Diskussion:Inhaberaktie

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Nur eine Kleinigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich habe (zugegebenermaßen nur im Internet) recherchiert, ob es diese Brandenburgisch-Amerikanische Compagnie gibt und bin dabei immer nur auf die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie gestoßen. Gab es diese Brandenburgisch-Amerikanische Compagnie überhaupt oder liegt da ein Leichtsinnsfehler vor? --Davedam (Diskussion) 17:30, 8. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Falsche Angaben?[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Im Absatz rechtliches steht:

"...in der vom Kreditinstitut bestätigt wird, dass die namentlich und mit Adresse benannten Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf."

Wieso seit 3 Monaten? In 123 III 3 steht, "Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen.".

Das sind 3 Wochen. Und von 7 Tagen lese ich auch nichts. Woher kommen diese Angaben?


Mit den besten Grüßen


Daniel (nicht signierter Beitrag von 37.120.1.178 (Diskussion) 20:31, 10. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:39, 4. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]