Diskussion:Hugo Capet

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Hugues Capet n'est pas mort à Melun. Il est mort sans doute de la variole dans une résidence appelée les Juifs située en Beauce, près de Prasville entre Chartres et Orléans, et dépendant de l'abbaye Saint-Martin de Tours A la mort de son père il n'a pas hérité tout de suite du titre de duc des Francs; ce n'est qu'en 960 que le roi Lothaire lui rendit son titre.

Übersetzung zu dieser nicht datierten und nicht unterzeichneten Bemerkung: "Hugo Capet ist nicht in Melun gestorben. Er starb ohne Zweifel an den Pocken in einer Residenz genant les Juifs in der Landschaft Beauce, nahe bei Prasville zwischen Chartres und Orléans, die zur Abtei Saint-Martin de Tours gehörte. Beim Tod seines Vaters erbte er nicht direkt den Titel eines Herzogs von Franzien; König Lothar verlieh ihm den Titel erst 960." Br 11:35, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Bemerkung dazu: "Melun" stammt aus der Materialsammlung (siehe Weblink), wird dort aber nicht weiter erwähnt oder begründet. Der Brockhaus gibt als Sterbeort Paris an. "Les Juifs" wird auch in den Europäischen Stammtafeln genannt und - nicht zuletzt aufgrund der Präzision der Angaben - hier übernommen. Br 11:35, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Der Satz "Er folgte seinem Vater nach dessen Tod als Herzog von Franzien, sowie als Graf von Poitou und Orléans ..." steht im Widerspruch zum Artikel über das Poitou. Gemäß der dort aufgeführten Liste der Grafen von Poitou war weder Hugo der Große noch Hugo Capet jemals Graf von Poitou.

"Bild" von Hugo Capet[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn dieses Gemälde in dem Artikel? Es ist eine reine Phantasiedarstellung (19 Jhd?), die mit dem Aussehen der realen Person wohl nicht das geringste zu tun hat. Informationswert = 0.

wollte ich auch gerade anmerken.

Hier besteht erhebliche Unklarheit. Beispielsweise wird in der englischen und französischen Wikipedia auch 939 als mögliches Geburtsjahr genannt. -- Jamiri (Diskussion) 09:27, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dynastiewechsel[Quelltext bearbeiten]

Die außerhalb der Ehe geborenen Söhne waren wahrscheinlich "regierungsfähig", wurden aber nicht als "erbfähig" angesehen . . . wobei das ganze System der "ehelichen" Geburt durchaus auch aufgeweicht werden konnte, durch formale Adoption zum Beispiel und Anerkennung der "Erbfähigkeit" durch die relevanten Gremien