Diskussion:Karl Koehl

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Beleg für Straßenbenennung[Quelltext bearbeiten]

Eine Angabe auf einem Straßenschild ist

  • öffentlich zugänglich
  • dauerhaft und
  • keine Primärquelle.

Damit erfüllt sie die wesentlichen Anforderungen von WP:BLG. --jergen ? 12:48, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Nachzutragen[Quelltext bearbeiten]

  • Publikationsdatum zu "Die Bandkeramik der steinzeitlichen Gräberfelder und Wohnplätze in der Umgebung von Worms": 1903

--jergen ? 12:59, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]