Diskussion:Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft

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Höchststrafe[Quelltext bearbeiten]

Im Gesetz wird eine Mindeststrafe von 3 Jahren Zuchthaus genannt. Im Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzeb und Rassenschande, wo ebenfalls keine Höchststrafe genannt wurde, hat mir ein Jurist gesagt, dass in solchen Fällen 15 Jahre gilt. --Holgerjan 13:32, 22. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Wann wurde das Gesetz wieder aufgehoben ? -- A1000 (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]