Diskussion:Lehrberechtigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Lehrberechtigung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Fakultas für das Gymnasiallehramt[Quelltext bearbeiten]

Korrigierender Weise muss hier ergänzt werden dass nicht nur das Gymnasiallehramt eine Fakultas mit meistens zwei Unterrichtsfächern hat, sondern die Lehrämter des Sekundarbereichs II zu denen auch die Berufsschullehrer gehören.Die Berufsschullehrer besitzen in aller Regel ebenfalls die Fakultas für zwei Unterrichtsfächer wie z.B. Metalltechnik und Politik.--213.170.162.208 07:59, 2. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die Mitarbeit! Die entsprechende Information wurde in den Artikel aufgenommen. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:13, 2. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist der Ausdruck Fakultas eigentlich nur noch historisch zu sehen? Also es benutzen einige Lehrer und Schulleitungen diesen Ausdruck, aber steht dieser noch in irgendwelchen Lehrerbildungs- oder Schulgesetzen? (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 12:32, 3. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]
Ich habe es auch noch nicht in Rechtstexten gefunden. Aber in KMS (Kultusministeriellen Schreiben) in Bayern wird es noch benutzt: Die ersten Treffer in Google: https://www.isb.bayern.de/download/809/nt-organisation.pdf https://www.isb.bayern.de/download/10644/kms_ethikunterricht_24_11_2009.pdf Wenn es in KMS benutzt wird, sollte es auch rechtlich noch aktuell sein. (nicht signierter Beitrag von 2001:4C50:22D:1600:30EB:35F2:82FA:329 (Diskussion | Beiträge) 18:51, 13. Mär. 2015 (CET))[Beantworten]

Großschreibung (lateinische Begriffe)?[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel geht es munter hin und her mit der Groß- und Kleinschreibung lateinischer Begriffe... Eine kleine Aufzählung:

  • Venia legendi
  • Venia Legendi
  • Facultas Docendi
  • Licentia Docendi
  • venia legendi
  • Venia Docendi
  • Missio canonica

Haben wir da eine verbindliche Konvention (nicht nur für den Satzanfang, sondern für den Textfluss)? Ein Anhaltspunkt ist Wikipedia:Namenskonventionen/Medizin#Groß-_und_Kleinschreibung, entsprechend auch der biologischen Konvention (z. B. Homo sapiens). Also Anfangsbuchstabe des ersten Wortes groß, alles Weitere klein. Bei den alten Lateinern war außer zu Satzanfang natürlich alles klein...

Bitte um Verbesserung bzw. Vereinheitlichung! Cambridge51 (Diskussion) 17:48, 13. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Eigentlich wäre ja "Venia legendi" passender als "Venia Legendi". Schließlich handelt es sich ja nicht um die Erlaubnis von einem Herrn "Legendus" oder für einen Dr. "Legens", sondern um die Erlaubnis zum Lesen. Aber gegen Deutsches Wörterbuch und Duden ist man da ja wohl machtlos. Vielleicht hat die Großschreibung ja einen historischen Grund, da früher das Lesen (bei der Vorlesung) noch großgeschrieben wurde. --Georg Hügler (Diskussion) 18:02, 13. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung für @Georg Hügler: und @Cambridge51::
"Venia legendi" wäre passender.
Im Lateinischen wird aber alles kleingeschrieben (und das wohl seit ~ 753 v. Chr.)
venia legendi ist kein Küchenlatein (da geht die Groß- und Kleinschreibung nach
chacun à son goût
--88.153.240.29 16:23, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

auch in anderen Bereichen / Branchen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht

Flugwesen

Die Berechtigung zum Ausbilden von Piloten wird ebenfalls als Lehrberechtigung bezeichnet.

Afaik gibt es in sehr vielen Branchen / Ausbildungswegen (deren Zahl in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen hat) den Begriff Lehrberechtigung / Ausbildungsberechtigung.

Die Grenze zwischen Ausbildung (inkl. Weiterbildung) und universitärer Bildung ist fließend geworden. --88.153.240.29 16:09, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]