Diskussion:Grabungsunternehmen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grabungsfirmen in Westfalen[Quelltext bearbeiten]

Wieso ist der Einsatz von Grabungsfirmen in Westfalen nur begrenzt gestattet? Auf den Seiten des LWL konnte ich keinen diesbezüglichen Hinweis finden. Was ist überhaupt mit "begrenzt" gemeint? Entweder sind dort Firmen zugelassen, oder sie sind es nicht. Bitte um klarstellung! Besten Dank, Hobbes24 93.192.124.68 (15:39, 13. Nov. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt der LWL Grabungsfirmen nur dann zu, wenn die eigenen Personalressourcen nicht ausreichen, die notwendigen Grabungen durchzuführen. --Hartmann Linge 00:48, 14. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]