Diskussion:Lebensbescheinigung
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Private Versicherungen[Quelltext bearbeiten]
Lebensbescheinigungen werden (z.B. alle zwei Jahre) auch von manchen privaten Versicherungen, z.B. bei Sofortrenten, verlangt (Alte Leipziger); das kann unter Umständen recht lästig werden. - tkp 10.12.2014 (nicht signierter Beitrag von 217.82.237.149 (Diskussion) 15:58, 10. Dez. 2014 (CET))
Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung[Quelltext bearbeiten]
Darüber hinaus scheint es doch einen gravierenden Unterschied zwischen einer Melde- und einer Lebensbescheinigung zu geben. Deswegen stelle ich die Weiterleitung in Frage. --134.109.84.112 15:37, 20. Jul. 2011 (CEST)
- Ich habe die Weiterleitung auf Aufenthaltsbescheinigung geändert und dort einen Weiterleitungshinweis zu diesem Artikel eingefügt. --Diwas (Diskussion) 20:17, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habe die Informationen in Aufenthaltsbescheinigung noch erweitert. Trennscharf sind die Begriffe alle nicht.--Juliabackhausen (Diskussion) 20:36, 19. Aug. 2023 (CEST)
Verwaltungsakt/Verwaltungshandeln[Quelltext bearbeiten]
Ich habe den folgenden Satz entfernt, weil mir eine Quelle fehlt:
Bei der Beglaubigung einer Lebensbescheinigung durch eine Behörde in Deutschland handelt es sich um schlichtes Verwaltungshandeln, nicht um einen Verwaltungsakt.
Bitte gerne mit Quelle wieder einfügen. --Juliabackhausen (Diskussion) 20:45, 19. Aug. 2023 (CEST)