Diskussion:Hubert Rohracher

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Nachfrage zur Studienzeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird nahegelegt, dass Rohracher ungefähr gleichzeitig in Innbruck und München eingeschrieben war (ohne Einzelnachweis):

"Ein Doppelstudium war aber verboten, weshalb Rohracher in Innsbruck an der Juristischen Fakultät Rechtswissenschaft belegte und in München Philosophie mit dem Hauptfach Psychologie."

Im Gegensatz dazu heißt es anderswo, dass er sich erst nach Abschluss des Münchner Studiums in Innsbruck einschrieb (Seite 2 von: Hubert Rohracher (1902–1972), Lehr- und Forschungsjahre in Tirol):

"Nach Abschluß seines Studiums in München inskribierte Rohracher, dem die finanziellen Mittel zur Weiterführung seiner psychologischen Studien fehlten, in Innsbruck an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und promovierte hier am 22. Jänner 1927 zum Doktor der Rechte."

Was trifft zu? --Carolin (Diskussion) 13:53, 13. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]