Diskussion:Kostenvoranschlag

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Auf http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/ ist folgender Passus zu finden (s.u.) - einen Hinweis zu diesem Thema fehlt in diesem Artikel. Vor allem, was die Preisbindung anbetrifft. Wenn ich das richtig sehe, sagt die IHK, daß ein Angebot bindender ist als ein KVA. Auf anderen Seiten, z.B. einer Anwaltsseite, die ich hier wegen des Spam-Filters nicht angeben kann (google nach unterschied kostenvoranschlag angebot) ist das andersherum dargestellt. Es wäre schön, wenn jemand vom Fach das klären und in den Artikel einbauen könnte.

"Unterschied zum Angebot Im Gegensatz zu reinen Angeboten beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel eine detailliertere Aufstellung des erforderlichen Geldbetrages.

Ihr wesentlicher Unterschied zum Angebot liegt in der Bindungswirkung der getroffenen Aussagen. Angebote sind in Umfang und Höhe für den Unternehmer bindend. Sagt er beispielsweise die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Betrag zu, so ist es ihm verwehrt, hiervon nachträglich abzuweichen oder den Reparaturumfang zur Kostendeckung zu senken.

Demgegenüber kann der Unternehmer bei Kostenvorschlägen nach § 650 BGB die berechneten Kosten überschreiten, wenn das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlages ausführbar ist. Das Kriterium der Wesentlichkeit ist für den jeweiligen Einzelfall konkret zu bestimmen, als Richtschnur gelten 15 bis 20 %. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen. Der Besteller ist seinerseits zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Er ist dem Unternehmer sodann zur Zahlung eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Teiles der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verpflichtet.

Nach einem Urteil des OLG Köln aus dem Jahre 2000 trifft den Unternehmer auch dann eine solche Mitteilungspflicht, wenn er dem Kunden gar keinen Kostenvoranschlag erstellt hat und er auf Stundenlohnbasis seine Leistungen abrechnet."

"Siehe auch: KFZ-Sachverständiger"[Quelltext bearbeiten]

Hallo! ist es nicht reichlich sinnlos, dass der Artikel mit einem Link zu einem nicht existierenden Lemma endet? "Siehe auch: KFZ-Sachverständiger"

Gruß Nils --87.78.78.74 13:06, 22. Jul 2006 (CEST)

Kostenvoranschlag vs. Proformarechnung[Quelltext bearbeiten]

Hallo - weiß jemand etwas zur Abrenzung von Kostenvoranschlag und Proformarechnung. Letztere ist beim Lemma Rechnung erwähnt. Oder ist das dasselbe? Dank & Gruß --OpusNovus (Diskussion) 12:30, 14. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Erfüllungszeitraum[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Hauptmerkmale eines Kostenvoranschlags sind: ... der Erfüllungszeitraum, z. B. in Form einer Gültigkeitsdauer." Ich bezweifle das. Die Gültigkeitsdauer besagt doch, wie lange sich der Ersteller des Kostenvoranschlags an ihn gebunden hält, und der Erfüllungszeitraum, bis wann ihn zu erfüllen er zusagt (siehe auch Vertragsstrafe bei nicht rechtzeitiger Leistungserfüllung). Kann jemand meine Meinung bestätigen oder widerlegen? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:20, 9. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]


schlechtes Beispiel[Quelltext bearbeiten]

"Sinnvoll ist die Vereinbarung eines Entgelts insbesondere, wenn im Kostenvoranschlag bereits ein Teil der angebotenen Leistung erfüllt wird. Beispielsweise kann bei der Reparatur eines Computers die Fehlersuche den Hauptteil der Arbeit ausmachen."

Da würde es sich doch vom Ausführenden anbieten, ERST einmal einen Kostenvoranschlag für die "Fehlersuche" zu veranschlagen!

Wie überhaupt jemand einen Kostenvoranschlag (oder auch ein Angebot, was rechtsbindend ist) für eine Reparatur machen kann, wo er doch noch gar nicht weiß wo der Fehler liegt, kann ich nicht nachvollziehen. Als Telekommunikationsingenieur kann ich auch nicht sagen, ich werde diese und jene Zeit benötigen, dass ich herausfinde, wo der Fehler liegt! z.B. bei einem Amtsgespräch (womöglich noch ins Ausland) von einem Unternehmen aus mit Störgeräuschen auf der Leitung, kann ich bis zu detaillierter Untersuchung nicht sicher sein, ob die Störgeräusche auf der eigenen Telefonanlage produziert werden, beim Amtsanbieter (z.B. Telekom) oder im Falle eines Auslandsgespräches, eben beim Provider im Ausland! Völliger Unsinn dieses Beispiel! 151.136.144.225 08:51, 16. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]