Diskussion:Jürgen Ruwe

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Änderung der Absätze "Einstweiliger Ruhestand" und "Quellen"[Quelltext bearbeiten]

Als Betroffener weise ich darauf hin, dass die Formulierungen unter Einstweiliger Ruhestand den tatsächlichen Sachverhalt nicht korrekt beschreiben und falsche Tatsachenbehauptungen enthalten.

1. Mein Sohn ist an keinen „rechtsradikalen Vorfällen“ an der Universität der Bundeswehr Hamburg beteiligt gewesen. Der Vorwurf, der seinerzeit die Meldung an GenLt Dieter als Inspekteur der Streitkräftebasis ausgelöst hatte, hat sich später als ein böswillig gestreutes Gerücht erwiesen. Mein Sohn hat, wie auch vom Wehrdienstsenat des BVerwG bestätigt, nicht einen Hauch an Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut.

2. Dass GenLT Dieter mir unbefugterweise vertrauliche Informationen über den Stand der Vorermittlungen weitergegeben habe, ist ebenfalls unzutreffend. Die Unterlagen enthielten hinsichtlich meines Sohnes keinen Ermittlungsstand, sondern lediglich Vorwürfe, zu denen er – entgegen den Bestimmungen der WDO - zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal gehört worden war. Vier dieser Vorwürfe waren ihm bereits schriftlich eröffnet worden, zwei weitere, die ihm noch nicht bekannt waren und deren Weitergabe den Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht durch GenLt Dieter und mich begründen soll, haben sich im Laufe des insgesamt dreieinhalbjährigen Verfahrens als unzutreffend erwiesen. Im übrigen trifft es zwar zu, dass der Wehrdienstsenat des BVerwG in dem von GenLt Dieter und mir angestrengten Antragsverfahren festgestellt hat, die Weitergabe der Unterlagen an mich sei unbefugt geschehen. Diese Auffassung ist aber in einem sehr merkwürdigen Verfahren zustande gekommen und nicht nur nach meiner festen Überzeugung juristisch falsch (s. Begründung meiner Verfassungsbeschwerde [1] ).

3. Die in der Pressemitteilung des BVerwG enthaltene und in der Biographie übernommene Formulierung „Ruwe seinerseits gab diese Unterlagen an seinen Sohn weiter“ ist unzutreffend und widerspricht den Feststellungen des Wehrdienstsenats. Die Pressemitteilung ist darüber hinaus in Gänze rechtswidrig. Ich habe gegen die Pressesprecherin des BVerwG Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und Strafantrag gestellt. Die Pressemitteilung wurde inzwischen vom BVerwG aus dem Netz entfernt. Der Link darauf unter „Quellen“ führt daher auf eine leere Seite.

Aus den genannten Gründen bitte ich, den Text dieser Passage zu ändern. Eine den Betroffenen gegenüber faire Darstellung könnte z.B. lauten:

„Im Januar 2006 wurde er, zusammen mit Hans-Heinrich Dieter, damaliger Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der Streitkräftebasis in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Beiden Generalen wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit disziplinaren Ermittlungen gegen den Sohn Ruwes die Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt zu haben. Am Abend des 27. Januar 2006 wurden beide Generale, auf Grundlage des § 50 Soldatengesetz durch den Bundesminister der Verteidigung Franz Josef Jung im Beisein des Generalinspekteurs Wolfgang Schneiderhan in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Beiden Generalen wurde das von ihnen selbst beantragte Disziplinarverfahren verweigert, der Bundesminister der Verteidigung stellte die disziplinaren Ermittlungen ein. Ruwe wehrte sich, wie auch Dieter, juristisch gegen die Entlassung und bemühte sich vergeblich um Rehabilitierung. Beide Generale haben die Vorgänge um ihre vorzeitige Zurruhesetzung öffentlich gemacht und detailliert auf ihren Websites im Internet dargestellt.“

Meine Anmerkungen treffen analog auch für GenLt a.D. Dieters Biographie zu.

Jürgen Ruwe, GenLt a.D. (nicht signierter Beitrag von 91.55.213.220 (Diskussion | Beiträge) 09:59, 2. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

zu 1. Es wird im Artikel nicht behauptet, dass Leutnant Ruwe Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut hat oder hatte, sondern nur der Fakt, dass aufgrund einer solchen Beschuldigung disziplinare Ermittlungen aufgenommen wurden.
zu 2. Wir können hier keine juristischen Argumentationen auseinander klamüsern, sondern dokumentieren leidenschaftlos die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteil ist verlinkt)
zu 3. Dr Satz mit der Weitergabe an den Sohn ist im Urteil nicht erwähnt und fliegt daher raus. Gruß --GrummelJS 23:15, 8. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

rechtsradikale Vorfälle[Quelltext bearbeiten]

Durch die Darstellung im Artikel entsteht klar der Eindruck einer rechtsradikalen Orientierung des Sohnes. Dies muß zumindest durch "angeblichen" eingeschränkt werden. Besser wäre es den Hinweis auf den Vorwurf weg zu lassen oder darauf zu verweisen, dass es sich weitgehend um Diffamierungen gehandelt hat.--80.228.157.253 11:15, 27. Nov. 2009 (CET) Ich bin durch die Entlassung des Generalinspekteurs Ende November 2009 auf diese Wikipedia-Seite gestoßen. Für mich erschien klar: der Sohn des Generals ist rechtsradikal und sein Vater wollte dies decken. Dieser Eindruck wurde noch durch die "alten" Nachrichtenlinks verstärkt. Erst durch die eigene Homepage des General Ruwe und der dort verlinkten Quellen entstand ein völlig anderes Bild. Um ein wahrheitsgetreues Bild der Lage zu geben, fehlt unbedingt der Hinweis, dass es sich weitgehend um Diffamierungen gehandelt hat. Egon Lükem Signatur zu obigem Beitrag, Egon Lüken--109.120.70.44 11:01, 15. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:02, 15. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]