Diskussion:Knebelvertrag

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Nach meiner Ansicht ist der Artikel überflüssig, da nur ein Aspekt von AGB unter umgangssprachlichem Begriff angesprochen wird. Entweder sollte man den Artikel löschen oder aber weiterleiten auf AGB. Zu bedenken ist auch dass nicht nur lange Laufzeiten knebeln, sondern jede Art unangemessener Benachteiligung durch vorgegebene Geschäftsbedingungen. Stellt man das vollständig dar, wird das Lemma AGB wiederholt. --Lapp 12:06, 26. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich kenne einen Fall eines Einzelvertrages, wo 1. eine unendliche Vertragsdauer festgelegt ist 2. eine Kündigung nach 5 Jahren statthaft ist (was aus sachlichen Gründen vernünftig ist), aber eine Entschädigungszahlung pauschal und umsatzabhängig ist. Abhängig von der verkauften Stückzahl und unter Berücksichtigung der Einkommensteuerzahlungen des Lizenzgebers könnte es vorkommen, dass die kumulierten (!) Einnahmen über 34 Jahre als Entschädigung geleistet werden müssten. D. May 2003:F7:AF1F:8700:2CB1:C7D2:E647:7E47 21:51, 25. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Anekdoten gibt es etliche.--Lapp (Diskussion) 09:29, 28. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]