Diskussion:Inklusion (Soziologie)

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Nach der Verschiebung ..[Quelltext bearbeiten]

.. des Textes, der eine Weile unter dem Lemma hier stand zu Soziale Inklusion (denn das steht drin), soll hier der soziologische Diskurs zum Themenpaar Inklusion/Exklusion dargestellt werden. --Jürgen Oetting (Diskussion) 19:49, 3. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Lesenswert ..[Quelltext bearbeiten]

.. zum Problem des Bedeutungswandels von Inklusion ist dieser Beitrag von Clemens Albrecht im SozBlog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. --Jürgen Oetting (Diskussion) 19:09, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es sehr begrüssenswert, wenn dieser Artikel eine allgemeinverständliche Einleitung erhielte (siehe Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit), sodass sich auch für jemanden der nicht vom Fach ist, schnell der Kern des Inhalts erschließen ließe.--Ano Nym (Diskussion) 23:06, 26. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

"Die an Niklas Luhmann orientierte deskriptive systemtheoretische Soziologie verwendet den Begriff komplementär zu dem der Exklusion, um damit den Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen zu beschreiben."
Oh toll, ja, da weiß man doch sofort, worum es geht.
Scherz beiseite: Dieser Bitte möchte ich mich unbedingt anschließen. Und da der Rest des Artikels großenteils auch nicht verständlicher ist, hat der Artikel eigentlich unbedingt ein OMA-Bapperl verdient. --93.212.235.32 20:25, 12. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich sehe das Problem, sah es auch, als ich den Artikel schrieb. Die Sache ist aber so komplex, dass eine vereinfachte Darstellung sehr viel mehr Text brauchen würde. Ich mache es mal am oben zitierten Satz deutlich: Die an Niklas Luhmann orientierte deskriptive systemtheoretische Soziologie verwendet den Begriff komplementär zu dem der Exklusion, um damit den Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen zu beschreiben. Verdeutlichung wäre: Die an Niklas Luhmann orientierte systemtheoretische Soziologie, die beschreibt, wie Teile der Gesellschaft sind, nicht wie sie sein sollen, verwendet den Begriff als Gegensatz zu dem der Exklusion, den er aber gleichzeitig ergänzt. Inklusion ist ohne Exklusion nicht denkbar. Mit Inklusion wird der Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen beschrieben. Ist das besser? Mir erscheint es besser, der Sache über die vielen Wiki-Links nachzugehen. Ich bezweifle, dass Elemente der Luhmann-Soziologe OMA-tauglich darstellbar sind, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. --Jürgen Oetting (Diskussion) 09:20, 13. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Hallo Jürgen Oetting, zunächst mal: Es liegt mir fern, Deinen Einsatz und Deinen Verdienst um diesen Artikel zu schmälern!
Dennoch: Irgendwie muss das Ganze doch verständlicher hinzukriegen sein.
Du hast natürlich Recht, den Satz einfach nur auszuwalzen, bringt nichts. Schon allein deswegen nicht, weil man dann gerade mal eben ein Fremdwort von vielen zum Nebensatz umgebastelt hätte, und noch nicht mal das unverständlichste.
Es fällt mir schwer, einen eigenen Vorschlag zu machen, da ich von der Luhmann-Soziologie nichts verstehe (genau deswegen hatte ich ja gefragt). Ich kann nur versuchen, den Satz allgemein sprachlich mal aufzudröseln:
Da fällt mir zunächst mal auf, dass Inklusion hier im Grunde gar nicht definiert wird, sondern nur die Bedeutung des Begriffs für die beiden Strömungen der Soziologie beschrieben wird. Hm.
In den nachfolgenden beiden Sätzen wird dann die unterschiedliche Verwendung dieses Begriffs in den beiden Soziologie-Richtungen beschrieben. Da ist es zunächst mal irreführend, dass der Satzteil "verwendet den Begriff komplementär zu dem der Exklusion" so klingt, als liege darin der Gegensatz zwischen den beiden Konzepten. Im nächsten Satz dagegen stellt sich heraus: Ätsch, das ist gar nicht der Unterschied, das haben sie beide.
Also, was bleibt als Unterschied übrig? Wenn ich versuche, den Extrakt rauszufiltern, dann will die erste Richtung "den Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen beschreiben", während die andere "auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe" fokussieren will.
So. Da steh' ich nun... und bin so klug als wie zuvor. Ich habe keine Ahnung, was "gesellschaftliche Teilsysteme" sein sollen, ich kann nur dunkel erahnen, worin nun der Unterschied zwischen den beiden Richtungen liegen soll, und eine echte Definition des Begriffs habe ich überhaupt noch nirgendwo entdecken können.
Und ich darf vielleicht mal ganz unbescheiden erwähnen, dass ich mich einer sicher mehr als durchschnittlichen Allgemeinbildung und eines abgeschlossenen akademischen Studiums in einer Geisteswissenschaft sowie etlicher Berührungspunkte mit dem Stichwort "Inklusion" rühmen kann. Ich fürchte, OMA wird's hier im Moment schwer haben. Gruß unplugged, --93.212.239.61 00:48, 16. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich habe mich nun vom Ursprungstext der Einleitung gelöst und sie gekürzt und vereinfacht, hoffentlich ist es nun verständlicher, Luhmann mit seinen Teilsystem kommt dann später. --Jürgen Oetting (Diskussion) 14:51, 17. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Super! Klar, verständlich, einfach - genial! (Wenn doch alle Überarbeitungen hier bei Wikipedia so wunderbar klappen würden...) Gruß, --93.212.247.4 15:15, 21. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

„Inklusion“ ist kein Synonym für „Integration“[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich klar. Wäre es anders, hätte es am Ende der 2000er Jahre nicht den erbitterten Streit um die Frage gegeben, ob die deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention insofern „falsch“ sei, als dort systematisch "inclusion" und "inclusive" mit „Integration“ und „integrativ“ übersetzt werden (vgl. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen#Übersetzungen).
Aber: Im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetzes wurden systematisch Formulierungen in Texten deutscher Gesetze geändert. Wo vorher: „Intergratio(s-)“ stand, ist heute „Inklusion(s-)“ zu lesen. Es gibt den begründeten Verdacht, dass maßgebliche Entscheider das für „bloße Sprachkosmetik“ halten. Beleg: In Berlin gibt es sowohl ein „Integrationsamt“ ([1]) als auch ein „Inklusionsamt“ ([2]). In Bayern gibt es nur Inklusionsämter ([3]), in Niedersachsen nur Integrationsämter ([4]).
Andererseits: Im Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist ein bemerkenswerter Kommentar zu lesen: „Inklusionsbetriebe sind selbst Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die wirtschaftlich agieren und sich wie andere Unternehmen am Markt behaupten müssen. Sie können deshalb nicht länger [– bis zum 12. Mai 2023 waren sie es –] dazu verpflichtet sein, ihre eigenen Beschäftigten an andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu vermitteln. Die aus der Zeit temporär angelegter Integrationsprojekte stammende Formulierung [„und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“] ist deshalb [in § 216 Satz 1 SGB IX] zu streichen.“ ([5])
Merke: Bis zur Bundesregierung ist 2022/2023 die Erkenntnis vorgedrungen, dass „Inklusionsbetrieb“ nicht bloß ein anderer Name für „Integrationsprojekt“ ist.
Was also tun? Nicht nur maßgebliche Entscheider brauchen wohl einen handfesten Nachhilfeunterricht zur Erlangung der Einsicht, dass und inwiefern die Begriffe „Integration“ und „Inklusion“ in den Sozialwissenschaften, aber auch in der sozialpolitischen Praxis keine Synonyme sind. --CorradoX (Diskussion) 18:54, 28. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]