Diskussion:Kreditlinie

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Das Kreditlinien bei Unternehmenskunden i.d.R. nur für max. 1 Jahr eingeräumt werden hat seinen Grund insbesondere in den Grundsätzen über die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten. Gem. § 8 Nr. 2 d) Grundsatz I sind außerbilanzielle Geschäfte mit "noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen, welche eine Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr haben und nicht fristlos und vorbehaltlos von dem Institut gekündigt werden können" mit 50 v. H. ihrer Bemessungsgrundlage anzurechnen, also mit Eigenkapital zu unterlegen, was dazu führt, dass bereits die Kreditzusage Eigenkapitalkosten bei der Bank auslöst. Ist die Kreditlinie aber nur bis auf weiteres eingeräumt oder hat eine Laufzeit unter einem Jahr, braucht der nicht in Anspruch genommene Teilbetrag nicht mit Eigenkapital unterlegt werden. Es ist - u. a. aus dem vorgenannten Erwägungen - auch nicht so, dass Kreditlinien für Unternehmenskunden meist eine bestimmte Laufzeit haben, vielmehr werden solche häufig nur bis auf weiteres gewährt. Insbesondere bei Kreditnehmern, die von einer Ratingagentur geratet (Rating) werden besteht allerdings - wegen der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten der Banken - ein starkes interesse an einer befristeten Zusage, weil dies zu einer stärkeren Sicherung der Liquidität führt, was das Ratingergebnis verbessern kann.

-- Just E Fire 11:03, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kreditgrenze / -limit vs. Kreditlinie[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens nach ist die Kreditlinie von der Kreditgrenze / Kreditlimit zu unterschieden. Zweiteres ist der höchst mögliche Betrag, die die Bank einem Kunden aufgrund risikopolitischer, portfoliopolitischer Abwägungen erteilen möchte. Die Kreditgrenze ist dem Kunden im Gegensatz zur Kreditlinie nicht bekannt.

Schachtelsatz[Quelltext bearbeiten]

Dies hat seinen Grund in den Grundsätzen über die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten
gem. §§ 10, 10a KWG. Gem. § 8 Nr. 2 d) Grundsatz I[1] sind außerbilanzielle Geschäfte mit
"noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen, welche eine Ursprungslaufzeit von mehr als
einem Jahr haben und nicht fristlos und vorbehaltlos von dem Institut gekündigt werden können"
mit 50 v. H. ihrer Bemessungsgrundlage anzurechnen, also mit Eigenkapital zu unterlegen, was
dazu führt, dass bereits die Kreditzusage Eigenkapitalkosten bei der Bank auslöst.

Wer soll denn das verstehen? Vielleicht könnte jemand mit Ahnung von der Materie drei einzelne Sätze aus obigem Zitat machen? -- 80.136.87.238 14:17, 23. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Laufzeit: Der letzte Satz scheint mir falsch zu sein.[Quelltext bearbeiten]

Was ist damit gemeint?

"Bei derartigen Kreditlimiten löst bereits die Kreditzusage Eigenkapitalkosten bei der Bank aus."

Sind unmittelbar kündbare Kreditlinien gemeint?

Nach CRR Artikel 166 (8) a) gilt: "Für Kreditlinien, die ein Institut jederzeit unangekündigt und bedingungslos kündigen kann, oder die bei einer Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers automatisch eine Kündigung nach sich ziehen, gilt ein Umrechnungsfaktor von 0 %. Um einen Umrechnungsfaktor von 0 % anwenden zu können, überwachen die Institute die Finanzlage des Schuldners aktiv und verfügen über interne Kontrollsysteme, die es ihnen ermöglichen, eine Bonitätsverschlechterung beim Schuldner sofort festzustellen. Nicht in Anspruch genommene Kreditlinien können als uneingeschränkt kündbar angesehen werden, wenn die Vertragsbedingungen es dem Institut erlauben, die nach dem Verbraucherschutzrecht und den damit verbundenen Rechtsvorschriften zulässigen Kündigungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen;"

Also keine Eigenkapitalkosten, richtig? (nicht signierter Beitrag von Ser12~dewiki (Diskussion | Beiträge) 11:25, 18. Mai 2016 (CEST))[Beantworten]