Diskussion:Handzeichen (Recht)

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Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:32, 5. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Ärztliche Rezepte[Quelltext bearbeiten]

Auf einem ärztlichen Rezept wird die Unterschrift des Arztes verlangt, dieser verwendet aber fast immer ein Handzeichen. Nach geltendem Recht wäre also ein so gezeichnetes Rezept ungültig. Wie ist dieser Vorgang zu beurteilen? sleepytomcat (Diskussion) 11:04, 1. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

„Handzeichen (abgekürzt ‚Hz.‘) ist der Rechtsbegriff für alle von natürlichen Personen stammenden eigenhändigen Namenszeichen, die nicht als Unterschrift gelten, sondern als erkennbar abgekürzte Form des Namens.“

Gibt es für den fett hervorgehobenen Teil der Definition belastbare Belege? Sogar innerhalb des Artikels wird dem implizit widersprochen. --Seth Cohen 15:48, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]