Diskussion:Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs

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Ich hab jetzt mal gesichtet und laß die QS Entfernung mal laufen. Hindert ja nichts an der Verbesserung des Artikels. Ist immer noch zu unstruktuiert und enthält nur Teil-Informationen, zuviel Stuttgart zuwenig Württemberg. Zu wenig zur Religionsgesellschaft. Abe rkommt Zeit kommt Artikel. --PG 00:42, 15. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Landesverbände[Quelltext bearbeiten]

  • Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg
  • Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
  • Jüdische Gemeinde zu Berlin
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden Brandenburg
  • Jüdische Gemeinde im Lande Bremen
  • Jüdische Gemeinde Frankfurt/Main
  • Jüdische Gemeinde Hamburg
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen
  • Synagogen-Gemeinde Köln
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
  • Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen
  • Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen K.d.ö.R
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz
  • Synagogengemeinde Saar
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe
  • Jüdische Landesgemeinde Thüringen (Erfurt)
  • Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein K.d.ö.R.
  • Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.
  • Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden

Dies ist ein Artikel über die Israelitische Gemeinde Württemberg. Hier gehören alle Dinge rein, die speziell die Gemeinde Württemberg betreffen. Die anderen Landesverbände, die anderen jüdischen Gemeinden haben ihre eigenen Artikel (oder bekommen sie noch). Die Geschoichte der Juden ist in diesem Artikel nur insoweit einzutragen, als sie die Württemberger betrifft. Die IP hat dies bisher gemacht und wird korrigiert. PG 17:21, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Laut gültiger Satzung ist die IRGW nicht für die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen zuständig, sondern für die "[...] früheren Regierungsbezirke[] Nord-Württemberg und Süd-Württemberg/Hohenzollern [...]. Dabei ist der Gebietsstand bei Inkrafttreten der Satzung vomn 23. November 1966 maßgebend. Spätere Änderungen der politischen Grenzen bleiben unberücksichtigt." Artikel 6 der Satzung der IRGW.

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:48, 12. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Juden in Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor diesen bereits umfangreich ausgearbeiteten Abschnitt ab Israelitische_Religionsgemeinschaft_Württemberg#Geschichte in einen eigenen Artikel auszulagern.--Fiona (Diskussion) 14:10, 31. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]