Diskussion:Jürgen Horlemann

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1978 wurde er wegen der Protestaktion gegen den Besuch des südvietnamesischen Staatschefs Nguyen Van Thieu in Bonn (...) zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Dieser Satz irritiert mich ein ganz klein wenig. Nguyen war Präsident bis 1975. Nun gibt es drei Möglichkeiten. Erstens: Es müssten zwischen seinem Besuch und dem Prozess mindestens drei Jahre vergangen sein. Das wäre nur wahrscheinlich, wenn Horlemann danach in den Untergrund gegangen und erst wesentlich später verhaftet worden wäre. Dies sollte für mein Empfinden dann aber im Text erwähnt werden. Zweitens: Nguyen war zu dem Zeitpunkt schon kein Präsident mehr. Das ist aber eher unwahrscheinlich, denn dann hätte sein Besuch (vor allem 1978) kaum noch Aufsehen erregt. Drittens: Die Jahreszahl 1978 stimmt womöglich gar nicht. Kann ich zumindest nicht ausschließen. Wer weiß da Näheres? --Scooter Sprich! 21:46, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Der Rathaussturm war am 10. April 1973. Mit der Anklageerhebung und Verurteilung haben sich die Strafverfolgungsbehörden anscheinend viel Zeit gelassen. Der Spiegel hat damals darüber berichtet. Demnächst mehr, da ich meine Unterlagen nicht bei mir habe.--Sf67 20:17, 15. Nov. 2006 (CET) Erg.: Der Spiegel (18/1978) - 1. Mai 1978 : "Rathaus-Stürmer : Offenbar Angst Fünf Jahre nach der gewaltsamen Besetzung des Bonner Rathauses müssen sich damalige Demonstranten verantworten - neunzehn Angeklagte in drei Verfahren.--Sf67 20:33, 15. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
"Jahrelang waren sich Anklagebehörden und Gerichte unschlüssig, wie und wo prozessiert werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Köln, die zu allererst zentral wegen des Verdachts ermittelt hatte, es handele sich bei den Veranstaltern um ´kriminelle Vereinigungen` nach Strafgesetzbuch-Paragraph 129, gab den Fall an den Generalbundesanwalt ab." Wegen des Parteien-Privilegs und "Vor allem ´wegen der fehlenden Aussagebereitschaft von Beschuldigten und Zeugen`(...) legte die Kölner Staatsanwaltschaft dann erst nach drei Jahren, im Frühjahr 1976, einer Strafkammer die Anklage vor. (usw.)" (aus dem og. Spiegel-Artikel.--Sf67 09:48, 16. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]