Diskussion:Galeazzo Ciano

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ungenau, teilweise so falsch.

Wie - falsch? Was stimmt denn nicht? Bitte deutlicher werden! Und nächstes Mal bitte unterschreiben - wenigstens mit 4 Tilden: 139.6.1.17 16:38, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich für meinen Teil kann nur folgendes als falsch werten: Er wusste mit Sicherheit von dem Überfall auf Polen, da Ciano ihm noch im August 1939 auf dem Berghof ihm das "ok" aus Italien bestätigte. Was Ciano stehts kritisierte war das stillose Vorgehen Hitlers im Bezug auf seine Aussenpolitik. Zu ergänzen wäre da auch, seine Fähigkeit den Führer kritisch zu betrachten, und im Gegensatz dazu, seine Unfähigkeit jegliche objektive Sichtweise gegenüber dem Duce einzunehmen! Das geht vor allem auch aus seinen regelmässig geführten Tagebücher hervor. Es gibt auch keinen plausiblen Grund warum das Dritte Reich,welches die kriegerischen Expansionspläne von vornherein zum Ziele hatte, und gerade deswegen einen verlässlichen Verbündeten suchte, da Spanien nun mal ausfiel.

Du hast natürlich Recht - siehe meine Änderungen: Artikel "Galeazzo Ciano" R.S.

...so viele fachleute? ich empfehle diese erweiterte literaturliste ;) ... gruß, --ulli purwin WP:MPWP:PB 04:12, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Schauprozess[Quelltext bearbeiten]

Wieso Schauprozess? Ich sehe hier keine Expertise.

Mussolini war in Salo de-facto-Machthaber und somit oberstes Exekutivorgan. In der Kriegssituation war das Verhalten der Angeklagten nunmal Hochverrat. Wie konnte man das Staatsoberhaupt damals überhaupt "absetzen". Dazu hier kein Beleg.

Mussolini hätte durch demokratische Wahlen abgesetzt werden müssen. So, wie es hier steht, hat es sich offensichtlich um einen Putsch gehandelt.

Hätte Hitler als demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt denn seinen Verbündeten Mussolini (es bestanden schließlich völkerrechtlich verbindliche Verträge zw. Italien und dem Reich) im Stich lassen sollen, angesichts der bedrängten Lage?


Ist denn die juristische Schuld der Angeklagten je ernsthaft in Frage gestellt worden?
Es konnte für diesen Aufstand, nach Recht und Gesetz nur den Tod geben. Was ist das für ein ideologisches Gezeter von "Schauprozess"? Das ist doch linksliberale Traumtänzerei, POV hat in der WP aber nix zu suchen, oder?
Selbst in der EU ist für Aufstand gegen die rechtmäßige Ordnung die Todesstrafe vorgesehen. Ich erwarte, dass dieser hetzerische Titel ersetzt oder am Besten gestrichen wird. Sonst wird die Autoren eines Tages vielleicht der gerechte Zorn des deutschen Volkes treffen. --176.2.86.17 20:22, 11. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das ist doch, mit Verlaubt, Unsinn!
Ein "Schauprozess" war es, weil in dem Verfahren ja nicht um einen Schulderweis auf der Grundlage "in dubio pro reo" ging sondern das Urteil von vornherein feststand. Eine "juritische Schuld der Angeklagten" wurde niemals auch nur untersucht.
Das wäre so, selbst wenn man Cianos Vorgehen 1943 als "Hochverrat" oder "Putsch" ansehen könnte. Es war aber nunmal so, daß im faschisierten Königreich Italien der GRoße Faschistische Rat die konstitutionelle Aufgabe hatte, dem König einen Regierungschef vorzuschlagen. Tatsählich hat der GFR nichts weiter getan, als Mussolini das Misstrauen auszusprechen. Alles andere war dann der König, der ja per definitionem keinen Hochverrat begehen kann, weil er selbst ja der Souverän ist. Ciano & Co. haben also nicht gegen sondern innerhalb der damals bestehenden Ordnung gehandelt. Sie hatten diese Möglichkeit, die es in Deutschland ab 1934 nicht mehr gab.
Das Insistieren "Mussolini hätte durch demokratische Wahlen abgesetzt werden müssen." ist auch absurd. Mussolini ist nicht durch demokratische Wahlen an die Macht gekommen und ab 1924 gab es dergleichen Wahlen in Italien nicht mehr. Mussolinis Absetzung war wesentlich demokratischer als die Art, wie er ins Amt gekommen ist.
Noch mehr Unsinn:
  • "Hätte Hitler als demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt denn seinen Verbündeten Mussolini (es bestanden schließlich völkerrechtlich verbindliche Verträge zw. Italien und dem Reich) im Stich lassen sollen" - weder war Hitler ein "demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt" (er wurde überhaupt nicht gewählt) noch bestand es "völkerrechtlich verbindliche Verträge" zwischen Deutschland und Mussolini. Die Verträge bestanden zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien - man beachte: KÖNIGreich, nicht DUCEtum.
  • "Selbst in der EU ist für Aufstand gegen die rechtmäßige Ordnung die Todesstrafe vorgesehen." - in der EU gibt es keine Todesstrafe. Str1977 (Diskussion) 18:45, 10. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]