Diskussion:Gemeindeversammlung

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Nach § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung tritt bei allen Gemeinden mit weniger als 70 Einwohnern anstelle der Gemeindevertretung eine Gemeindeversammlung, der alle Einwohner der Gemeinde angehören. Rauenstein 09:02, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Rechtliche Grundlage in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Habe im GG §28(1) gefunden: "In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten."

Wer weiß, wo das weiter konkretisiert oder eingeschränkt (Größe der Gemeinde,...) wird? Wo wird es praktiziert? --Necki 11:44, 4. Jan. 2010 (CET)

Ich schreib das jetzt mal in den Artikel, vielleicht mags jemand ausbauen! -- Necki 14:51, 18. Jan. 2010 (CET)

Nur Schweiz und Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Wer sagt, dass es Gemeindeversammlungen nur in der Schweiz und in Deutschland gibt, hier etwa steht, dass in Burgenland laut Gesetz jedes Jahr Gemeindeversammlungen stattfinden sollen. Sicher gibt es Gemeindeversammlungen auch in anderen Ländern (wo sie dementsprechend halt anders heißen), daher war mein Wartungsbaustein IMHO korrekt. --Tempi  Diskussion 19:23, 5. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Österreich wusste ich nicht, aber fände ich schön, wenn Du dies noch einarbeiten könntest, wenn Du schon von dort stammst. Grüsse, --Phzh (Diskussion) 11:09, 11. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Siehe auch"[Quelltext bearbeiten]

Gemäss WP:SA soll es einen solchen Abschnitt bzw. solche Links nur geben, wenn diese Links nicht schon im Fliesstext genannt sind. Das ist/war hier der Fall. Ein Verschieben der schweizspezifischen Verweise in den Abschnitt "Siehe auch" ist nicht hilfreich. Der Abschnitt ist vielmehr zu leeren (die Links im Fliesstext oder an passender Stelle als "siehe auch" einzubauen) und zu löschen. --Alpöhi (Diskussion) 13:41, 23. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]