Diskussion:Landesherrliches Kirchenregiment

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
- "Es beschreibt die Leitungsgewalt (das Regiment) des Inhabers der Territorialgewalt (des Landesherrn) über das evangelische Kirchenwesen in seinem Territorium bis 1918"

Der Satz ist meines Erachtens nur schwer verständlich. Als erste kurze Definition fände ich einen leichter verständlichen Ausdruck angebrachter. mfg, thomas

Was mich mal interessieren würde: Wie sieht's in evgl. Staaten aus, die heute noch Monarchien (z. B. Schweden oder Dänemark) sind? Verfügen die dortigen Herrscher zumindest noch über formale Rechte oder wurde auch dort die Trennung zw. Kirche und Staat durchgesetzt?--Robert Andreas 01:54, 17. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Augsburger + Westfälischer Friede?[Quelltext bearbeiten]

Derzeit steht: "Nachdem mit der Reformation die Einheit von Kirche und Reich zu zerbrechen drohte, hielt der Augsburger Religionsfrieden durch das Prinzip cuius regio, eius religio („wessen Land, dessen Glaube“) zumindest die religiöse Einheit innerhalb der einzelnen Territorien aufrecht: die Konfessionszugehörigkeit der Untertanen richtete sich nach der des Landesfürsten. Der Westfälische Friede weitete dieses Prinzip von Katholiken und Lutheranern auf die bisher nicht anerkannten Reformierten aus."

Das ist m.E. ziemlich am Thema vorbei. Augsburg + Münster/Osnabrück sind zeitlich recht spät. Sie zementieren nur das evangelische Landeskirchentum.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 18:54, 22. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Vorgeschichte?[Quelltext bearbeiten]

Die angebliche Vorgeschichte ist m.E. recht ergänzungsbedürftig. Wie der Investiturstreit zeigt, gab (und gibt es immer noch) politische Einflussnahme auf innerkirchiche Angelegenheiten. Sie ist auch nicht unbedingt Zeichen von Reformfreude (vgl. Anglikanische Kirche zu Beginn).

Der Punkt ist doch nicht, dass ein weltlicher Herrscher die Kirche beeinflusst, sondern dass man den weltlichen Landesherrn als Ersatz-/Notbischof einsetzt bzw. walten lässt.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 18:59, 22. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

monarchische Staatskirchen in Skandinavien[Quelltext bearbeiten]

... das ist wohl auch der Unterschied zu Skandinavien: dort hat man die kirchliche Episkopalstruktur belassen, wenn auch ins Reformatorische gewendet. --Karl-Hagemann (Diskussion) 19:00, 22. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

"Ius in sacra" / "circa sacra"[Quelltext bearbeiten]

Dass sich die Unterscheidung "im 19. Jahrhundert" herausgebildet habe, scheint mir wenig plausibel: Der Sache nach findet sie sich schon in der Reformationszeit (=> Melanchthon), auch die Terminologie habe ich spätestens im 17. Jahrhundert schon gesehen. Bin kein Kirchenrechtshistoriker, aber vllt. kennt sich jemand gut genug aus, um das zu korrigieren.--Oudeís (Diskussion) 16:40, 26. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Literaturverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Nachdem heute ein aktueller Titel zugefügt wurde, wirkt der Rest erst recht wie Kraut und Rüben. Ich würde die beiden Titel von Geck als zu speziell streichen und die von Meyer und Mayer als völlig überholt. Stattdessen die Artikel aus TRE und RGG 4 zufügen. Gibt es Einwände? --Zweioeltanks (Diskussion) 18:40, 11. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Done. --Zweioeltanks (Diskussion) 19:59, 14. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]