Diskussion:Geschäftsträger

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Hallo, Landkraft. Bitte hilf mir doch auf die Sprünge, was genau du als "sachlich falsch" erachtest. Mit dem Verb "versetzt" ergibt der Satz IMHO einfach keinen Sinn, aber vielleicht bin ich ja nur begriffsstutzig. Deiner Klärung harrend, --2001:4DD6:750A:0:F50E:9EA4:CB0E:13E7 19:49, 24. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Das Auswärtige Amt versetzt seine Beamten mit einem Versetzungserlass. In dem steht u.a. auch die künftige Position. Ist diese "Ständiger Vertreter des Leiters", dann ist das genau das, was im Artikel zum Ausdruck gebracht wird. Der so versetzte "Ständige Vertreter" ist regelmäßig Geschäftsträger a.i., wenn der Leiter nicht anwesend ist. Das hat also nichts mit Ständige Vertretung zu tun und auch nicht mit einer Betrachtung durch das AA. Gruß --Landkraft (Diskussion) 19:54, 24. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Danke dir. Sollte man das dann nicht entsprechend etwas ausführen, insbesondere für den diplomatischen Laien (wie mich), um derlei Missverständnissen zuvorzukommen? --2001:4DD6:750A:0:F50E:9EA4:CB0E:13E7 19:56, 24. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]