Diskussion:Laserpointer

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Laserpointer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Rechtslage - wen interessiert denn Deutschland???[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn dieser Unfug? Eine ausführliche Auflistung der Rechtslage in allen möglichen Ländern, aber kein Wort über Deutschland. Aber war wohl mein Fehler, dass ich dachte das könnte auf der deutschen Wikipedia-Seite jemanden interessieren. --79.208.155.161 22:36, 20. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]


Roter Laserstrahl - um welchen Laser handelt es sich? Der erste Link verweist auf eine falsche Seite. ghoy 10.05.2006


Nachtkampfeinrichtung in künftigen Bürgerkriegen?[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, ob ein lascher Umgang von Behörden in Hinsicht auf mögliche Verbote oder Einschränkungen dahindeuten könnte, dass vielleicht Laserpointer privat gesammelt werden sollen, um in künftigen möglichen Bürgerkriegen als - massenhaft vorhandenes? - Nachtzielgerät dienen zu können. --217.149.172.247 06:16, 22. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Missbrauch von Laserpointern I[Quelltext bearbeiten]

Es gibt zu der Behauptung von langfristigen Folgen keine Quellenagabe. Im verlinkten Artikel über Ödeme kommt der Begriff Auge nicht mal vor. --Simon 23:21, 28. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich frage mich, ob es denkbar ist und eine schlüssige Erklärung sein könnte, dass manche Kräfte ein gewisses Interesse haben könnten, dass Laserstrahlen nicht verboten oder eingeschränkt werden; ... dass unsichtbare Laserstrahlen viel mehr und häufiger unseren Alltag begleiten, dass sie zB von Geheimdiensten genutzt würden. --217.149.172.247 01:48, 22. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Kurzsichtigkeit?[Quelltext bearbeiten]

Und wie kann man erkennen, dass man kurzsichtig ist? --217.85.217.46 18:15, 6. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du den Text noch lesen kannst bist Du`s nicht!

Der letzte (obige) Eintrag ist Schwachsinn! Auch ich habe mir bei diesem Satz: "Bei einem durch eine Linse unscharf eingestellten Laserpunkt lässt sich des Weiteren durch eine Kopfbewegung erkennen, ob man kurzsichtig ist" nur eines gedacht: Hä? 24. Sept. 2007

Hast Du's ausprobiert? Nur weil es unglaubwürdig klingt, heißt das noch lange nicht das es Schwachsinn sein muß! Kanns leider auch nicht erklären, aber ich habe das vor Jahren sogar mal in einem Schaufenster von einem Optiker als Sehtest gesehen. Soweit ich mich erinnere, ein stark aufgeweiteter Laserstrahl von hinten auf eine Mattscheibe von ca 20cm. Ich glaube bei scharfem Sehen (meine Brille aufgehabt) standen die Specklemuster ungefähr still, bei Kurzsichtigkeit (meine Brille abgenommen) schienen sie sich in eine Richtung zu bewegen, bei Weitsichtigkeit sollten sie in die andere Richtung laufen.
Hat aber eigentlich nix mit Laserpointern zu tun, sondern mit Laserlicht allgemein und gehört deswegen nicht wirklich hier hin. --BjKa 00:26, 3. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
ack. Der richtige Artikel für den Effekt wäre Speckle. Wie ich sehe, fehlt das Thema dort noch. Vielleicht schaffe ich es, eine Ergänzung zu formulieren, die auch eine OMA-taugliche Erklärung umfasst.---<)kmk(>- 03:46, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Irgendwie muss in den Artikel, dass man mit grünen LP sogar Luftballons platzen lassen oder Streichhölzer zünden kann. Schwarzes Plastik kann man anschmoren. -Yülli 23:06, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Quelle bitte! --Simon 23:21, 28. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Man kann mit nem laser auch schweißen und schneiden... kommt alles auf die Stärke an. Und diese 100mW-Teile sind definitiv nicht mehr als "Laserpointer" zu sehen, find ich. Das sind einfach nur Industrielaser in kleinem Gehäuse. Wer mit sowas "zeigt", gehört geprügelt. Außerdem wollen wir die Leute nicht auf dumme Gedanken bringen, oder? Lesconrads 22:20, 8. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Rot-Grün-Sehschwäche[Quelltext bearbeiten]

Als Betroffener fände ich den Hinweis wichtig das rote Laserpointer von Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche schwer bis garnicht zu erkennen sind. Ich habe zwar keine wiss. Arbeit vorzulegen, bin aber zumindest an meiner Uni damit nicht allein: http://sags1.rz.tu-bs.de/2009/05/26/laserpointer/. --92.77.147.168 22:04, 29. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bild mit Palme[Quelltext bearbeiten]

Das Bild, auf dem ein grüner Laser eine Palme anleuchtet, ist beschrieben mit "Der Strahl ist aufgrund der Rayleigh-Streuung sichtbar.". Ich denke, daß dies falsch ist, weil es sich hier um den Tyndall-Effekt handelt. Bei der Rayleigh-Streuung hingegen handelt es sich um eine Streuung, in der verschiedene Farbspektren unterschiedlich gestreut werden. Resultate hiervon sind ein blauer Himmel sowie Morgen- und Abendrot. Gruß --Akapuma 11:45, 3. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Dem stimme ich zu. Bei 5 mW und der vermutlich nicht sonderlich langen Belichtungszeit kann das keine Rayleigh-Streuung sein. Die sieht man mit dem Auge (viel empfindlicher als die meisten Kameras) im abgedunkelten Raum ab ca. 30 mW recht gut. Um Rayleigh-Streuung zu erhalten die aussieht wie der Strahl auf dem Foto würde ich schätzen, dass der Laser min. 10 W haben sollte. Das auf dem Foto sieht einfach nach Streuung an Partiklen aus (z.B. Mie-Streuung). (nicht signierter Beitrag von 217.87.63.216 (Diskussion) 14:38, 18. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ich denke weiterhin, daß es der Tyndall-Effekt ist (und nicht die Mie-Streuung). Gruß --Akapuma 18:01, 17. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Moin,

Das Palmenbild hat nix mir der Rayleigh Streuung zu tun, habe das mal aus dem Artikel entfernt! Mfg Matthias --193.158.99.194 11:50, 20. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Moin moin. Das Bild hab ich eben raus weil es offensichtlich nicht real ist. Das der Auftreffpunkt fast so dick wie der Stamm ist könnte man ja noch schlucken, aber der Hintergrund hinter dem Punkt ist nicht wirklich ausgefüllt als Projektionsfläche. --Itu 23:59, 12. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Bild ist 2 Sekunden lang belichtet, sowohl Laserpointer (sei angeblich mechanisch fixiert) als vor allem auch die Palmblätter bewegen sich in dieser Zeit und führen dadurch zu sich verändernden Reflexionen im Blattwerk. Auch dass Überstrahlen von Lichtpunkten ist bei Digitalkameras üblich. Ich erkenne darin keinen Hinweis auf einen Fake. Oder was meintest Du mit dem nicht ausgefüllten Hintergrund? Gruß -- Dalvin 09:51, 13. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was meinst du mit 'Überstrahlen von Lichtpunkten'? --Itu 15:06, 13. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ansonsten ist deine Theorie natürlich substanzlose Rettungsspekulation: Wenn sich die Palmblätter innerhalb der Belichtungszeit entsprechend bewegt hätten dann müssten sie auch den Hintergrund des Lichtpunkts ausfüllen.... --Itu 15:17, 13. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich dachte an sowas: Überstrahlung oder Blooming, die Artikel scheinen mir zwar leider beide nicht ganz ausgereift, aber das ist ein anderes Thema. Das mit dem Hintergrund habe ich leider noch nicht verstanden. Meinst Du die Blätter müssten hinter dem Lichtpunkt noch erkennbar sein? Wo liegt der Unterschied z.B. hierzu: [1] Für mich sieht das Bild genauso aus, wie ich es erwartet hätte. (btw: "... natürlich substanzlose Rettungsspekulation..." macht nicht gerade Lust auf eine Diskussion mit Dir.) Gruß -- Dalvin 15:59, 13. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
(senfdazugeb) Also für mich sieht das Bild auch real und nicht nach Fake aus. Bei Nacht ist so ein heller Laserpunkt viel zu hell für den Belichtungsspielraum einer Digikamera, das muss dann überstrahlen/ausblühen, das finde ich vollkommen plausibel, ja geradezu echtheitsbestätigend. --PeterFrankfurt 02:24, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Weiterer Senf: Der Strahl sieht im Vordergrund genau so verbreitert-unscharf aus, wie ich es von einem Photo erwarten würde, bei dem das Objektiver mit maximal offener Blende auf die Palme scharf gestellt ist. Wenn es Euch beruhigt, kann ich ein ähnliches Bild von einem garantiert nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Laserpointer eines meiner Nachbarn machen. Mit einer Palme als Zielobjekt kann ich allerdings nicht dienen...---<)kmk(>- 03:20, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ok, ~Überstrahlung/Blooming ist eine Erklärung.
(Das mit der Unschärfe am Anfang des Strahls würd ich mir anders erklären. Das Argument mit dem Bewegen der Palme war für mich so aufzufassen dass es den Hintergrund des sichtbaren Punktes überstreicht: das müsste wie gesagt auch im Bild zu sehen sein und weiterhin nicht zu einem gleichmässigen Punkt führen. Ausserdem müsste der Strahl wenn er nicht dauernd auf einen Teil der Palme als Projektionsfläche trifft hinten weiter laufen. Dazu hatten wir doch vor kurzem irgendwo schon eine Diskussion)
=> Hab das Bild wieder rein. --Itu 13:24, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
PS: Obwohl Überstrahlung dasselbe sein soll wie Blooming und Blooming laut Artikel nur Streifen macht.
Es ist wohl Lichthof - obwohl das laut Artikel eigentlich auch wieder Blooming wäre *facepalm* --Itu 19:24, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

hallo. Wer kann etwas zur Form des Strahls eines Laserpointers sagen:

  • Wie ist der Durchmesser ?
    • ist über diesen Kreis die Intensität gleichmässig ?
    • Wie ändert sich der Durchmesser mit der Länge des Strahls
    • Inwieweit hängt dass evt. von der Herstellung ab ?

--Itu 22:46, 4. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Das hängt sehr wohl von der Herstellung ab. Eine qualitativ hochwertige Linse z.B. weist sicherlich eine gerringere Lichtstreuung als eine billige Linse auf. Davon hängt auch die gleichmäßige Intensität und der Durchmesser nach einer bestimmten Länge zurückgelegten Wegs ab. Der Durchmesser richtet sich nach der Größe der Diode da es natürlich verschiedene Größen gibt. --Twain88 23:51, 17. März 2010

Daran ist leider so ziemlich nichts richtig:
  1. die Stärke der Lichtstreuung hat keinen Einfluss auf die Form des Strahls
  2. billige Linsen haben nicht mehr Streuung als teuere. Wenn überhaupt, haben sie eine kleinere numerische Apertur.
  3. die Intensität ist über den Strahldurchmesser gerade bei den besten Kollimationslinsen nicht gleichmäßig. Vielmehr folgt er einem Gauß-Profil
  4. der Durchmesser nach einer bestimmten Strecke hängt in erster Linie vom Abstand zwischen Linse und Laserdiode ab. Die maximale Strecke, über die ein Strahl kollimiert bleibt, wird durch die Brennweite der Linse bestimmt. Je länger die Brennweite und damit je größer der Durchmesser des Strahls direkt hinter der Linse, desto länger die Strecke, über die dieser Durchmesswer in etwa gehalten werden kann (Rayleighlänge).
  5. die Größe der Laserdiode hat keinen Einfluss auf den Durchmesser des Stahls
---<)kmk(>- 03:41, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Inteferenz im Auge[Quelltext bearbeiten]

"Diese Granulation entsteht durch Interferenz im Auge bedingt durch die nicht ideal glatte Oberfläche des bestrahlten Körpers." - Die Granulation entsteht durch Inteferenz ... aber das ist kein Effekt der etwas mit dem Auge zu tun hat.--Wayne 19:17, 6. Dez. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 85.178.125.218 (Diskussion | Beiträge) )

Die Interferenz, die die Flecken entstehen lässt, tritt in der Tat erst im Auge auf. Siehe den Artikel Speckle.---<)kmk(>- 03:52, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gefahr für Fotografen[Quelltext bearbeiten]

Eine weitere gefährdete Zielgruppe sind Fotografen. Gerade neulich wurden beispielsweise in Salzburg Fotoreporter geblendet: "Damit wurden bei den Dreharbeiten die Beleuchtungspositionen markiert und auch Fotografen abgewimmelt, die ein Bild von Tom Cruise und Cameron Diaz ergattern wollten. 'Die Stärke der Pointer hängt auch von der Entfernung ab. Der Effekt kann verstärkt werden, wenn der Strahl in die Linse der Kamera geht.'" (http://www.kleinezeitung.at/freizeit/kino/2221977/fotografen-bei-hollywood-dreh-salzburg-verletzt-polizei-ermittelt.story) -- Janelectro (10:25, 28. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Und? Der Zeitungslink sieht nach bla bla aus. Ansehen mag ich mir den schon gar nicht. Natürlich kann man auch durch Linsen leuchten und damit die Augen verletzen. Der Laserstrahl ist Licht. Das geht allerdings nur, wenn der Fotograf einen optischen Sucher benutzt und der Laserstrahl genau trifft. Hat er kenen optischen Sucher, nimmt höchstens der CCD Schaden. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:44, 28. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Digitale Spiegelreflexkameras kosten auch nichtmehr die Welt. Dass du dir den Artikel garnicht erst ansehen magst zeigt dass du doch nur versuchsts etwas herunter zu spielen. Der Laser durch die Optik einer Spiegelreflex ist sogar weitaus gefährlicher als direkt ins Auge gerichtet. Wir reden hier von einem 3-5mm Strahl der auf vermutlich weniger als 0.5mm gebündelt wird. Höhere Energiedichte, höhere Verletzungsgefahr.
Was dort passiert ist, ist eindeutig eine Körperverletzung. Selbst wenn es nur eine Kamera ohne Sucher gewesen wäre, hätten wir noch Sachbeschädigung. --95.88.233.19 (12:22, 8. Jan. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
Die Bündelung zu einem scharfen Fokus übernimmt In jedem Fall das Auge. Dazu braucht es kein Teleobjektiv. Weil der Strahl von vornerein in etwa die Größe der Pupille hat, kann es auch nicht mehr Energie in Richtung Netzhaut schicken, als ein direkter Strahl. Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass der Laserpointer als Trefferfläche den vorderen Durchmesser des Objektivs hat statt der Pupille des Auges. Es ist also leichter zu treffen. Das Gleiche gilt für den Sensor der Kamera außer, dass er noch erheblich weniger leicht dauerhaft geschädigt werden kann. Wenn die Fotgrafen tatsächlich dauerhaft geschädigt sein sollten, wäre das sehr ungewöhnlich. Augenschäden durch Laserpointer "in freier Wildbahn" sind so selten, dass sie selbst dann eine wissenschaftliche Veröffentlichung wert sind, wenn sie sich nach einiger Zeit wieder zurück bilden. Siehe zum Beispiel hier.---<)kmk(>- 02:23, 14. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Artikel im Vorbeikommen entdeckt,

folgender Link ist zumindest z.Z. mausetot ;-)

Einzelnachweise

1. ↑ Anmerkung zum Laserstrahlenschutz von Klasse-2-Lasern

Eine allgem. Linküberbrüfung wird vorgeschlagen. -- Viktor 01:14, 25. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Repariert. --PeterFrankfurt 02:13, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Rechtslage Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade diese Archiv-Meldung vom Zollamt gefunden: [2] Meinem bisherigen Wissen nach gibt es in Deutschland kein Einfuhrverbot. Liege ich falsch? Ich finde, die deutsche Rechtslage sollte im Artikel erwähnt werden. -- Dalvin 08:08, 14. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Bei meinen bisherigen Recherchen bin ich auf diese Quellen verwiesen worden: [3] Sie wird offenbar als Entscheidungsgrundlage für die Einfuhrfähigkeit von Laserpointern herangezogen. Dort steht: "Verbraucherprodukte, die Laser sind oder beinhalten, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach der DIN EN 60825-1 klassifiziert sind und den Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen. [...] Verbraucherprodukte, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden." Allerdings steht dort auch: "Diese technische Spezifikation gilt für Laser, die als bzw. in Verbraucherprodukte(n) in den Verkehr gebracht werden. Sie gilt nicht für Produkte, die speziellen europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften und den sie umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften [...] unterliegen." Ob das der Fall ist weiß ich nicht. Aber mir scheint, dass also durchaus Einfuhrbeschränkungen in Deutschland existieren. -- Dalvin 17:32, 14. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Missbrauch von Laserpointern II[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, ob die kürzliche Löschung des ganzen Abschnittes angemessen ist, allerdings musste ich beim Lesen im Abschnitt feststellen, dass es dort teilweise gar nicht mehr um Laserpointer sondern um kompakte leistungsfähige Laser geht. Die Grenze ist da vielleicht fließend, dennoch sollte man sich überlegen, wie viel zu dem Thema in diesem Artikel relevant ist. -- 7Pinguine 15:41, 21. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ist wieder drin. Man kann da tatsächlich drüber diskutieren, aber schaut man sich die Quellen an liest man dort meist Laserpointer auch wenns meist nicht wirklich zutrifft, während andererseits der Artikel Laser viel allgemeiner und weniger gerätebezogen ist. Ergo würd ich es hier lassen. mfg. --Itu 11:13, 22. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dann sollte die Einleitung angepasst werden, die stimmt dann nämlich nicht.
Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit Projektion. Das Merkmal gegenüber anderen Lasern ist die geringe Größe und Ausgangsleistung. Laserpointer werden in Form von Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder auch in Kombination mit Fernbedienungen (Presenter) hergestellt.
Hier müsste entsprechend eine Ergänzung hinein, dass auch leistungsstärkere größere Kompaktlaser in Medien als Laserpointer bezeichnet werden. (Das wäre aber TF, denn dass wird man nur indirekt bequellen können.) Wenigstens aber sollte auf die Unterscheidung zwischen dem Lemma und dem wird auch mal so verwendeten Begriff im Abschnitt zum Missbrauch hingewiesen werden. Im übrigen vermisse ich im Artikel Auto den Abschnitt „Missbrauch von Autos“ als Autobombe oder als Vehikel in Tötungs- und Raubdelikten. ;) -- 7Pinguine 12:15, 26. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nicht alles was hinkt... Ansonsten ist es halt manchmal schwierig die Inhalte wirklich konsistent und redundanzfrei auf die Lemmas zu verteilen(Dafür gibt es auch massenhaft dringendere bzw. lohnendere Lemmabereiche). Wie schon oben begründet sehe ich hier weniger Probleme und würde es eher so lassen. --Itu 19:32, 26. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Schwierig scheint vor allem zu sein, nicht alles was durch die Medien flattert an möglichst vielen Stellen in der Wikipedia unterzubringen. Wikipedia, der/die/das bessere Google ist das Motto hinter vielen Einträgen, die an unpassenden (aber auch passenden) Stellen eingebracht werden. Der Vergleich mit der Autobombe hinkt nicht. Am schlimmsten finde ich an diesen Einträgen, dass einerseits die Relevanz für unstrittig gehalten wird, die Qualität der Einträge dabei aber unterirdisch sein darf, sowohl von der Platzierung als auch von Darstellung und Umfang her. Da sind wir dann ganz Google: Einfach übernehmen, was es gibt, das gibt's. Enzyklopädie? Hä? Scheißegal, ist doch belegt. Ich hätte nichts gegen eine entsprechende Einarbeitung, aber das wäre ja zu viel der Mühe, und vor allem müsste man dann etwas vom Thema verstehen. So wird einfach ein neuer Abschnitt eröffnet und aus Medien zitiert. Fertig ist die Wikipädia, das freie Enzyklopä.. äh, Dingsbums. -- 7Pinguine 11:24, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Um das ganze mal argumentativ zu Untermauern: Nehmen wir den Artikel, zum Verbot der Laserpointer in Australien. Nun kann man hier natürlich die Unwissenheit des Redakteurs übernehmen, aber Verboten wurden nicht Laserpointer, sondern Laser ab der Klasse 3. Der Satz Der Besitz eines Laserpointers ohne rechtmäßigen Grund wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Klasse-Drei und -Vier-Laser würden demnach zu den unzulässigen Waffen gehören... ist totaler Nonsense. Denn Laserpointer dürfen nur der Klasse 2 angehören. Es gibt zwar leistungsstärkere Geräte, aber die dürfen in den meißten Ländern ohnehin nicht benutzt werden. Für diese sind zur Inbetriebnahme eine Abnahme durch Laserschutzbeauftragte erforderlich, die Bedienung darf nur durch unterwiesenes Personal erfolgen und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden. Das gilt zumindest in Europa für alle Laser über Klasse 2. Klasse 2 heißt sichtbares Licht, nicht gepulst und unter 1 mW Leistung. Damit darf man auch kein Schindluder treiben, es hat aber gar nichts mit den besagten Vorfällen zu tun. Das dennoch von Laserpointern die Rede ist, hat damit zu tun, dass vielfach Geräte importiert und genutzt werden, die Dank der Fortschritte der Lasertechnik bei gleichen Maßen eine erheblich höhere als die zulässige Leistung vorweisen können. (Sozusagen, eine Spielzeugpistole mit scharfer Munition.) Wird dann der Besitz dieser Geräte verboten (und nicht bloß wie bisher die Nutzung), dann hat das nichts damit zu tun, dass Laserpointer (Klasse 2) an sich (in Australien) verboten worden wären.

Den Missbrauch muss man entsprechend unterscheiden nach den Fällen Einsatz größer 1 mW und darunter. Bereits die zulässigen Laserpointer sind gefährlich, wenn zum Bsp. in Diskotheken oder in der Schule wild damit gefuchtelt oder gezielt anderen ins Auge gestrahlt wird. Piloten und Fußballspielern kann man mit denen aber nichts anhaben. Das geht nur mit den illegalen Geräten. Und um Piloten zu gefährden muss man dann schon ein ganz ordentliches Geräte auspacken, dass nun ganz und gar kein Laserpointer mehr ist. Es sei denn, man versteht darunter nicht einen Zeiger für Präsentationen sondern meint das Anstrahlen von Wolkenkratzern und Flugzeugen. Als Laserpointer in einem Vortrag würde so ein Laser zu einer ordentlichen Blendung der Zuschauer bereits durch die reflektierte Strahlung an der Leinwand/Wand führen und wäre als solcher eben untauglich.

-- 7Pinguine 11:53, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bevor ich auf dein Lamentieren hier eingehe: Mach doch!. (Vergiss auch nicht neben absoluter wissenschaftlicher Korrektheit auch so zu schreiben das keiner was versteht...). Solange da kein definitiver Artikeltext von dir kommt werd ich hier nicht blind und sinnlos rumdisputieren. Bis dann. --Itu 16:28, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja ja, den Schrott dürfen die einen Reinwerfen. Gelöscht werden darfs nicht, aber Richtigstellen sollen das die anderen. Nu habe ich das mal erledigt. Wer das ganze belegt haben will darf dann das gerne übernehmen. Jetzt isses auf ejden Fall mal viel besser. -- 7Pinguine 19:44, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ähem, den Schrott darfst den du fabrizierst sollen andere noch belegen? Was den Missbrauch von Laserpointern betrifft der hier diskutiert worden ist hast du jedenfalls intensiv bequellte Passagen einfach mal so rausgenommen weil sie dir nicht passen!? Und für dein Zeug sollen andere jetzt für dich die Belege nachreichen? Gehts noch? Dafür sind Formulierungen wie
In manchen Regionen ist bereits der grundlose Besitz dieser Strahlquellen verboten. International wurde teilweise der Verkauf ganz oder unter der Bezeichnung Laserpointer verboten
natürlich echte Highlights. *Kopfschüttel* --Itu 20:53, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Fachmann spricht, oder wie? Weil an was 'ne Quelle gebappt ist, stimmt's und ist relevant? Nachprüfen sollen das andere? Nee, da ist mir unbequellt, richtig, relevant lieber, die Ironie an der Sache ist Dir vermutlich entgangen. Oder meinst Du, hier wäre der richtige Ort für eine Aufzähung von Vorfällen des Missbrauchs? Mache dafür bitte ein eigenes Lemma auf. Hier helfen nämlich auch doppelt so viele Quellen nichts. Die fehlten bisher übrnx schon im ganzen Rest des Artikels. Dem eigentlichen Thema. Hat Dich aber nicht gestört, oder wie? Hauptsache da steht gaaaaanz viel zum Thema Missbrauch, egal was? Der grundlose Besitz stand übrigens in der einen Quelle drin, trifft für ein Bundesland in Australien zu. Der Verkauf ist in GB verboten, der Vertrieb unter der Bezeichnung in den USA. (Hatte ich angegeben, die Quellen stehen in der en:WP) Das ist mindestens bekannt. Wenn Du es besser formulieren willst, halte Dich an Deinen eigenen Vorschlag oben und tu's einfach. Lamentieren hilft auch Dir nicht.. Nun zeig halt was Du kannst, ich zolle Dir denn auch gerne Tribut, Meister ;) -- 7Pinguine 21:30, 27. Apr. 2011 (CEST) PS: Das Argument intensiv bequellt ist idR ein starker Hinweis auf höchst überflüssiges.[Beantworten]
Weil der Rest vom Artikel zuwenig Quellen hat brauchst du selber für deine kreativen Beiträge auch keine? Desto quellenloser, desto richtiger? Mann, ich hab lang niemand mehr soviel Quark reden gehört. Hör bitte auf bevor ich Kopfschmerzen krieg. --Itu 22:56, 27. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du reibst Dich hier nur noch an mir, statt auf der Umseite was zu verbessern, oder sehe ich das falsch? Du hättest Dich doch gleich ganz raushalten können, vom Thema hast Du scheinbar keine Ahnung. Ich brauche keinen Meta-Kommentar zu meinen Verbesserungen, nachdem Du oben auch nicht bereit warst auf meine Meta-Kritik über das sinnlose Abschreiben aus Presseberichten einzugehen. Und wieder trifft eine WP-Weisheit zu: Wer keine inhaltlichen Argumente hat und dennoch die Finger nicht still halten kann, weicht auf die ad personam Ebene aus. Fühle Dich bitte dazu verpflichtet vor Deinem nächsten Posting auf der Disk etwas am Artikel zu verbessern. Der bietet reichlich Möglichkeiten. -- 7Pinguine 10:29, 28. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Oben: Piloten und Fußballspielern kann man mit denen aber nichts anhaben. Das geht nur mit den illegalen Geräten. Dies fällt unter Glaubens- und Meinungsfreiheit !! Unwissenheit schützt vor Dummheit nicht ! Sie können mit dem Pointer bis auf den Mond strahlen, da sich der Strahl "kaum" öffnet und so gut wie parallel verläuft. So ca auf 300.000 km auf ca. 1 km öffnet. In 10 km hat der Strahl einen Durchmesser von ca 30 mm - Da ist die Energiedichte sicher noch gesundheitsschädigend !!! Auf alle fälle sind die Reflexionen blendend für den Piloten, auch wenn keine bleibenden Gesundheitsschäden bleiben. 194.166.236.247 16:18, 4. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

ich fände es gut, wenn die gefahr, die durch laserpointer ausgeht detaillierter beschrieben wird. besteht zB auch eine gefahr, wenn jemand von der nähe aus auf einen lasertstrahl blickt, ohne ganau in dessen strahl"mündung" zu blicken ? desweiteren kulturanthropologisch interessant: die scheinbar sinnlose verbreitung von laserpointern. (bitte signieren!) (nicht signierter Beitrag von 89.204.136.52 (Diskussion) )

ANTWORT: http://kurier.at/chronik/oesterreich/laserpointer-liess-bub-fast-erblinden/100.316.137 193.154.8.244 15:40, 8. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich frage mich auch, ob ein Laserpointer auch bei geschlossenen Augen bleibende Schäden hinterlässt. Hier http://www.laserskaufen.com/blog/n-178.html habe ich gefunden, dass es 80 mal so stark ist wie die Sonne und ich weiß, dass es auch schon sehr hell ist, wenn man mit geschlossenen Augen Richtung Sonne sieht. Das könnte ja jemand z.B. als Foltermethode anwenden. 20:40 13.02. 2016 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.229.163.65 (Diskussion))

Wie wird die Kollimator(-Linse) eingestellt ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Es wäre interessant etwas mehr zur Kollimator-Linse zu erfahren. (Ist sie aus Plastik bei billigen Laserpointern?) Mich erstaunt wie gut auch billige Laserpointer kollimiert sind (ca. 1 mrad ?). Das muss bei der Produktion sicher eingestellt werden (Licht"punkt" der Laserdiode genau im Brennpunkt der Linse). Habe auf dem Internet auch kaum etwas dazu gefunden. Gruss, 83.79.3.77 14:33, 29. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Ärgerlich - die Wikipedia Unwissenden[Quelltext bearbeiten]

Sie schreiben: (Laser-Klasse 2 bzw. 2M) liegen, die bei kurzfristiger Bestrahlung noch als ungefährlich für das Auge gelten.


LASER Strahl ins Auge ist immer verletzend!!! - Tödlich für die Bereiche der Netzhaut auf der der Fokus liegt.

Die Klassifizierung der Gefährlichkeit ergibt sich für die reflektierende, diffuse Strahlung an einer Verputzten Wand.

Die als ungefährlich eingestuften LASER, deren reflektierendes Streulicht ist schwach genug um das Auge nicht zu schädigen in der Zeit bis es reflektorisch schließt.

Gefährlich eingestuftes LASER Licht reflektiert an einer verputzten Wand noch so stark das Licht, daß es das ungeschützte Auge verletzt.

Da es jedoch außer verputzten Wänden noch viele Reflektoren wie Metalloberflächen und Glasoberflächen gibt sind immer mit größter Vorsicht die Pointer handzuhaben.


Ich suche jetzt sicher nicht in meinen Lehrunterlagen heraus wer, wann, wo dies auch dokumentiert hat. Ich selber arbeite seit über 45 Jahren in dem Bereich und habe dies bereits in meiner Ausbildung vorgetragen bekommen.

Wie beim Autofahren - alle glauben gut genug zu sein ein Auto fahren zu können - aber kaum einer kennt die generellen Halteverbote - wollen überall ein Verkehrszeichen stehen haben - viele sind einfach unfähig Verkehrssituationen realtime wahrzunehmen.

Bei den Tauchern das selbe. Aber da trifft es meistens den Schuldigen, den Schlampigen selber.

Freunde von mir haben Augenschäden durch LASER Pointer erfahren wegen unachtsamen Vortragenden - der seinen Pointer einfach vor sich auf das Rednerpult legte und dabei ins Publikum strahlte und dabei das Auge traf.

Pointer dürfen niemals in Richtung von Personen, Gesichter gerichtet werden. Sie müssen noch in Richtung der Tafel abgeschaltet werden.

Doch heute - wo in der Erziehung kein Wert mehr auf Umgangsformen und Körperhaltung gelegt wird - wissen die meisten (Menschen) ja nicht mehr was sie tun mit ihren Händen. (Darüber können Frauen eine Menge berichten)


Also nochmals die Klassifizierung bezieht sich auf das reflektierende Licht an einer normalen, verputzten Mauer - Auch den schwächsten LASER Strahl niemals direkt ins Auge (Gesicht) richten !!!!!


Da hat doch wirklich mal eine Frau Doktor in der ÖAMTC Zeitschrift geschrieben: Infrarot-LASER währen ungefährlich, weil das Auge Infrarot nicht sehen kann. Dies muß ein geschenktes oder erschlafenes Doktorat gewesen sein. Es kommt auf die Energiedichte des parallelen Strahles an, der noch dazu in der Pupille zu einen Punkt auf die Netzhaut gebündelt wird.

Aus diesem Grunde wird bei LASER-Pistolen der Strahl auf ca. 50 mm aufgeweitet. Geringere Energiedichte. Breitere LASER-Strahlen bleiben auch länger parallel. Dazu wird er gepulst um die Energiedichte über die Zeit niedrig zu halten. Dies alles wird gemacht um die Augen der Autofahrer zu schonen.

Würden die LASER Pointer so gebaut werden, sähen die Zuhörer den Pointer nicht mehr - nur mit Meßgeräten könnter er noch nachgewiesen werden. 194.166.236.247 15:40, 4. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Projezierte Bilder[Quelltext bearbeiten]

HAllo, es gibt Laserpointer, mit denen man auch Bildchen an die Wand werden kann, also Sternchen etc., für technischeAnwendungen auch einfach nur Linien. Welcher Wikipedia-Artikel erklärt denn, wie das funktioniert? Jedenfalls offenbar nicht durch "abschattung". Ich habe Kollegen gefragt die Physiker sind, sie wissen es auch nicht. Vielleicht könnte das zum Thema dieses Artikels gehören? Gruß Erik (nicht signierter Beitrag von 109.192.69.243 (Diskussion) 07:13, 30. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

Rechtslage in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Wäre wohl sinnvoll, die Rechtslage in Österreich einzubauen: siehe Website des österr. Sozialministeriums "Beim Kauf von Laserpointern ist unbedingt darauf zu achten, dass diese unter die Laserklassen 1 oder 2 fallen - dies entspricht auch der Rechtslage in Österreich, wo durch die "Laserpointerverordnung" der Verkauf stärkerer Laserpointer an KonsumentInnen verboten ist." Die österr. LaserpointerV findet sich im Rechtsinformationssystem des Bundes. --Glossa (Diskussion) 15:12, 17. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:22, 20. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

In der Schweiz ist ein Verbot von Laserpointern oberhalb der Klasse 1 in Vorbereitung. Das NISSG von 2017 wird durch eine entsprechende Verordnung (V-NISSG) im ersten Halbjahr 2019 umgesetzt. Verboten (Abgabe, Besitz, Import und Durchfuhr) sind dann Laserpointer aller Klassen oberhalb der Klasse 1; diese darf nur in Innenräumen eingesetzt werden. Im Prinzip ist das bereits artikeltauglch, da bereits beschlossen und nur die Umsetzung noch in der Zukunft liegt. Ich persönlich hoffe, daß in der EU eine analoge Regelung kommt. -- Glückauf! Markscheider Disk 10:37, 11. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hier fehlt doch noch was[Quelltext bearbeiten]

Wozu wird er denn heute benutzt??? - - - ~ ~ ~ TTTTTGGGGG (Diskussion) 10:49, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Bei Präsentationen etc. Auch die Protestierer in Hongkong nutzen Laserpointer, um die Polizisten zu verletzen. -- Glückauf! Markscheider Disk 11:55, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Völlig unverständliche Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Es ist völlig unverständlich, dass die "Rechtslage" in manchen Ländern "großzügig" oder fahrlässig ist. 1. Ich frage mich, ob es eine natürliche Reaktion von Menschen ist, sich von so einem "Licht" wegzudrehen, und ob das umgekehrt heißt, dass es gesundheitlich nicht "ideal" ist, so etwas zu haben; 2. Ich frage mich, wie und warum manche "Länder" so hohe Grenzwerte ansetzen: Wem nützt das!?!?!? Ein gewisser Nutzen, der anerkannt werden könnte, sei, dass man in einem Klassenzimmer auf der Tafel auf etwas hinweisen kann. Jedoch: Wozu müsste so ein Gerät dann so hohe Leistungszahlen haben? Absolut unverständlich. Ich frage mich, ob diese Beschwichtigungen "die sind eh unschädlich" mich an folgendes erinnern: Ein Verkäufer einer Firma, die eine gewisse Monopolstellung bei Unkrautvernichtungsmittel hätte, wurde gefragt, ob sein Spritzmittel gesundheitlich unbedenklich wäre. Er bejahte: "Sie können das sogar trinken." Daraufhin hatte der andere ein Trinkglas voll mit diesem Spritzmittel mit. Der Verkäufer lehnte ab, dieses zu trinken. ............. Demgemäß frage ich mich, ob es irgendwo ein Video gibt, wo ein Laser-Hersteller sich zB zehn Minuten lang von so einem "Laser" blenden lässt. (Soweit Werturteile erlaubt wären, würde ich das vielleicht eine "Unrechtslage" nennen. --217.149.172.116 20:36, 21. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Ja, es gibt in unterschiedlichen Staaten unterschiedliche Rechtslagen. Warum das so ist, mußt du die jeweiligen Gesetzgeber fragen. Der Lidschlußreflex ist gegeben, allerdings ist das kein 100%iger Schutz. Ein Video wird es nicht geben, und auch mit einem Klasse-2-Pointer nach DIN EN 61825 sind bei längerer Blendung _dauerhafte_ Schädigungen zu erwarten, bei 10 min ganz sicher. Insofern wäre das Körperverletzung. -- Glückauf! Markscheider Disk 20:52, 21. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Geschichte braucht Jahreszahlen[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt steht was von "bevor es Laserpointer gab" usw. Aber es fehlt völlig die zeitliche einordnung, als ob das als allgemein bekannt vorausgesetzt wird. Gibt es das nun so seit 1870 oder seit 2010?--2A02:8070:C1BD:1600:F84F:A6D7:6E04:8AE1 04:07, 12. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]