Diskussion:Jugendgericht

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Frage zur Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Auf einem Privatsender lief früher mal eine Gerichtssoap namens "Das Jugendgericht". In zahlreichen Folgen war der Angeklagte ein längst Erwachsener, weshalb in solchen Fällen jedesmal erklärt wurde, die Zuständigkeit des Jugendgerichts ergebe sich aus dem Alter des Geschädigten und nicht dem des Angeklagten. Gibt es solche Fälle wirklich?--2003:CE:BF18:609D:D4CF:AA2:C93A:641 18:24, 22. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]