Diskussion:Georg Moritz von Sachsen-Altenburg

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Die Freigabe dieses Textes erfolgte durch die OTRS-Ticketnr. 2006081610005841. --Dundak 22:14, 29. Aug 2006 (CEST)

Dieser Absatz wurde von mir entfernt. Die in letzter Zeit diesen und verwandte Artikel häufig editierende IP möge bitte zur Verifizierung erklären, ob die Hausgesetze des Hauses Sachsen-Altenburg dahingehend geändert wurden, dass sie eine weibliche Erbfolge ermöglichen. Weiterhin sollte ein angebliches Urteil des AG Dresden zumindest in Auszügen bzw. mit Aktenzeichen wiedergegeben werden, um als Quelle akzeptiert werden zu können. Gruß --Dundak 22:49, 4. Sep 2006 (CEST)
Weder in der Literatur noch im Internet ist die Existenz einer Tochter des Erbprinzen belegt [1]. Ich habe diese Frage zur Klärung an Mitarbeiter des Altenburger Schlossmuseums weitergeleitet. --Dundak 17:28, 6. Sep 2006 (CEST)

Antwort: zu 1). Die Regeln des Hauses Sachsen-Altenburg, wie auch der anderen wettinischen Häuser, besagen, dass die weibliche Erbfolge eintritt, sobald kein Prinz des Hauses die Nachfolge antreten kann. Dies entspricht allgemeinem deutschen Adelsrecht, weshalb eine Änderung des Hausrechtes -im Sinne der Diktion des Webadministrators- nicht notwendig war. Im Übrigen ist gemäss Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bürgerliches Recht anzuwenden. Es wird aber auch auf die Praxis in anderen Familien, wie den Häusern Württemberg, Sachsen(Albertiner) oder Anhalt-Askanien hingewiesen.

zu 2). Das Urteil des Amtsgerichtes Dresden von 1942 besagt unter Punkt 2. des Urteilstenors: "Die Vaterschaft wird von Georg Moritz Erbprinz von Sachsen-Altenburg Herzog zu Sachsen a n e r k a n n t." Dieser Personenstand wurde 1942 im Geburtsregister entsprechend am Rande vermerkt.

zu 3). Das Genealogische Handbuch des Adels (GHdA) ist darauf angewiesen, dass ihm die einzelnen Familien entsprechende Informationen über ihre Personenstandsfälle zukommen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Aufgrund der geschichtlichen Ereignisse nach dem 2. Weltkrieg wurde von vielen Familien unterlassen, der Redaktion des GHdA Informationen zukommen zu lassen. In Mehrheit deshalb, weil kein Interesse daran bestand und besteht. So auch im vorliegenden Fall. Die Nachkommen S.H. Herzog Ernst II. von Sachsen-Altenburg hatten bisher -teilweise geschichtlich bedingt und aus persönlichen Gründen- kein Interesse an einer Publikation ihrer Person.

Es würde mich freuen, wenn eine ansonsten sehr vertrauenerweckende Enzyklopädie, wie Wikipedia, endlich ihrem Anspruch auf Vollständigkeit der von ihr verfassten Beiträge nachkommt und auch der prinzipellen Ordnung wegen, die Erwähnung der Tochter S.H. Erbprinz Georg Moritz´ von Sachsen-Altenburg zulässt. Gruss Sachsen-Altenburg

Georg Moritz von Sachsen-Altenburg[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wäre "Sachsen-Altenburg" Mitglied, um mit ihm oder ihr Kontakt aufnehmen zu können. Es sollte aber nicht unerwähnt sein, dass bereits von offizieller Stelle erklärt wurde, dass die Linie Sachsen-Altenburg ob des Fehlens einer Nachfolge im Mannesstamm erloschen ist. Dies ergibt sich u. a. aus dem Folgenden: "§ 13. Die Nachfolge in der Regierung des Herzogtums ist, vermöge der Primogeniturordnung vom 24. Juni 1703 und der letztwilligen Verordnung vom 11. Januar 1705, erblich in der geraden leiblichen und gesetzmäßigen Nachkommenschaft des jetzt regierenden Herzogs vom Mannsstamme, nach den Grundgesetzen des Erstgeburtsrechts und der Linealordnung; -dergestalt, daß beim Erlöschen der regierenden Linie jederzeit der nächsten Linie und in derselben dem Erstgeborenen und dessen männlicher Nachkommenschaft der Vorzug gebührt." (aus dem "Grundgesetz für das Herzogtum Sachsen-Altenburg" von 1831 uwgilli (nicht signierter Beitrag von Uwgilli (Diskussion | Beiträge) )