Diskussion:Karl von Behr

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Unterschlagung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in dem Tagebuch des Ingenieurs der Kieler Germania-Werft und in der Schleswig-Holsteinischen Volks-Zeitung Hinweise gefunden, dass ein Kammerherr der Kaiserin namens von Behr-Pinnow große Unterschlagungen begangen habe. Evtl. könnte es sich um den hier in Wikipedia beschriebenen Menschen handeln. In der VZ vom 12.3.1918 heißt es u.a.: "Der Kammerherr der Kaiserin v. Behr-Pinnow, von dem in dem gestern veröffentlichen Bericht des Hauptausschusses die Rede ist, hat Geschäfte in Lieferung von Rüben für die Heeresverwaltung gemacht. Wie der Berl. 'Lokalanzeiger' mitteilt, sind dabei angeblich große Preisüberschreitungen vorgekommen. Wie behauptet wird, ist von Herrn von Behr-Pinnow zusammen mit einem Teilhaber ein Geschäft abgeschlossen worden, das sich auf etwa 27 Millionen stellen soll, wobei ein Nutzen von 4 600 000 Mk. Verblieb. [...] Nachdem der Richter erster Instanz die Anklage abgelehnt hatte, ist ihre Erhebung durch die höhere Instanz angeordnet worden. Herr v. Behr-Pinnow hat daraufhin vor einigen Tagen sein Ehrenamt als Vorsitzender der Auguste-Viktoria-Stiftung niedergelegt." --Kuhl-k (Diskussion) 20:09, 15. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt auch im Berliner Tageblatt recherchiert und dort u.a. Folgendes gefunden:

Berliner Tageblatt (BT) vom 6.6.1919: "Das Strafverfahren gegen den Kabinettsrat v. Behr-Pinnow und Genossen wegen Kriegswuchers, das seinerzeit auch im Reichstage Gegenstand von Erörterungen gewesen ist, ist jetzt zum Abschluss gelangt. Es handelt sich bei dem Strafverfahren darum, daß den Beschuldigten vorgeworfen wurde, als Gesellschafter der Deutschen Planfabrik G m.b.H. bei der Ausführung von Sandsacklieferungen übermäßige Gewinne gemacht zu haben, was die Beschuldigten unter Berufung auf Sachverständige bestritten. Die vor mehreren Wochen verbreitete Meldung [BT 3.4.1919], daß das Kammergericht die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bestätigt habe, war nicht zutreffend. Dagegen ist das Verfahren jetzt auf Grund der Amnestie eingestellt worden."

Im Berliner Tageblatt vom 20.6.1919 gab es noch einen kurzen Hinweis darauf, dass der Rechtsvertreter v. Behr-Pinnows angab, die Strafkammer habe festgestellt, dass ein Streben nach Gewinn nicht nur nicht nachgewiesen, sondern nicht wahrscheinlich sei. --Kuhl-k (Diskussion) 16:31, 22. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]