Diskussion:Legal Entity Identifier

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Haben Bundesländer einen eigenen LEI-Code ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

mich würde interessieren, ob Bundesländer - wie zum Beispiel das Land Nordrheinwestfahlen - über einen eigenen LEI verfügen.

Wer weiß hierzu etwas ?

Rainer E. (Diskussion) 15:54, 29. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Falls es noch jemanden interessiert: Nordrhein-Westfalen hat den LEI 529900VWPV1LPOHGJ702 --EvK (Diskussion) 14:40, 8. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Vergabe außerhalb von Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das komplette Herauslöschen der Vergabestellen in anderen Ländern [1] halte ich für keine gute Idee; wir sind ja bekanntlich nicht die Deutschlandpedia. Stattdessen sollte die Liste aktualisiert und vervollständigt werden. --PM3 13:41, 20. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Die Angabe von Vergabestellen in diesem Artikel der deutschsprachigen Wikipedia hat eigentlich nur den Sinn, Lesern mit deutscher Muttersprache einen schnellen Überblick über die für sie relevanten Vergabestellen zu geben. Die Liste der gelöschten Einträge wiederherzustellen wäre sinnfrei, da es sich dabei um eine Aufzählung der Vergabestellen handelte, die zufällig zum Zeitpunkt der damaligen Bearbeitung des Artikels schon am Start waren. Die Auflistung aller Vergabestellen würde dagegen den Artikel sprengen (da pro Land mindestens eine, mittelfristig also über 200 Einträge in der Tabelle). Was sicherlich Sinn macht, ist die Lage in anderen Ländern zu ergänzen, in denen Deutsch ebenfalls von einem relevanten Anteil der Bevölkerung als Muttersprache gesprochen wird, für die damit die deutsche Wikipedia ebenso erste Anlaufstelle bei der Informationssuche ist (Schweiz, Österreich, Liechtenstein, evt. Belgien, Dänemark trotz deutschen Minderheit in Nordschleswig wahrscheinlich eher nicht). --EvK (Diskussion) 15:27, 20. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Ähm... die deutschsprachige Wikipedia enthält Unmengen an Wissen, dass nicht nur die Länder betrifft, in denen es viele deutsche Muttersprachler gibt. Manch einer will sich über die Verhältnisse im Rest der Welt informieren, nicht nur im eigenen Dunstkreis. Wenn's auf hunderte von Einträge hinausläuft, dann wäre wohl eine Auslagerung in einen separaten Listenartikel sinnvoll. --PM3 17:47, 20. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
In der ganzen Welt gibt es Amtsgerichte. Dennoch ist in dem entsprechenden Artikel Amtsgericht nur von deutschen und schweizerischen Amtsgerichten die Rede. In der ganzen Welt gibt es Handelsregister. Dennoch beschränkt sich Handelsregister auf die Situation im deutschsprachigen Raum, Frankreich, Niederlande und Italien. Es ist übliche Praxis in Wikipedia, die Informationen in Artikeln auf die - natürlich immer nur vermuteten - Hauptinteressen der Leserschaft zu beschränken. Bei der Anlage des Artikels ging ich davon aus, dass sich niemand dafür interessieren wird, bei welcher Organisation z.B. in Bolivien ansässige Unternehmen ihren LEI zu beantragen haben. Dass im Artikel Handelsregister auch die Situation in den nicht-deutschsprachigen Nachbarländern erläutert wird, macht dagegen Sinn, da sie auch für die größere Anzahl von Personen und Unternehmen wichtig ist, die mit entsprechenden Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten und klären wollen, wer denn der nach Gesetz verantwortliche Geschäftsführer ist. Sicherlich wird man die Grenze nicht immer klar ziehen können. Aber die Lösung kann auch nicht sein, jedem Artikel einen Marker zu verpassen, der darüber informiert, dass er nun einen Teil aller denkbaren Aspekte zu dem Thema behandelt. --EvK (Diskussion) 20:14, 20. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Löschung der Fußnoten mit Links zu LEI-Vergabestellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo PM3, du scheinst ein durchaus eigenes Verständnis davon zu haben, wie die Wikipedia auszusehen hat, das aus meiner Sicht nicht durch gängige Praxis in anderen Wikipedia-Artikeln gedeckt ist. Die Verlinkung zu Seiten außerhalb von Wikipedia, sei es im Artikel, sei es in Fußnoten, ist gängige Praxis, siehe z.B. Artikel Zentralverwahrer. Da es nun das zweite Mal innerhalb von wenigen Tagen ist, dass du in diesem Artikel von mir eingefügte Informationen mit Begründungen löschst, die nach meinem Verständnis nicht Wikipedia-konform sind, habe ich den Eindruck, dass es hier weniger um den Inhalt meiner Bearbeitungen geht, als darum, dass jemand in einem Wikipedia-Artikel Dinge ändert, für den Du die Bearbeitungshoheit in Anspruch zu nehmen scheinst. Von daher wäre ich dankbar, wenn wir die strittigen Sachverhalte vor Löschung zuerst hier diskutieren könnten und für den Fall, dass wir uns nicht einig werden, durch einen Wikipedia:Vermittlungsausschuss klären lassen.--EvK (Diskussion) 15:24, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Fußnoten mit Weblinks sind überhaupt nicht vorgesehen. Was vorgesehen ist sind Weblinks in Einzelnachweisen, soweit sie nötig sind, um den Inhalt des Artikels zu belegen. Hier ist die Liste der LOU aber bereits per Einzelnachweis Nr. 12 belegt, also es besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Weblinks.
Im Übrigen siehe WP:WEB: „Bitte sparsam und nur vom Feinsten. ... Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie und keine Linksammlung.“ --PM3 15:32, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich denke nicht dass wir wegen so einer kleinen Meinungsverschiedenheit einen Vermittlungsausschuss brauchen. Stattdessen werde ich gleich mal WP:3M anfragen. --PM3 15:44, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

3M[Quelltext bearbeiten]

3M: WP:WWNI (Punkt 7.3) "Wikipedia ist keine Linksammlung." Wenn ein Link eine These belegt, ist er als Fußnote im Sinne von "Einzelnachweis" sinnvoll. Darüberhinaus halte ich Links zum Lemma (z.B. auf die Unternehmenshompage im Unternhehmensartikel) für sinnvoll. In Liste von...-Artikeln kann ich mir ebenfalls Links auf den Gegenstand der Liste vorstellen, da gibt es aber immer das Problem mit der Pflege der Links. In diesem Fall steht die Liste schon im Artikel, was an sich fragwürdig ist, daher gäbe ich WWNI den Vorzug. Einzelnachweise sind es auch nicht, also keine Links in der Liste und eigentlich auch keine Liste im Artikel.--Alturand (Diskussion) 17:12, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Unbelegter Kritik-Absatz[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ein IP-Benutzer dies bereits bemängelt hatte, dessen Hinweis aber aufgrund von Formfehlern zurückgesetzt wurde, habe ich nun den einzigen "Beleg" entfernt, weil es sich dabei um einen Brief handelt. Siehe WP:Belege. Da dieser Brief zudem angeblich noch von der Deutschen Bank geschrieben wurde, handelt es sich nicht einmal um einen Beleg für die Kritik selbst, sondern nur um einen schlechten Belegversuch für selbst verfasste Kritik.

Ich stelle hiermit die Neutralität des Kritik-Abschnitts in Frage, weil er unbelegt ist und es sich offenbar um Theoriefindung handelt. ~ ToBeFree (Diskussion) 22:01, 28. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Der Absatz ist jedenfalls ziemlich gute Theoriefindung, denn er beschreibt genau das was in der Praxis passiert. Firmen beantragen einmalig einen LEI, weil die Bank es halt will. Nach einem Jahr lassen sie ihn verfallen, weil die Kosten für die Verlängerung als unangemessen hoch empfunden werden. Einige Banken (zum Beispiel die Sparkassen) befeuern diese Vorgehensweise sogar, indem sie ihren Kunden mitteilen "der LEI muss nur einmalig gültig sein. Ob er danach ordnungsgemäß verlängert wird interessiert uns nicht, und wir prüfen das auch nicht"[2]. --2003:77:2F16:3400:353D:CFC3:8A52:FCE6 08:15, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Unbelegter Kritikabsatz[Quelltext bearbeiten]

Sollte man nicht besser entsprechend dem Stil von Wikipedia den unbelegten Kritikabsatz nach den sachlichen Darstellungen positionieren und nicht gleich an zweiter Stelle vor weitere Sachinformationen? (nicht signierter Beitrag von 91.9.78.35 (Diskussion) 12:26, 13. Dez. 2020 (CET))[Beantworten]

Ja, sehe ich auch so. Mach mal... --Janjonas (Diskussion) 19:58, 13. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]