Diskussion:Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme

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Quellen und Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

es gibt keine Quellen zu dem Aritkel außerdem ist folgender Satz ziemlich unverständlich: "Häufiger kam es vor, dass Filme etwas zeigten, das durch den Verlauf der Geschichte - z. B. die deutsche Bündnispolitik oder das Kriegsgeschehen - überlebt war und beim Publikum darum zu Heiterkeit, Verwirrung oder Bedauern über die Zeitläufte geführt hätte." Irgendwelche Alternativvorschläge? (nicht signierter Beitrag von Niggo911 (Diskussion | Beiträge) 10:02, 9. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Unvollständige Liste[Quelltext bearbeiten]

Abgesehen davon, daß für die Liste eine Quellen-Angabe fehlt, ist sie wohl ziemlich unvollständig. Vgl. dazu Klaus-Jürgen Maiwald, Filmzensur im NS-Staat, S. 137: Die Statistik von Maiwald zählt rund 230 verbotene Filme 1933–1944 gegenüber rund 70 der Wikipedia-Liste.

Hilfreich wären Länder-Angaben für ausländische Filme und gelegentliche Detail-Angaben z.B. für „Das Stahltier“ („Industriefilm“) und „Die Erbschaft“ (Kurz-Spielfilm).

1943: „Am Ende der Welt“ lief doch 1956 sicher nicht als „Die Erbin der W“ (Welt? Wälder?). --Klaus Sigl (Diskussion) 00:16, 10. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

"Ein Lied geht um die Welt" wird sowohl in der Liste "vir 1933" als auch in der "ab 1933" gelistet. Ebenso "Lachende Erben". Wo gehörts hin? 178.24.161.220 12:08, 14. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Zwei Zensurstellen?[Quelltext bearbeiten]

Der kurze Text ist fehlerhaft. Es gab nicht nur zwei Zensurstellen. Das widersprach dem Wesen des NS. Viele hohe Nazis, vor allem u.a, Goebbels, Rosenberg, Hitler konnten Filme verbieten. Es herrschte eine Diktatur ohne Verfassung. Es gab keinen Rechtsstaat, wie das Lemma suggeriert. --Orik (Diskussion) 10:17, 9. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]