Diskussion:Gewinneinkünfte

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Verweis auf Kommentare[Quelltext bearbeiten]

Mal eine ganz vorsichtige Frage: Macht es nicht vielleicht Sinn (für den fachlich nicht versierten Nutzer), sich hier zusätzlich auf die Kommentare zu beziehen? Immerhin soll das Thema belegt weren, und Gesetze lesen ist nicht jedermanns Sache... (Kommentare lesen zwar auch nicht, aber immerhin hat ja jemand die Kommentare geschrieben, um die gesetze zu erklären bzw. genuaer: zu kommentieren).

gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 06:31, 11. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Der erste und wichtigste Beleg für eine Behauptung - jedenfalls im Steurrecht - ist das Gesetz. Und was aus dem Gesetz ersichtlich bzw. ablesbar ist, muss nicht erst noch durch eine Kommentarmeinung mit vielen Fußnoten belegt werden. Ich bin ein strikter Gegner, Steuerrechts-Artikel mit möglichst vielen Fußnoten zu Kommentarmeinungen zuzupflastern. Da hat die Oma bestimmt nichts davon und ein Fachmann kann und wird im Einzelfall sowieso einen Kommentar zu Rate ziehen. Ich verstehe Wikipedia nicht als Steuerberatungshilfe (dazu reicht die Qualität auf keinen Fall) und erst recht nicht als Forum für pseudo-wissenschaftliche Artikel, mit denen sich hier immer wieder einige brüsten wollen. Este 10:18, 11. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Die Fußnote, die ich hier gelöscht habe, trug nichts, aber auch gar nichts als Beleg dafür bei, welche oder wieviele Gewinneinkünfte es gibt. Und so ist das mit vielen Fußnoten, die hier verwendet werden. Este 10:23, 11. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Vorneweg: Über Sinn und Unsinn des hier direkt verwendeten Verweises kann man streiten (muss man aber nicht). Nachdem ich selber mehrfach wegen fehlender Belege kritisiert wurde, verstehe ich jedoch das Bedürfnis des einen oder anderen, mit Kommentaren zu belegen.
Jetzt die Kritik: Wenn du dir mal spaßhalber ansiehst, wieviele Verfahren vor den Finanzgerichten laufen, und wieviele Urteile dann weiter zum BFH getragen werden, wirst du feststellen, dass das Gesetz eine sehr unzuverlässige Quelle ist. Gesetz plus Kommentar und am besten plus BFH-Urteil. Wobei auch der BFH gelegentlich seine Meinung ändert. wie siehst du das? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 15:27, 11. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Tobias, nochmal: Das Gesetz ist die erste und wichtigste Quelle. Wenn jemand das Gesetz als "nichts weiter als vorgegebener Rahmen" bezeichnet, dann fehlt es dieser Person an grundlegendem Rechtsverständnis. Eine Kommentarmeinung begründet kein Recht bzw. keinen Anspruch und auch FG-Urteile setzen - wie jeder Steuerrechtler weiß - kein neues Recht. Als Einzelnachweis kommt allenfalls ein BFH-Urteil in Betracht. Artikel, die sog. "Steuerrechtswissenschaftler" mit möglichst zahlreichen Kommentarmeinungen zieren, sind nicht Oma-tauglich - und wer behauptet, dass sich Steuerrecht nicht auch populär-wissenschaftlich darstellen läßt, der hats halt nicht verstanden oder ist einfach nur arrogant. Este 10:50, 17. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Als Einzelnachweis kommt allenfalls ein BFH-Urteil in Betracht. Mitnichten. Dies ist ein nicht geklärtes Problem des Portal:Recht, da in Frage kommt WP:KTF. Urteile des BFH werden derzeit nur vorübergehend geduldet, bis zur Entscheidung durch das Fachportal. Übrigens warum ist dir ein BFH-Urteil mehr wert als ein FG-Urteil. Du meinst vermutlich, dass Entscheidungen Gesetzeskraft haben? Mitnichten. Das gilt nur für bestimmte Urteile des BVerfG. Schön, dass ich dir helfen konnte. Jensen 21:16, 17. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
@ Tobias: deiner Meinung ist zuzustimmen. Angesichts der Fülle von Rechtsstreits ist das Gesetz nichts weiter als ein vorgegebener Rahmen. @ Este... was die EN angeht: Ich werde demnächst ein MB vorbereiten - in Abstimmung mit dem Portal:Recht und dort ein für alle mal verbindlich regeln lassen, was als EN hier her gehört und was nicht. Und Recht ist eine Wissenschaft, eine ungenaue, zugegeben, aber eine Wissenschaft. Insofern sind alle Artikel in der WP deiner Meinung nach was: "pseudo-wissenschaftliche Artikel"?. Zitierwahrheit und Belegnachweis sind gerade im Recht und in der Wissenschaft ein wesentlicher Bestandteil akademischen Arbeitens. Deine Meinung ist als Mindermeinung zurückzuweisen. Jensen 16:17, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Erneut weise ich darauf hin, dass Zenthöfer KEIN Kommentar ist, sondern ein Standardlehrbuch des Schäffer-Poeschel Verlags der sog. Blauen Reihe. Ich bitte dies - wir wollen ja korrekt sein im Sinne einer Enzyklopädie - zukünftig zu berücksichtigen. Jensen 16:19, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich lade euch ein hier eine erste Diskussion zu führen. @ Este: Wie weit geht die Pflicht zur NICHT-Referenzierung deiner Meinung nach? "Der erste und wichtigste Beleg für eine Behauptung - jedenfalls im Steurrecht - ist das Gesetz." Gut. Soweit. So richtig. Ich stimme dir zu!
Meine Frage und mein erstgemeinter Diskussionsansatz: Was ist mit Richtlinien? Was ist mit Hinweisen? Was ist mit DVO (als Gesetze im nur materiellen Sinne)? Was verstehst du als Gesetz konkret? Alle Gesetze im materiellen und formellen Sinne? Oder auch die DVO? Ist die Referenzierung erforderlich bei Abfärbetheorie im Bezug auf das bekannte 1,25% Urteil des BFH? Und was wird dort als EN eingefügt, der Hinweis des EStH (wie bislang) oder der Verweis auf das BFH-Urteil? oder beides? Ich stimme insofern Tobias seiner Auffassung zu, Gesetz, plus Kommentar plus Urteil. Hier allerdings ist der Kommentar dann entbehrlich, da in den EStH enthalten. Jensen 16:28, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
und wenn wir schon dabei sind... wie hoch muss ein Gesetz in der Normenpyramide stehen um per se als Quelle nicht genannt werden zu müssen? HuStG vom Land Berlin? Gemeindesatzung GewSt Hintertupfingen? Jensen 23:18, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]