Diskussion:Hochhausrahmenplan

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Fingerplan Warum steht das Wort Veränderungssperre denn hier bitteschön in Anführungsstrichen und warum sollte aufgrund einer Veränderungssperre ein internes Planwerk zu nichte gemacht worden sein??? Eine Veränderungssperre besagt im Groben, dass keine Baugenehmigungen erteilt werden. Der Fingerplan hätte in diesem Fall einfach als B-Plan aufgestellt werden können und so als Plangrundlage für weitere Baugenehmigungen dienen können. Hier fehlt mir ein wichtiger Schritt. Wann hat sich die Stadtverwaltung gegen den Fingerplan entschieden und warum? --PlanW 16:46, 24. Jun 2006 (CEST)

informell oder b-plan?[Quelltext bearbeiten]

nach meinen infos ist/war der hochhausrahmenplan ein informelles instrument, und kein bebauuungsplan. liege ich da falsch? gruß --Wombi™ 11:55, 3. Aug 2006 (CEST)

Rahmen-/Entwicklungsplan versus Bebauungsplan[Quelltext bearbeiten]

Der vorherige Kommentar ist vollkommen richtig. Ein Rahmen- oder Entwicklungsplan hat keinerlei rechtliche Bindungskraft hinsichtlich einer Bebauung. Es lässt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten. Er stellt lediglich eine Willenserklärug der stadt dar. Ein Bebauungsplan hingegen ist ein nach einem festgelegten Verfahren erstelltes Planwerk, dass aus einem Plan- und einem Textteil besteht. Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen Maßnahmen auf einem Grundstück erlaubt sind. (nicht signierter Beitrag von 141.88.226.32 (Diskussion) )