Diskussion:Karl Koehl
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Beleg für Straßenbenennung[Quelltext bearbeiten]
Eine Angabe auf einem Straßenschild ist
- öffentlich zugänglich
- dauerhaft und
- keine Primärquelle.
Damit erfüllt sie die wesentlichen Anforderungen von WP:BLG. --jergen ? 12:48, 7. Mär. 2011 (CET)
Nachzutragen[Quelltext bearbeiten]
- Publikationsdatum zu "Die Bandkeramik der steinzeitlichen Gräberfelder und Wohnplätze in der Umgebung von Worms": 1903