Diskussion:Lagebericht

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wollte nur sagen: Lagebericht ist kein Bestandteil des JA. JA unterliegt den GoBs, der Lagebericht nicht. Der Lagebericht gibt zukunftsgerichtete Infos, der JA ist gebunden am Stichtag. Vieleicht ist jemand anderer Meinung.

Kann das bestätigen: der Lagebericht ist nicht Teil des JA. Er muss von großen und mittlere KGes veröffentlicht werden und ist auch Objekt der Abschlußprüfung. Er wird bzgl. der Übereinstimmung mit dem Jahresabschluß überprüft. Aber er unterliegt nicht den GoB.

Zum Inhalt: Wirtschaftbericht ist verpflichtend.

Alle weiteren Inhalte: - Nachtragsbericht - Zukunfstbericht - Sozialbericht - F&E Bericht - Bericht über die Zweigniederlassungen

sind freiwillig auch für große und mittlere KGes.


Eine Aktualisierung des Artikels wäre sicherlich geboten, da sich mit dem Bilanzrechtsreformgesetz durchgreifende Änderungen für die (Konzern-) Lageberichterstattung ergeben haben (siehe §§ 289, 315 HGB)


8.3.09: (1) Die berechtigte Kritik (nicht Bestandteil des JA) ist (mittlerweile) im Artikel eingearbeitet: "Der Lagebericht ist ... NEBEN dem Jahresabschluss ... Bestandteil der Berichtspflichten". (2) Ich verstehe, worauf der Hinweis, die GoB würden nicht für den L. gelten, zielt, doch wollte ich das hier so nicht lesen. Mittelbar sind GoB auch Bestandteil des L., denn GoB sind wesentlich für den JA, und über diesen wird im L. berichtet. Darauf braucht der Artikel hier m. E. aber nicht eingehen. ursUB


Geltungsbereich des Lageberichts[Quelltext bearbeiten]

Lt. Artikel: Der Lagebericht ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften...

Der Lagebericht wird bei allen Kapitalgesellschaften erstellt (§ 264 (1) Satz 1 HGB: Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben ... einen Lagebericht aufzustellen) (nicht signierter Beitrag von 89.244.116.194 (Diskussion) 13:59, 8. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]