Diskussion:Kurt-Schumacher-Straße 4/6 (Bonn)

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Offene Punkte[Quelltext bearbeiten]

  • Wann wurde die Villa unter Denkmalschutz gestellt?--Leit (Diskussion) 22:01, 15. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
  • In der Dokumentation Ausbau der Bundeshauptstadt. 10 Jahre Hauptstadtvereinbarung 1975 – 1985, veröffentlicht 1985, ist auf S. 46 eine Karte mit den Grundbesitzverhältnissen im engeren Regierungsviertel abgedruckt. Dort ist die Doppelvilla Kurt-Schumacher-Straße 4/6 als Eigentum des Bundes eingetragen und nicht eines Landes. Sofern die Karte den Stand von 1985 wiedergibt, ergibt sich hieraus eine neue Unklarheit, denn Hessen soll die Liegenschaft ja spätestens 1982/83 erworben haben. Wahrscheinlich ist wohl, dass die Karte den Stand unmittelbar vor dem Kauf durch Hessen wiedergibt. Da nicht anzunehmen ist, dass in der 1985 veröffentlichten Publikation eine komplett veraltete Karte wiedergegeben wurde, ist ein Kauf durch Hessen schon 1979/80 – wie er aus einer Quelle hervorgeht – nun als noch unwahrscheinlicher anzusehen. Die Indische Botschaft an der heutigen Willy-Brandt-Allee 16(/18) soll ihr Gebäude 1982 erworben haben, aber in der Karte ist dieses nicht als im Besitz des Auslands aufgeführt – dies könnte ein weiterer Hinweis auf den Stand der Karte sein.--Leit (Diskussion) 13:40, 6. Mai 2014 (CEST) Nun durch ein Dokument des Hessischen Landtags geklärt, allenfalls unklar bleibt nun, wann die Landesvertretung die Doppelvilla beziehen konnte (ggf. nach einem vorherigen Umbau).--Leit (Diskussion) 14:00, 25. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]