Diskussion:Kabinettssekretariat

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auch andere Länder[Quelltext bearbeiten]

Ein Kabinettssekretariat hatte auch z.B. König Ludwig I. von Bayern (und wohl auch andere Monarchen). Textbeispiel aus Leo_von_Klenze#Briefwechsel_mit_Ludwig_I.:

Die Briefe werden ergänzt durch Stellungnahmen, Denkschriften und Kostenvoranschläge; hinzu kommen dazugehörige Weisungen des Königs an sein Kabinettssekretariat. --Neun-x 09:32, 2. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Natürlich gibt oder gab es so etwas auch in anderen Ländern (z.B. in Indien, um etwas erheblicheres als einen Teilstaat eines europäischen Großzwergs oder einen alt gewordenen asiatischen Großzwerg zu erwähnen). Wenn jemand sammelte und unter Kabinettssekretariat eine zwar noch rote Begriffsklärung anlegte, würde sich mindestens ein Leser freuen. Ansonsten würde ich damit warten, bis es wenigstens einen weiteren Artikel über ein Kabinettssekretariat (möglichst unsinniger Klammerzusatz) gibt. --Asakura Akira 18:14, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Vergleich mit anderen Ländern nach Aufgabenbereich[Quelltext bearbeiten]

Wäre es zur Veranschaulichung sinnvoll, das Kabinettssekretariat mit Behörden in anderen Ländern zu vergleichen? In Deutschland übernimmt m.E. das Bundeskanzleramt die entsprechenden Aufgaben. -- 77.184.167.62 16:39, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ob das sinnvoll ist, ist wohl Ansichtssache:
Ja, um einen ersten Eindruck von der Behörde zu gewinnen. Nein in Bezug auf die Rolle des Leiters: Der ist in Japan (viele würden sagen: neben dem Premier selbst der wichtigste) Minister im Kabinett und entspricht eher Kanzleramtschef+Regierungssprecher+etwas, das es in Deutschland nicht gibt (weil die dt. Ministerialbürokratie besser auf die Politik hört), +noch etwas, das es in Deutschland nicht gibt (weil der Faktionalismus nicht so institutionalisiert ist und meist in den Parteien gehalten wird bzw. nicht so offen wie in Japan bei den Regierungsgeschäften ausgetragen wird). Zusätzlich ist der kambō-chōkan heute meistens Vizepremier, wenn nicht (wie zuletzt unter Hatoyama) explizit jemand anderes dieses Amt erhält, und er füllt oft kommissarisch (und manchmal auch regulär für einige Zeit, wie letztes Jahr Sengoku als Justizminister) vakant gewordene Ministerposten. Ob man das alles noch mit dem Aufgabenumfang eines Kanzleramtschefs vergleichen kann, ohne Lesern einen falschen Eindruck zu vermitteln, kann ich nicht sicher sagen. Wenn sich jemand mutig fühlt, … --Asakura Akira 17:36, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Ich habe noch einen naheliegenden Grund vergessen, warum der Vergleich nicht so günstig ist: Es gab in Japan bis 2001 das Sōri-fu, das „Premierministeramt“, das zumindest dem Namen nach direkt dem Kanzleramt entspräche, dessen Aufgaben aber eher auf die unmittelbaren Aufgaben des Premiers konzentriert waren. Dessen Leiter war von 1965 bis 1984 ebenfalls Minister. 2001 ist die Behörde im Kabinettsbüro aufgegangen, das zwar im selben Gebäude wie das Kabinettssekretariat untergebracht ist und in dem der Chefkabinettssekretär (dort aber unter dem Premierminister selbst) in der Leitung vertreten ist, das aber eine separate Behörde ist. Gruß, Asakura Akira 23:14, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:50, 8. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]