Diskussion:Fremdenverkehrsgemeinde

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Lückenhaft! Wer vergibt dieses Prädikat? Gibt es eine Liste der Orte gedruckt oder online? usw. --Historiograf 18:52, 5. Sep 2005 (CEST)

Baustein „Lückenhaft“ herausgenommen, aus meiner Sicht hinreichend beschrieben. --Update 20:00, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden gibt es so weit ich weiß nur in wenigen Bundesländern (z.B. definitiv nicht im hier genannten Schleswig-Holstein); Verwechslung mit staatlich anerkannten Erholungsorten? -- Dirkjot 13:47, 18. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mir war die Bezeichnung "Fremdenverkehrsgemeinde" jedenfalls als staatliches Prädikat bisher unbekannt. Der Beleg im Artikel für da auch zu nichts. Im aktuellen Gesetz für Rheinland-Pfalz konnte ich auch nichts finden. --Bmstr (Diskussion) 09:12, 12. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Das ist offenbar veraltet[Quelltext bearbeiten]

siehe Portal Diskussion:Tourismus und Sehenswürdigkeiten#Fremdenverkehrsgemeinde

Ist wohl sehr veraltet. Der § 9 des Kurortegesetzes, der für Rheinland-Pfalz als Beleg angegeben ist, ist aufgehoben. § 19 sagt:

„Gemeinden, die mit der Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde staatlich anerkannt worden sind, können diese Artbezeichnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiterführen. Eine laufende Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des § 11 findet nicht statt.“

Spätestens 2021 sind also alle Bezeichnungen „Staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort“ aus RP-Artikeln zu entfernen.--Bungert55 (Diskussion) 17:11, 29. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sind Kurort, Luftkurort und Erholungsort immer Fremdenverkehrsgemeinden?[Quelltext bearbeiten]

Ich gehe mal davon aus, dass eine Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne der zuläsigen Fremdenverkehrsabgabe die oben genannten Prädikate und auch Bäder etc umfasst. Oder gibt es da Ausnahmen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:19, 20. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]