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Diskussion:Grundsteuer

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Detaillierter, USA z.B.

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Es gibt zwar einen Link zu nem PDF wie das in den USA so ist, aber keinen Abschnitt hier im Wiki. Allgemein könnte man den länderspezifisch ausbauen! (nicht signierter Beitrag von 84.161.143.154 (Diskussion) 13:18, 21. Mär. 2014 (CET))Beantworten

land value tax

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Die Website landvaluetax.org wirbt für eine einheitliche Steuer auf Grund und Boden unabhängig von der Immobilie. In der dt Wiki fehlt ein Link von dem englischen Artikel, gleichermaßen im Artikel über Henry George. Das ist schade, denn damit ließ sich, neben Vollgeld, ein wichtiges Element zur wirtschaftlichen Gesundung und zur Vermeidung von Immobilienblasen vorstellen. (nicht signierter Beitrag von 81.105.160.157 (Diskussion) 15:23, 30. Mai 2014 (CEST))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 00:51, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Niederlande

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Was ist denn aus dem Gesetzesentwurf von 2005 geworden? Entweder es hat sich etwas geändert oder das sollte besser gelöscht werden...217.110.209.235 16:42, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Bodenwertsteuer

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Hallo Ich würde gerne die deutsche Wikipedia um einen Artikel "Bodenwertsteuer" bereichern, bin allerdings nicht sicher, ob es stattdessen besser wäre, den Artikel zur Grundsteuer zu erweitern. Das Problem zeigt sich schon daran, dass der deutschsprachige Artikel Grundsteuer mit dem sehr langen englischsprachigen Artikel zur Bodenwertsteuer (Land value tax) verlinkt ist. Die Idee, die beiden Steuern zugrunde liegt, ist unterschiedlich. Übertrieben gesagt ist die Grundsteuer, wie man sie im deutschsprachigen Raum kennt, eine Vermögensabgabe und die Bodenwertsteuer eine Abgabe zur Nutzung von Land. Ich finde viele Aspekte des englischsprachigen Artikels sehr relevant und fände es wichtig, wenn sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia einen Platz finden, nur wo?--SimonBasten (Diskussion) 23:26, 12. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hallo @SimonBasten: Ich finde deine Idee gut. Mein Vorschlag wäre: Falls die Inhalte, die du einbringen willst, ungefähr bei 500 Wörtern liegen, ergänze sie doch im Artikel Grundsteuer. Falls sie deutlich über 500 Wörten liegen, kannst du ruhig einen eigenen Artikel für die Bodenwertsteuer erstellen. Das ist aber auch nur auch ein Vorschlag, beruhend auf einer Daumenregel. Andere Wikipedianer mögen das anders sehen. :-) Gutes Gelingen! --Reichtumsdaten (Diskussion) 11:46, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Umverteilung?

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Der Satz

:: "Eine Studie des Internationalen Währungsfonds von 2015 verweist explizit auf die Grundsteuer als eine Maßnahme gegen Ungleichheit. So könne „die Umverteilungsrolle der Finanzpolitik durch ein stärkeres Vertrauen auf Vermögens- und Grundsteuern gestärkt werden“.

verblüfft mich. Die Grundsteuer wird zwar vom Eigentümer bezahlt, aber ebenso vom Mieter, denn der Vermieter kalkuliert sie ja ein. Sollte man dem Mieter einen Vorteil verschaffen wollen, dann müssten die Mietpreise daraufhin überprüft werden, ob oder ob nicht der Mieter Grundsteuer in der Miete bezahlt. Das wäre in der Praxis nicht machbar. 2001:8003:A070:7F00:5D71:B692:4C46:AB00 02:41, 6. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Wenn, wie SimonBasten oben sagt, die Grundsteuer im Prinzip eine "Vermögensabgabe" ist, warum müssen dann die Mieter, die kein Vermögen haben, diese bezahlen? Erschließt sich mir nicht.--Hopman44 (Diskussion) 15:18, 10. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

In der Schweiz gibt es keine "Grundsteuer" mehr für Hauseigentümer, jedoch fällt diese an bei vermieteten Wohnungen und Zweitwohnungen/Ferienwohnungen. Jedoch wird die Grundsteuer gerechterweise nicht auf die Mieter umgelegt!--~2025-40580-7 (Diskussion) 14:57, 5. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
p.s.: Und in Österreich wird die Grundsteuer ebenfalls nicht auf die Mieter umgelegt!--~2025-40580-7 (Diskussion) 15:19, 5. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Doch, darf sie. Vgl. hier.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 09:10, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Grundsteuer in der Schweiz

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Wenn es in der Schweiz keine "Grundsteuer" gibt, warum gibt es hier im Haupt-Artikel "Grundsteuer" einen Absatz über eine ähnliche Steuer in der Schweiz, die aber ganz anders heißt??--~2025-40580-7 (Diskussion) 10:22, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Grundsteuer, weil diese Steuer in die Zuständigkeit der Kantone fällt. In einigen Kantonen gibt es durchaus eine Liegenschafts- oder Grundsteuer. Aber eben nicht Schweiz-weit. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:49, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Hier eine Übersicht zur Liegenschaftssteuer in der Schweiz: Service. "Direkte Liegenschaftssteuer" bedeutet übrigens, dass der Eigentümer der Steuerpflichtige ist. Er kann die Steuerschuld nicht an Dritte weiterreichen. Der Eigentümer ist damit zahlungspflichtig gegenüber der Steuerbehörde. Das sagt nichts über die Verrechnung mit Mietern aus.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:57, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Wer hat hier einen einwandfreien Diskussionsbeitrag von mir gelöscht? Das ist nicht erlaubt. Und im übrigen, bei dem ergänzenden Beitrag über den Volksentscheid habe ich mit keiner Silbe das Wort "Grundsteuer" erwähnt, was der vermeintliche Grund gewesen sei, dass das Wort "Grundsteuer", bezogen auf die Schweiz, zu Verwechselung führen könnte! Kann mir das mal einer erklären? Danke.--~2025-40580-7 (Diskussion) 12:53, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Die Eigenmietsteuer hat nichts mit der Grundsteuer zu tun und ist deshalb in diesem Artikel fehl am Platze.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 12:57, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Nochmal die Frage: Wer löscht hier selbstherrlich Diskussionsbeiträge? Erwarte Antwort! Überlege, eine VM zu machen! Und weiter wohl: die Eigenmietwertsteuer hat nichts mit Grundsteuer zu tun?? Gehört diese eher zur Kfz-Steuer oder Hundesteuer?--~2025-40580-7 (Diskussion) 14:41, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Die Eigenmietsteuer ist für die Berechnung der Einkommensteuer relevant. Die Höhe der (fiktiven) eingesparten Miete wird zum Einkommen hinzugerechnet. Die Finanzierungs- und Teile der Betriebskosten können hingegen vom Einkommen abgesetzt werden.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:43, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
DU löscht hier fremde Diskussionsbeiträge (siehe ). Das habe ich zurückgesetzt. Und wenn Du das nochmal machst, dann stehst Du auf der VM. Aber ganz flott. --CC 14:46, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
DU, wer ist DU? Vertigo? --~2025-40580-7 (Diskussion) 14:57, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Nein, Du selbst. Schau doch mal in die Versionsgeschichte. Du hast meinen Beitrag entfernt. Ich habe auf VM verzichtet, weil es von CC zurückgesetzt wurde.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:59, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Sorry, finde ich nicht! Welcher Beitrag war das genau? --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:07, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Hat CC doch verlinkt ("siehe [1]"). Sonst geh über die Versionsgeschichte. Herrjeh, so schwierig ist das doch nicht. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:08, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Ist verlinkt, klicke oben auf die[1]. --CC 15:09, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Sorry, ist das der Abschnitt: Mit der Übersicht? Welcher Text ist das genau? Habe ich was aus Versehen gelöscht? Ich finde hier eigentlich alles wieder, was geschrieben wurde. Danke --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:18, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Wenn du alles wiederfindest, was du geschrieben hast, dann ist deine Beschwerde sowieso obsolet. Dein Verhalten grenzt an Trollerei. EoD meinerseits, aber die Seite bleibt unter Beobachtung. --CC 15:20, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Es gibt da ein Zitat von Hans-Joachim Kulenkampff, an das ich gerade denken muss. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:22, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Ich finde prinzipiell wieder, was Vertigo auch geschrieben hat. Einmal habe ich 154 Stellen entfernt, sind das diese? Oder war die Änderung von Grundsteuer in "Frage" der Auslöser der (irrt.) Löschung? --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:28, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Natürlich findest Du es wieder. CC hat es ja wiederhergestellt. Dabei sind Deine Änderungen ja rausgefallen. Und damit ist die Diskussion jetzt auch für mich zu Ende. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:30, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Sorry, dann habe ich aus Versehen etwas gelöscht, was ich nicht wollte! Tut mir leid. Noch etwas zur "Verrechnung mit den Mietern" in der Schweiz. Jetzt gibt es dort (neu) die sog. "Zweitwohnungssteuer" die Ferienwohnungen und vermietete Wohnungen betrifft. Diese ist der Ausgleich dafür, dass die Eigenmietwertsteuer entfällt. Die Zweitwohnungssteuer wird jedoch nicht auf die Mieter abgewälzt wie in D. Die Reform in der Schweiz hat für Mieter keine Auswirkungen. (aus WamS, 28.9.25, S. 24 "Hang zum Eigennutz") --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:54, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Ja, ist wohl leider durch den Bearbeitungskonflikt entstanden.--~2025-40580-7 (Diskussion) 22:02, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Für die direkte Liegenschaftssteuer (Eigenmietwertsteuer) in der Schweiz sind auch die Begriffe Grundsteuer (!) oder Grundstückssteuer gebräuchlich. Die Steuerpflicht kann vom Eigentümer nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Die Berechnung des Wertes der Immobilie in der Schweiz erfolgt nach dem Bruttowert der Immobilie, entweder nach dem Verkehrswert oder dem Ertragswert. Kantonal unterschiedlich beträgt die Steuer zwischen 0,2 % bis 0,4 % des Liegenschaftswertes, sprich VK-Wert oder Ertragswert.

Diese Berechnungsmethode entspricht der früheren Eigenmietwertberechnung (durch Volksentscheid abgeschafft) und wurde auf die Berechnung der neuen Zweitwohnungssteuer oder auch Zweitwohnsitzsteuer übernommen. Die synonyme Bezeichnung wie "Grundsteuer" trifft also weiterhin zu. Und aus diesem Grunde ist der ergänzende Zusatz hier im Hauptartikel, dass bei der direkten Steuer keine Weiterbelastung an die Mieter erfolgen kann und darf, richtig. Auch im Artikel Grundsteuer (Deutschland) ist die Weiterbelastung an die Mieter thematisiert.--~2025-40580-7 (Diskussion) 16:31, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Die neue Steuer in der Schweiz wird auch alternativ als "Objektsteuer" (!) bezeichnet! ~2025-40580-7 --~2025-40580-7 (Diskussion) 19:32, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Vergleich Schweiz (Unterschied) – Abschnitt von Disk. Grundsteuer (Deutschland) hierher verschoben

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Dort gibt es nicht mehr die Eigenmietwertsteuer (nur für eigengenutzte Immobilien), sondern durch Volksentscheid die sog. Zweitwohnungssteuer (für vermietete Wohnungen und Ferienwohnungen). Jedoch der entscheidende Unterschied zu D ist der, dass die Steuer nicht ganz oder anteilig auf die Mieter umgelegt wird! Ein Paradigmenwechsel in 2025, jedoch sicher gerechter bei den Eidgenossen als in Old Germany.--~2025-40580-7 (Diskussion) 15:16, 5. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

p.s.: Und in Österreich wird die Grundsteuer ebenfalls nicht vollständig auf die Mieter umgelegt!--~2025-40580-7 (Diskussion) 15:17, 5. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Zitat aus dem Intro: „Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Grundsteuer (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher.“ Inwieweit erfüllen die Anmerkungen zur Eigenmietsteuer diese Kriterien? --Vertigo Man-iac (Diskussion) 16:57, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Hatte ich ja im Artikel Grundsteuer (Schweiz) geschrieben, wurde jedoch von Dir revertiert. s. dort. --~2025-40580-7 (Diskussion) 17:34, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Es gehörte da ja ebenso wenig hin. Und hier geht es um die Grundsteuer in Deutschland. Für die Übersicht gibt es ja noch Grundsteuer. Es wird nicht besser, wenn die Diskussion auf mehreren Seiten geführt wird.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:37, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Frage: Warum hast Du den Beitrag bei Schweiz dort revertiert, obwohl die Mieter in der Schweiz auch zukünftig nicht die sog. Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen? Anders als in D. (lt. WamS 28.9. S. 24 "Hang zum Eigennutz" -Die Reform hat für Mieter keine Auswirkungen-) --~2025-40580-7 (Diskussion) 19:09, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Im Übersichtsartikel zur Grundsteuer sind Aussagen zur Umlage der Zweitwohnungssteuer fehl am Platze. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ebenso könnten wir schreiben, dass die Grunderwerbsteuer in Deutschland idR nicht auf die Mieter umgelegt werden kann. Das hat aber auch nichts mit dem Thema Grundsteuer zu tun. Die Grundsteuer ist keine Grunderwerbsteuer und auch keine Zweitwohnungssteuer und deshalb gehören beide Themen nicht in Artikel zur Grundsteuer. Und dass diese Diskussion an zwei Stellen geführt wird, macht es nicht besser. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 21:34, 6. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Will nur festhalten, dass ich im Übersichtsartikel "Grundsteuer" das nicht ausgesagt habe, sondern hier in der Diskussion. Geschrieben und ergänzt hatte ich das im anderen Artikel bei Grundsteuer (Schweiz), da durch den Volksentscheid ein Paradigmenwechsel, = Wegfall der Eigenmietwertsteuer, dafür die sog. Zweitwohnungssteuer, was Du gelöscht hast. Natürlich ist die Grundsteuer keine Grunderwerbssteuer (Binsenweisheit), jedoch im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Grundsteuer" ist ganz eindeutig auch die Zweitwohnungssteuer in der Schweiz zu sehen. Es sind keine persönlichen Betrachtungen, sondern Tatsachen. Du selbst schreibst, dass in der Schweiz auch die Bezeichnung "Grundsteuer" üblich ist!
Und wenn eine Aussage zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter fehl am Platze ist, dann muß konsequenterweise auch der komplette Abschnitt hier im Hauptartikel "Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieten" gelöscht werden. Machst Du das bitte oder soll ich das machen? --~2025-40580-7 (Diskussion) 09:47, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Ich bin wahrscheinlich zu doof, aber ich habe immer noch nicht verstanden, was die Schweizer Zweitwohnungsteuer in einem Artikel zur deutschen Grundsteuer (oder der Diskussion dazu) zu suchen hat. Zum Mitschreiben: Die Zweitwohnungssteuer ist keine Grundsteuer. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 09:59, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Die "Schweizer Zweitwohnungssteuer" ist eine Grundsteuer. Ja, in D nicht direkt, im weitesten Sinne jedoch auch zumindest "verwandt". Da die Zweitwohnungssteuer in der Schweiz eine Grundsteuer ist, passt die Erwähnung bei "Grundsteuer (Schweiz) zum Unterschied in D, dass diese in der Schweiz nicht den Mietern weiter belastet wird. Klarer Vorteil für die mietenden Eidgenossen, klarer Nachteil für die Mieter in Old Germany. Aber man darf ja mittlerweile in D nicht mehr alles sagen, selbst hier bei WP mehr...--~2025-40580-7 (Diskussion) 11:23, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Dafür, dass Du angeblich nicht mehr alles sagen darfst, sagst du das aber ziemlich häufig und ziemlich laut. 🙄 --CC 11:26, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Ja, dass ich permanent überwacht werde, ist mir klar... --~2025-40580-7 (Diskussion) 19:10, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Dass die Zweitwohnungssteuer in der Schweiz eine Grundsteuer sei, ist erst mal eine Behauptung. Den Nachweis hierfür wirst Du nicht bringen können, denn die Aussage ist sachlich schlicht falsch. Und noch einmal: Die Diskussion ist an dieser Stelle falsch. Du kannst sie gerne zum Artikel Zweitwohnungssteuer führen. Hier geht es um die Grundsteuer in Deutschland. Nur zur Erinnerung. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:34, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Damit ist die Diskussion für mich an dieser Stelle auch beendet. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:35, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Zweitwohnungssteuer in der Schweiz gleich Grundsteuer, als Ersatz für die weggefallene Eigenmietwertsteuer, die selbst in der Schweiz als "Grundsteuer" bezeichnet wurde. (s. Disk nebst Verweis). Ja, die Zweitwohnungssteuer in D ist keine Grundsteuer, sie wird jedoch zusätzlich zur Grundsteuer von den Eigentümern als zusätzliche Abgabe oder auch Steuer erhoben. Es drehte sich von Anfang an nur um die Zweitwohnungssteuer in der Schweiz! --~2025-40580-7 (Diskussion) 11:59, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

p.s.: Ja, leider ist das Thema durchgekaut worden bei zwei "Diskussionen", Grundsteuer und Grundsteuer (Deutschland). Im "Artikel" Grundsteuer (Deutschland) ist es nicht erwähnt worden. Die frühere Liegenschaftssteuer bzw. Eigenmietwertsteuer, wurde auch in der Schweiz Grundstücks- oder Grundsteuer (!) genannt. Wenn die neue Zweitwohnungssteuer in der Schweiz nach gleichen Kriterien berechnet werden wird, wovon wohl auszugehen ist (nach Verkehrswert!) ist sie gleichwohl weiterhin eine "Grundsteuer".--~2025-40580-7 (Diskussion) 14:57, 7. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

 Info: Ein Vergleich mit Besteuerung in der Schweiz ist hier lemmafremd, da der Artikel nur deutsches Recht behandelt. Bitte die Diskussion hier löschen und ggf. woanders führen. Und sachlicher. Mir ist nicht verständlich, um was es hier eigentlich geht. --Scripturus (Diskussion) 00:50, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Ja, leider ist die Disk. durch die Gemengelage hier gelandet, statt beim Artikel "Grundsteuer", aber auch da. Sorry. Wenn Du Dich eher eingeklinkt hättest, hättest Du wahrscheinlich die Diskussion 'um des Kaiser's Bart' verstanden. Es geht im Prinzip darum, ob die frühere schweizerische Eigenmietwertsteuer, die auch Grundsteuer genannt wurde und jetzt in der Schweiz durch die Zweitwohnsitzsteuer bzw. Zweitwohnungssteuer durch Volksentscheid ersetzt wurde, weiterhin eine "Grundsteuer" ist und auch so bezeichnet werden darf. Und ob beim Thema Grundsteuer die Umlagefähigkeit auf die Mieter dann überhaupt thematisiert werden kann?
Ich meine gleichwohl, dass die neu eingeführte schweizerische (!) Zweitwohnsitzsteuer auch als Grundsteuer bezeichnet werden kann und darf, da sie im Prinzip die gleichen Kriterien wie die deutsche Grundsteuer erfüllt und Ersatz ist für die frühere schweizerische Eigenmietwertsteuer. Vertigo bestreitet das.Natürlich ist die deutsche (!) Zweitwohnsitzsteuer oder Zweitwohnungssteuer, welche von einigen Gemeinden erhoben wird, keine (!) Grundsteuer.
Was meinst Du, Scripturus? Dritte Meinung. Danke. --~2025-40580-7 (Diskussion) 10:09, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Zur Form: Ich halte es für besser, den ganzen Diskussionsabschnitt hier zu löschen und bei Grundsteuer einzufügen. Zur Sache: Die Besteuerung des Eigenmietwerts in der Schweiz ist im Artikel Eigenmietwert ausführlich beschrieben, die Abstimmung dazu in Eidgenössische Volksabstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwertes. Die Eigenmietwertbesteuerung ist dem Wesen nach keine Grundsteuer, sondern eine Besteuerungsgrundlage für die Einkommensteuer. Ich habe jetzt mal ein bisschen nachgelesen und nirgendwo gesehen, dass die Eigenmietwertbesteuerung fachsprachlich und/oder umgangssprachlich auch "Grundsteuer" genannt wird. Das kann zwar trotzdem sein, aber es müsste belegt werden, oder es wäre wiki-regelwidrige Theoriefindung. Aktuell gibt es aber (auch in den Diskussionen) keine Quellen hierfür, oder habe ich sie übersehen? Die Eigenmietwertbesteuerung wird mit Wirkung 2028 abgeschafft, aber die Kantone können als Ersatz eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen - d.h. optional. Man kann also keinesfalls sagen, sie sei schon eingeführt, denn vielleicht entscheiden sich einzelne Kantone auch dagegen. Und wie sie heißen wird, ist unbelegt: ggf. Zweitwohnsitzsteuer bzw. Zweitwohnungssteuer, aber vielleicht auch anders. Und ob sie umgangssprachlich dann Grundsteuer genannt wird, kann nur die Zukunft erweisen. Laut Eidgenössische Volksabstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwertes soll das eine besondere Variante der Liegensschaftsteuer sein (das ist die eigentliche schweizerische Grundsteuer). Deshalb habe ich mal einen Satz in den Artikel Grundsteuer dazu geschrieben. --- Zusammengefasst meine Meinung: Ob die Eigenmietwertsteuer "Grundsteuer" genannt wird/wurde, müsste belegt werden; aktuell unbelegt, also sollte diese Aussage nicht in den Artikel. Wie sie zukünftig heißt, kann dann in den Artikel, wenn es feststeht; jetzt noch nicht. Und Umlage auf Mieten: ist eigentlich kein Steuer-Thema, sondern Mietrecht. Muss nicht zwingend in einen Grundsteuer-Artikel, aber wenn man es reinschreibt, sollte es zutreffend sein. Gruß --Scripturus (Diskussion) 01:29, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Zu ergänzen wäre noch, dass die Zeitliegenschaftssteuer für überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften gedacht ist (die entsprechenden Gesetzentwürfe der Kantone gibt es noch nicht). Die Frage nach einer Umlage auf die Mieter ist damit obsolet, weil vermietete Liegenschaften per Definition nicht überwiegend selbst genutzt sind. Und damit kann die Diskussion dann auch an die richtige Stelle verschoben werden. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 08:44, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Danke, Scripturus, nun kommt Licht in das Dunkel! Ja, die Liegenschaftssteuer wird auch "Grundsteuer" genannt. s. Beitrag von Vertigo, 6.10. "Service" zu: Verweis auf immoverkauf24. Wohl keine Theoriefindung. Die Eigenmietwertsteuer ist eine besondere Variante der Liegenschaftssteuer. Dann wohl auch die neue "Zweitwohnungssteuer" in CH.
Hatte das Umlagethema auf Mieter erwähnt, da es auch im Artikel Grundsteuer (Deutschland) ausgeführt wird. Die Umlage auf Mieter hier in D ist auch oft Thema und wird als unfair bezeichnet.
Und nur ergänzend: Es kann zu Verwechselungen führen, da die Zweitwohnungssteuer in der Schweiz und in Deutschland zwei Paar Schuhe sind.
Danke, wer kann verschieben?~2025-40580-7 --~2025-40580-7 (Diskussion) 09:56, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
p.s.: Vielleicht heißt sie demnächst "Objektsteuer" oder so. --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:55, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Noch einmal: Die Diskussion bitte nicht hier führen. Das gehört (wenn überhaupt, weil Spekulation) in die Diskussion zur Zweitwohnungssteuer. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:31, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Noch mehr Verwirrung? Die Zweitwohnungssteuer in Deutschland unterscheidet sich diametral ggü. der ab 2028 kommenden Zweitwohnungssteuer in der Schweiz. --~2025-40580-7 (Diskussion) 19:00, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Egal, wie wir oder andere es nennen. Es geht bei allen unterschiedlichen Modellen, egal wo, immer nur um die Besteuerung von Immobilien (!), die, natürlich wo (!) nur auf Grund und Boden stehen können (noch nicht auf dem Mond, aber auch dann) und damit weltweit die Gesamt-Bezeichnung "Grundsteuer", egal wie und wo, zutrifft!!! Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser! --~2025-40580-7 (Diskussion) 22:59, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten

Grundsteuermodell

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Hat Rheinland-Pfalz nicht auch einheitliche oder differenzierende Hebesätze erlaubt? (nicht signierter Beitrag von ~2025-40580-7 (Diskussion | Beiträge) 20:28, 6. Okt. 2025 (CEST))Beantworten

Bitte in den Artikel Grundsteuer (Deutschland) schauen. --Scripturus (Diskussion) 01:02, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Dort steht, RP hat das Bundesmodell komplett übernommen; NRW ebenfalls, jedoch mit der Möglichkeit einheitlicher oder diffenzierender Hebesätze. Kann man das bitte noch verifizieren, habe keinen Presseartikel dafür mehr zur Hand. Danke. --~2025-40580-7 (Diskussion) 15:37, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Verlorengegangen?? --~2025-40580-7 (Diskussion) 17:58, 8. Okt. 2025 (CEST)Beantworten
Wurde geklärt. Siehe Disk. Grundsteuer (Deutschland). --Scripturus (Diskussion) 00:22, 9. Okt. 2025 (CEST)Beantworten