Diskussion:Lullusglocke

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datiert oder datierbar?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin hier vielleicht etwas kleinlich, aber für mich ist die Glocke (allein) durch ihre Inschrift nicht datiert, sondern nur datierbar. Die Jahresangabe ist mit dem »neunten Monat des zweiten Jahrs« der Amtszeit des Abtes Meginhar zwar reproduzierbar; allerdings nur, solange man die genauen Amtszeiten der (Bad) Hersfelder Äbte kennt. Eine direkte Jahreszahlangabe findet sich aber – soweit es sich aus dem Text erschließt – nicht. Im kirchlichen Bereich ist es zwar bis heute üblich Datumsangaben – wie zum Beispiel hier das Guſsdatum der Glocke – durch die entsprechenden Gedenktage im Heiligenkalender anzugeben, Jahreszahlangaben werden/wurden aber meines Wissens dann doch eher mit Anno Domini angegeben. Die Jahresangabe über die Amtszeit eines Abtes ist für mich eher ungewöhnlich. Das kenn' ich eher mit den Amtszeiten von Päpsten her; wo aber dann auf die entsprechende direkte Jahreszahlangabe aber nicht verzichtet wird.
Ich möchte hier deswegen keine kleinliche Diskussion zum Thema älteste Glocke Deutschlands vom Zaun brechen – das ist Aufgabe der jeweiligen Fremdenverkehrsämter – sondern klären, wie weit der Begriff datiert gefasst werden kann.
--MoatlNdb (Diskussion) 14:53, 24. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Hast recht, Martin. Für viele Glockenfachleute ist die "rekonstruierte" Inschrift zu phantasievoll, um als Basis für eine Altersbestimmung zu dienen. Mitte des 11. Jahrhunderts ist allgemein akzeptiert. --Achim55 (Diskussion) 21:51, 9. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Habe jetzt mal den Quellenbaustein gesetzt, weil in keiner Weise nachvollziehbar ist, woher die dargestellte Interpretation der Inschrift eigentlich stammt. --Achim (Diskussion) 15:13, 6. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Danke, Michael. Dann kann ich mir ja mal den Text von Elisabeth Ziegler besorgen.--Achim (Diskussion) 17:05, 10. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Inschrift der Lullusglocke[Quelltext bearbeiten]

Ich wundere mich sehr, dass in diesem Abschnitt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit meines Vaters Dr. Fritz Hugo Schlippe fast wortwörtlich wiedergegeben werden ohne die Quelle der Erkenntnis zu nennen. Es gibt schliesslich ein Copyright, das hier mit Füssen getreten wurde. Alles, was ohne Angabe der Quelle verwendet wurde, verletzt das Copyright. Nach dem Tod meines Vaters habe ich als Co-Autor das alleinige Recht. Gez. Wolfgang Schlippe-Musoke. E-mail: wschlippe-musoke@web.de. (nicht signierter Beitrag von Wolfgang Musoke (Diskussion | Beiträge) 21:29, 8. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Nachzeichnung der Inschrift bei Heinrich Bergner 1905; Bergner schreibt, dass die Inschrift zwar „im einzelnen … völlig klare Buchstaben zeigt“, aber „im ganzen allen Lesungsversuchen hartnäckig widerstanden hat“.
Die Quelle der im Artikel wiedergegebenen Rekonstruktion und Übersetzung der Glockeninschrift (Dr. med. Fritz Hugo Schlippe) ist ja inzwischen ausführlich genannt (m. E. gehört das in einen Einzelnachweis, nicht in den Fließtext). Ich erlaube mir trotzdem, Zweifel an dieser Auflösung anzumelden. Die dafür nötigen Konjekturen sind extrem umfangreich und ergeben trotzdem keinen sinnvollen lateinischen Text. Wieso z.B. bedeutet MARENDA „ehrwürdige Maria“, NONENSE „im neunten Monat“ und IS „am Tage“? Soweit ich sehe, ist diese 1963 (!) veröffentlichte Deutung nirgendwo rezipiert worden. Ich plädiere für komplette Tilgung oder mindestens Komplettverlagerung in die Anmerkungen. --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:50, 9. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Überarbeitet. --Rabanus Flavus (Diskussion) 09:47, 10. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]