Diskussion:Gesetz zum Schutz der Nation

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Reiseverbot?[Quelltext bearbeiten]

Im Gesetzestext steht unter Kapitel III, Artikel 23: "... kann keine Persoon jüdischer Abstammung ohne Genehmigung der Polizeidirektion den Wohnsitz wechseln." Darunter verstehe ich den Wechsel des Dauerwohnsitzes, nicht aber eine besuchsweise Übernachtung in einem anderen Ort. --H.Parai (Diskussion) 13:18, 20. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]