Diskussion:Kaufvertrag (Deutschland)

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warum gibts hier kein link zur englischen Entsprechung?[Quelltext bearbeiten]

s.o Wefa (Diskussion) 21:46, 22. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweisfehler[Quelltext bearbeiten]

@Chewbacca2205:: Kannst du bitte die ISBN der Quelle <ref>Gerd Müller: ''§ 377'', Rn. 233. In: {{BibISBN|3800644926}}</ref> (Spezial:Diff/179729657) prüfen? Irgendwas stimmt damit nicht. So ist der bibISBN-Eintrag nicht verfügbar und ISBN 3-8006-4492-6 gibt es nicht:

Danke & Grüße --Cepheiden (Diskussion) 15:35, 28. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]

erledigtErledigt --Chewbacca2205 (D) 23:08, 28. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]

Der Link Verkäufer führt zum Personal des Einzelhandels (Detailhandelsfachleute), nicht aber zu demjenigen der in einem Kaufvertrag das Eigentumsrecht überträgt. Man sollte den Link entfernen oder ein neues Lemma Verkäufer (Begriff) anlegen.--Wachauer (Diskussion) 04:14, 1. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Völlig richtig, ich eliminiere den Link. --Stephan Klage (Diskussion) 06:52, 1. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]
Danke
:erledigtErledigt --Wachauer (Diskussion) 06:47, 6. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]