Diskussion:Halbtrocken

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Die Bezeichnung "halbtrocken" wird immer seltener gebraucht! --Patientia 13:43, 20. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Der erste Absatz enthält noch Fehler und Ungenauigkeiten[Quelltext bearbeiten]

(Ich will selbst nichts ändern, weil ich mich mit dem Schreiben von Artikeln nicht auskenne)

Meiner Meinung nach sollte es gar keinen eigenen Artikel "halbtrocken" geben, sondern einen Verweis auf den Artikel "Geschmacksangabe (Wein)". In der derzeitigen Version ist der erste Absatz fehlerhaft. Er lautet: "Die gesetzlichen Grundlagen zur Bezeichnung sind in den Ländern Mitteleuropas unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen aber kann man sagen, dass ein halbtrockener Wein zwischen 5 und ca. 15 bis 18 Gramm Restzucker auf einen Liter ausweist. In Deutschland ist mit kleinen regionalen Unterschieden ein Wein halbtrocken, wenn er ca. zwischen 8 und 20 Gramm Restzucker aufweist."

In Deutschland ist der Begriff "halbtrocken" gesetzlich eindeutig definiert. Es gibt keine regionalen Unterschiede, aber einen großen Unterschied zwischen Wein und Sekt:

Ein Wein ist halbtrocken, wenn der Restzuckergehalt den für trockene Weine zulässigen Wert überschreitet, maximal 18 g/l beträgt und der Säuregehalt höchstens um 10 g/L niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Die Geschmacksangaben sind in einer Vorschrift der Europäischen Union festgelegt [Verordnung (EG) Nr. 753/2002]. Für halbtrockene Weine lässt die EU-Vorschrift dabei 2 Möglichkeiten offen:

1.) maximal 12 g/l Restzucker oder 2.) maximal 18 g/l Restzucker, wenn der Mitgliedsstaat als zusätzliches analytisches Kriterium den Mindestgehalt an Gesamtsäure festlegt.

Deutschland hat also von der 2. Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Ein Sekt ist halbtrocken, wenn der Restzuckergehalt 33-50 g/L beträgt. Diese Definition ist EU-einheitlich [Verordnung (EG) Nr. 1493/1999].


--Isoamylacetat 19:07, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

erledigt. --Doc.Heintz 16:12, 14. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]