Diskussion:Italiener (Begriffsklärung)

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Änderungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Änderungsvorschlag:

Italiener kann sich beziehen auf:

• einen Staatsbürger Italiens, unabhängig von seiner Herkunft.

• eine ethnische Gruppe (südeuropäisches Volk mit italienischer Muttersprache) vor allem in Italien und in einer größeren Diaspora in West-Europa, Amerika und Australien oder

• eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn).

• umgangssprachlich ein Restaurant mit italienischer Küche. (nicht signierter Beitrag von 89.166.175.204 (Diskussion | Beiträge) 13:42, 25. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

Änderungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Italiener kann sich beziehen auf:

• einen Staatsbürger Italiens, unabhängig von seiner Herkunft.

• eine ethnische Gruppe (südeuropäisches Volk mit italienischer Muttersprache) vor allem in Italien und in einer größeren Diaspora in West-Europa, Amerika und Australien oder


• eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn).

• umgangssprachlich ein Restaurant mit italienischer Küche. (nicht signierter Beitrag von 89.166.175.204 (Diskussion | Beiträge) 13:42, 25. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

"Juristisch"[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz geht weit über eine BKL hinaus, sprengt auch ihre formalen Kriterien. Hier bitte streichen und an gegebenem Ort einbauen-- Parakletes 00:19, 2. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]