Diskussion:Humanitäres Völkerrecht

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Was meint man mit „Ein internationaler Strafgerichtshof”? Gibt es keinen vom „Roten Kreuz” festgelegten Strafgerichtshof? Würde mich über eine Antwort freuen. Ethunu

Es gibt vom IKRK weder irgend eine gerichtliche Institution, noch sieht die Tätigkeit des IKRK eine Möglichkeit zur Anklage wegen Verstösse gegen des humanitäre Völkerrecht oder gar Weitergabe ihrer Unterlagen zur Verfolgung von solchen Verstössen vor. Das IKRK spricht die beteiligten Parteien direkt auf Verletzungen des humanitären Völkerrechts an und übergibt ihnen einen Bericht über diese Verstösse. Diese Berichte werden vom IKRK als "geheim" behandelt und werden weder veröffentlicht, noch einer anderen Partei oder dem internationalen Strafgerichtshof zugänglich gemacht. Der Grund liegt in der absoluten Unabhängigkeit, Unparteiigkeit und der Neutralität des IKRK. --Radio 24 18:10, 1. Jul 2006 (CEST)

Nicht nur für mich interessant wäre zu wissen, ob die USA sich immer noch jeder nicht-us-gerichtlichen Untersuchung in fraglichen Fällen entziehen, oder ob sie sich inzwischen eingliedern in die Gemeinschaft der sonstigen Staaten? Bitte um Klärung. --84.44.138.9 02:26, 24. Jan 2006 (CET)

Abgeschlossene Lesenswertkandidatur (erfolgreich)[Quelltext bearbeiten]

Humanitäres Völkerrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines bewaffneten Konflikts gelten und dem weitmöglichsten Schutz von Menschen, Einrichtungen sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen dienen.

Ich habe aufgrund der Komplexität des Themas an diesem Artikel eine ganze Weile gearbeitet und bin mir bewusst, dass man dazu noch unendlich viel mehr schreiben könnte. Da es jedoch ein Überblicksartikel ist, muss irgendwo eine Abgrenzung erfolgen zwischen Informationen von ausreichender allgemeiner Relevanz und den Teilen, die besser in den spezifischen Artikeln aufgehoben sind. Ich hoffe, dass mir dies gelungen ist, z.B. auch durch die abgesetzten Verweise auf entsprechende Hauptartikel. Selbstnominierung und damit als Hauptautor natürlich neutral. --Uwe 13:17, 15. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

  • Pro – Hier ist eine nicht ganz einfach so kompakt darzustellende Materie aus einer Begriffsklärung von 4 Zeilen in einen durchweg gelungenem Übersichtsartikel zusammengefasst, dazu sine ira et studio. Bemerkenswert auch die Einhaltung formaler Kriterien wie z.B. einer korrekten und flüchtigkeitsfehlerfreien Orthographie. Ich hoffe, es machen sich noch ein paar mehr Leute die Mühe, hier zu einem Urteil zu finden, das ohne Zweifel positiv ausfallen wird. --G-Michel-Hürth 18:52, 16. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Pro – Ein ausführlicher und lehrreicher Artikel, wieder eine Bildungslücke geschlossen. — Lecartia Δ 22:32, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Kleine Anmerkungen:
  • sehr gelungene Einleitung
  • „das Prinzip der militärischen Notwendigkeit“ – bleibt unklar bis zur Mitte des Artikels (kommt erst nach Geschichte)
  • Prinzipien des Völkerrechts vielleicht vor Geschichtsteil?
  • „erlangte jedoch mangels späterer Ratifikationen nie den Status“ – etwas umständlich formuliert
  • Abschnitt Die Entwicklung nach 1949 und die Rolle der Vereinten Nationen 3. Absatz – sehr langer Satz, besser aufteilen
  • ab dem Abschnitt Einteilung des humanitären Völkerrechts sollte Verlinkung der wichtigsten Begriffe nochmals erfolgen (auch wenn es dann doppelt ist, bis dahin ist viel Zeit und Scrollen vergangen)
Lecartia Δ 22:32, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Anmerkungen wohlwollend und dankend zur Kenntnis genommen, die Umsetzung erfolgt zeitnah :). --Uwe 23:12, 17. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe den Abschnitt zu den Prinzipien jetzt vor den Abschnitt zur Historie gesetzt und in den späteren Abschnitten einige Verlinkungen ergänzt. Wenn Du mehr Verlinkungen für sinnvoll hältst, am besten selbst noch ergänzen. Zum Satz „erlangte jedoch mangels späterer Ratifikationen nie den Status“ könnte ich einen kurzen Kommentar gebrauchen, warum Du diesen als umständlich formuliert empfindest. Später beim Kulturgutschutz wird im Bezug auf den Roerich-Pakt ja nochmal eine ähnliche Formulierung verwendet („... erlangte er mangels einer größeren Zahl an Ratifikationen keine größere Bedeutung.“). Oder Du baust ihn selbst um, ich habe in Dein Sprachgefühl praktisch blindes Vertrauen :). --Uwe 17:28, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Also wenn ich deinen Abschnitt richtig verstehe, gab es eben keine Ratifikation, richtig? „jedoch mangels späterer“ klingt nur seltsam. Ich würde den Text gern umstellen, allerdings fehlt mir dazu eine Information: Warum wurde es nicht ratifiziert? Haben die es „vergessen“? Dann könnte man daraus machen: „erlangte jedoch nie den Status eines verbindlichen völkerrechtlichen Abkommens, da die Ratifikation ausblieb.“ oder „, da/weil … [Grund einfügen].“ Liebe Grüße — Lecartia Δ 18:04, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Es gab tatsächlich keine einzige Ratifikation durch irgendein Land. Der Grund war vor allem, dass die Beschlüsse der Brüsseler Konferenz nach Meinung der kleineren Staaten zum einseitigen Vorteil der Großmächte wären (es gab dazu z.B. die sarkastische Bezeichnung "Law of Conquest"). Und die Großmächte wollten dann anscheinend auch nicht mehr. --Uwe 20:18, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Mensch, bin ich blöd! Im nachfolgenden Satz steht ja die Erklärung. *Tomaten von den Augen nehm* Habe den Satz, wie vorgeschlagen, umgeschrieben. — Lecartia Δ 21:07, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
  • pro zu lesenswert. Ich unterstütze den Wunsch, die Prinzipien vor die Geschichte zu stellen und ich bin nicht ganz glücklich mit der Bebilderung. Gibt es Inhalte, die man als Liste oder Tabelle darstellen könnte, um den Text durch etwas anderes als Thumbs von Verhandlungsorten zu gliedern und aufzulockern? --h-stt !? 16:29, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
    • Die Umstellung ist kein Problem, wenn das nun schon von zwei Lesern vorgeschlagen wird. Inhalte in Form von Listen oder Tabellen würde ich persönlich weniger gut finden. Ich hatte über eine Tabelle nachgedacht, welche die drei historischen Entwicklungslinien (Genf, Den Haag, UN) mit den vier inhaltlichen Bereichen "kreuzt" und alle wichtigen Abkommen entsprechend einordnet. Allerdings fand ich diese dann nach einigem Nachdenken doch zu unübersichtlich und vor allem zu groß. Von den Bildern können zur Not auch einige raus, wobei ich über jedes Bild, das halbwegs zu diesem trockenen Thema passte, glücklich war/bin. Was mir aber fehlt, wäre ein Blickfang für die Einleitung. Es gibt Bilder von IKRK-Delegierten, die vor einem Trupp Soldaten einen HVR-Kurs abhalten, nur sind diese leider nicht frei. --Uwe 17:04, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
    • Nachtrag: die Umstellung der grundlegenden Prinzipien habe ich vorgenommen (siehe Antwort an Lecartia weiter oben). Zur Bebilderung die Bitte, dass Du einfach mal Bilder entfernst oder umstellst, wie Du es für optimaler hältst. Dann können wir auf der Basis am besten entscheiden, was besser für den Artikel ist. --Uwe 17:28, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
  • contra Neutral Im Artikel ist viel an Detail zusammengetragen und ausführlich geschildert, das ist die Stärke des Artikel. Auch habe ich auf Anhieb nichts ganz Falsches gefunden, es gibt keine gravierenden Lücken, Literatur zum weiterlesen ist angegeben. Er ist in verständlicher Sprache geschrieben. Kleinere Mängel muss man schon kritisch mit der Lupe suchen. Warum also nicht Pro? Nun, es wird zu wenig getan für das Verständnis des H.Völkerrechts. Grundlegende Vorstellung des H.Völkerrechtes ist es, dass Feindseligkeiten auf ein möglichst eng begrenztes Gefechtsfeld begrenzen werden können und müssen, und für das Gefechtsfeld selbst bestimmte Normen gelten, an die sich die Kontrahenten halten müssen. Bis zum Zweiten Weltkrieg verstand man unter den Kontrahenten Nationalstaaten, deren Armeen gegeneinander kriegführen. Nach dem Zweiten Weltkrieg standen nicht mehr die Staaten, sondern zunächst die antikolonialen Befreiungsbewegungen und nach dem Vietnamkrieg der USA die Guerilla-Kriege im Vordergrund bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes. Entsprechend wurden die Begriffe des Völkerrechts auch weiterentwickelt. Neue Gefechtsfelder, neue Ziele, neue Rollen der kämpfenden Parteien erforderten dies. Fast alles, was nach 1945 und der Übernahme der Nürnberger Prinzipien von den VN noch verabschiedet wurde (und längst nicht von allen wichtigen Staaten ratifiziert wurde), bezieht sich auf diese neuen Formen des Krieges. Nach den Jugoslawienkriegen und Ruanda gab es ebenfalls Weiterentwicklungen, vor allem im Völkerstrafrecht. Man braucht nur die Kategorien des Rom-Statuts mit denen des Nürnberger Gerichtshofes zu vergleichen, um die Fortentwicklung zu verstehen. Dem Artikel fehlt diese historische Dimension leider fast vollständig. Deswegen liest er sich auch so trocken. Gerade ein Überblicksartikel braucht aber eine solche Form der Darstellung. Der Leser will doch zB wissen, ob das, was er in der Zeitung über den Irak-Krieg oder über den Sudan liest, im Einklang steht mit dem Humanitären Völkerrecht. Bei dieser Form der Darstellung wird er aber nicht viel schlauer, der Artikel gibt ihm wenig in die Hand. Deswegen ein Kontra. Giro 00:05, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
    • Zum Problem der nicht-internationalen Konflikte, dass sich ab den 1960er Jahren in Form der Befreiungsbewegungen zunehmend verschärfte, war das ZP-2 zu den Genfer Konventionen der Versuch einer Lösung, und nicht mehr als ein solcher. Auch wenn es ein wichtiger Fortschritt war in der Entwicklung des HVR, ist es in den 18 praxisrelevanten Artikeln, die nichts mit der formalenjuristischen Umsetzung des Protokolls zu tun haben, nicht sehr viel mehr als eine Festschreibung wichtiger gewohnheitsrechtlicher Bestimmungen. Insofern erscheint mir die entsprechend zusammenfassende Darstellung in Form der Aussagen „Der wichtigste Aspekt des zweiten Zusatzprotokolls war die Ausweitung des Geltungsbereiches von grundlegenden Regeln des humanitären Völkerrechts auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte. Darüber hinaus wurden durch beide Abkommen wichtige Regeln der Haager Landkriegsordnung sowie gewohnheitsrechtliche Aspekte zum Umgang mit den an Kampfhandlungen beteiligten Personen in aktualisierter Form vertragsrechtlich fixiert.“ für einen Überblicksartikel als ausreichend. Ein Durchbruch im Hinblick auf die asymmetrische Kriegsführung ist jedenfalls weder mit dem ZP-2 noch mit irgendeinem anderen Abkommen bisher auch nur annähernd gelungen, was auch im letzten Absatz erwähnt wird. Es ist im übrigen auch kein Zufall, dass die USA oder Israel zu den rund 40 Staaten gehören, die das ZP-2 bisher nicht ratifiziert haben, unter anderem weil es den Umgang mit nichtstaatlichen Konfliktparteien aus ihrer Sicht unbefriedigend löst. Und zum Völkerstrafrecht sollte man bedenken, dass das Rom-Statut noch keine zehn Jahre alt ist, gerade mal von wenig mehr als der Hälfte der Staaten ratifiziert wurde, und dass der Internationale Strafgerichtshof erst seit rund fünf Jahren besteht und im letzten Jahr seinen ersten Angeklagten bekam. Die Internationale humanitäre Ermittlungskommission wird von noch weniger Staaten akzeptiert und hat bisher keinen einzigen Antrag angenommen. Die Geschichte des humanitären Völkerrechts begann aber 1864, alle wesentlichen und heute weithin akzeptierten Abkommen sind weit vor 1990 entstanden. Welche historische Relevanz das Rom-Statut besitzt, wird sich meiner Meinung nach frühestens in zehn bis 20 Jahren zeigen. Die Ad-hoc-Tribunale in Jugoslawien und Ruanda sind im Artikel erwähnt, und aus meiner Sicht auch in ausreichender Form im Bezug zum Gesamtkontext. Der Artikel ist alles in allem ein Überblicksartikel, Detailinformationen sind in den entsprechenden weiterführenden Artikeln zu suchen. Auf entsprechende Ergänzungen bin ich natürlich immer gespannt. --Uwe 00:51, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Logischerweise haben die USA das ZP-2 nicht ratifiziert, wer hätte das denn erwartet? Schliesslich war es so etwas wie eine Bescheinigung, dass sie sich in diversen Interventionen "abroad" gegenteilig verhalten haben. Eine Ratifizierung hätte gehiessen: "Wir wollen es ganz gewiss nicht wieder tun". Wieso sollten sie das unterschreiben? Freiwillig bestimmt nicht. Kaum einer der wesentlichen Fortschritte des H.Völkerrechtes der letzten 50 Jahre wird von allen wichtigen Staaten mitgetragen. Genau diese Punkte, die nicht von allen mitgetragen werden, sind aber die aktuellen Fragestellungen. Die von 18dunnemals sind das nun eher weniger. Ein Artikel sollte auf Aktualität schon Wert legen. Giro 20:23, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Schade, ich hätte von einem nach seinen Edits (seine Seite sagt sonst nichts) anscheinend kompetenten User Giro eher eine weitere Verbesserung oder eine anregende Kritik in der Disk. des Artikels erwartet. Ich finde diese Kritik, die Uwe in seinen Verdeutlichungen bei den problematischen "modernen" Kriegen zu berücksichtigen versucht, rechtfertigt keinen "Verriss". Vielleicht kann er ja noch sich auf neutral umstimmen lassen. ich bleibe bei Lesenswert.--G-Michel-Hürth 11:18, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Bin in Sachen Bewertung umgestimmt, deswegen jetzt "Neutral". Habe leider momentan zu wenig Zeit, den Artikel selbst zu bearbeiten, so mal nebenher geht das nicht. Giro 19:42, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Prima, Danke , geht doch; vielleicht geht es doch auch mit der Bearbeitung für einen kleinen Abschnitt. --G-Michel-Hürth 20:36, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Keine Gegenstimmen -> Lesenswert. -- ShaggeDoc Talk 23:58, 22. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo!

Folgende englischsprachige Bücher enthalten nur Dokumente:

  • Dietrich Schindler, Jirí Toman (Hrsg.): The laws of armed conflicts: a collection of conventions, resolutions, and other documents. Sijthoff & Noordhoff International Publishers, Alphen aan den Rijn 1984, ISBN 9-02-860199-6
  • Michael Reisman: The Laws of War: A Comprehensive Collection of Primary Documents on International Laws Governing Armed Conflict. Vintage Books/Random House, New York 1994, ISBN 0-67-973712-X
  • Adam Roberts, Richard Guelff: Documents on the Laws of War. 3. Auflage. Oxford University Press, Oxford/New York 2000, ISBN 0-19-876390-5
  • International Committee of the Red Cross (Hrsg.): Rules of international humanitarian law and other rules relating to the conduct of hostilities. Collection of treaties and other instruments. ICRC, Genf 2005, ISBN 2-88-145014-8

Eigentlich reicht hier eine Sammlung völlig aus. Ich schlage die letztgenannte vor.

Gruß! Henning Blatt 19:19, 28. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Von meiner Seite Einverständnis mit beiden Punkten, das letztgenannte Werk ist das neueste und damit auch das aktuellste. -- Uwe 22:28, 28. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

So soll es geschehen... Henning Blatt 16:43, 2. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]