Diskussion:Krankenversicherungsgesetz

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Wo bleibt Deutschland???[Quelltext bearbeiten]

Also ich meine das Gesetz vom 15.6.1883.

Betr. Schweiz: "Neu ist, dass die nach... Eintrittsalter abgestuften Prämien nicht mehr zulässig sind". Wieso das? Bei jedem Versicherungswechsel zum Jahresende wird nach dem Alter gefragt und es gibt dementsprechend auch höhere oder tiefere Prämien. (nicht signierter Beitrag von 85.4.93.133 (Diskussion) 08:50, 25. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Das deutsche KVG findet sich unter Krankenversicherung in Deutschland. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 12:19, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Widerspruch relativer Leistungsumfang[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung ist folgender Satz zu lesen: Die Krankenkassen müssen den gleichen, sehr umfangreichen „Katalog“ an Leistungen anbieten. Im Kapitel Inhalt heißt es dann: Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich ist der kassenpflichtige Leistungskatalog in der Schweiz weniger umfassend. Nachdem in Deutschland u.a. Brillen nicht mehr und Zahnersatz nur noch minimal bezuschusst werden, und die Schweizer Versicherer angeblich noch weniger leisten, finde ich das Attribut sehr umfangreich nicht gerade zutreffend... --Kolya 19:10, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)[Quelltext bearbeiten]

Gleichzeitig mit dem KVG trat am 1. Januar 1996 auch die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - gestützt auf die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) - in Kraft (aktuelle Fassung vom 1. Oktober 2018). Ich hätte nun gerne eine fundierte Aussage dazu, in welchem der beiden Lemmata diese KLV am besten untergebracht würde (imho reicht da ein Absatz, ein eigener Artikel ist wohl nicht nötig). Danke, Hodsha (Diskussion) 13:08, 10. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Zwei Fragen zum Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Guten Morgen, ich hätte da zwei Fragen:
1) Ist in der Schweiz wirklich jede Person krankenversichert? also auch Beamte und Selbstständige?
2) heißt es in der Schweiz tatsächlich Versicherungsnehmende statt Versicherungsnehmer?? In Deutschland wäre ein Versicherungsnehmender jemand der die Versicherung jetzt gerade in Anspruch nimmt. Also im Partizip Präsens. Wurde da in der Schweiz etwas geändert? --NomenNominandum (Diskussion) 08:14, 9. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

zu 1) ja, so wie es ich das verstanden habe, ist das so. Sehr vorbildlich
zu 2) Das interessiert mich auch. Da müsste man einen Schweizer fragen. Ich habe mir mal gerade das Gesetz als solches durchgeschaut (ist ja im Artikel verlinkt), konnte den zur Debatte stehenden Begriff da nicht finden. Ich möchte aber nich ausschließen, dass ich da etwas übersehen habe. --H.A. (Diskussion) 09:03, 18. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mir mal erlaubt, einen Blick in die Historie des Artikels zu werfen. Der Artikel wurde 2004, vor fast 20 Jahren, angelegt. Schon damals wurde von Verischerungsnehmenden geschrieben. Das scheint also tatsächlich eine schweiz-spezifische Abwandlung zu sein. --Nomen Nominandum 007 (Diskussion) 08:14, 29. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Habe selbst jetzt mal recherchert Es gibt in der Schweiz einen Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren, siehe hier. Dies entspricht aber nicht dem deutschen Gendern (dies ist per Gesetz den Schweizer Behörden auf Bundesebene verboten!). So gesehen können in der Schweiz in dem vorgenannten Beispiel entweder Versicherungsnehmende stehen, oder ebenfalls Versicherte. Beides ist erlaubt. Nicht zulässig ist in diesem Falle Versicherungsnehmer. Wo eine neutrale Form nicht möglich, sind beide Geschlechter zu nennen. Ein sehr interessantes Dokument, lesenswert. --Nomen Nominandum 007 (Diskussion) 21:01, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]