Diskussion:Märzklausel

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Diskussion:Märzklausel[Quelltext bearbeiten]

Kann mir das auch jemand verständlich auf "Deutsch" erklären? Oder bin ich der Einzige, der diesen Artikel nicht versteht? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.154.206.219 (DiskussionBeiträge) 10:29, 30. Jan. 2008 (CET)) Ja.[Beantworten]

Märzklausel[Quelltext bearbeiten]

Bedeutet: Wenn Du eine Einmalzahlung im 1. Quartal des Jahres bekommst und Dein Einkommen damit die Beitragsbemessungsgrenze einer der Sozialversicherungen übersteigt, wird nachgesehen, ob Du im vergangenen Jahr (diesmal auf Basis Jahreseinkommen) noch Luft bis zur Beitragsbemessungsgrenze hattest. Wenn ja, wird der Betrag der Einmalzahlung, die die Beitragsbemessungsgrenze aktuell überschreitet dem alten jahr zugeschlagen und somit sozialabgabenpflichtig!! Ich hoffe, das Thema wird hierdurch verständlicher?!? (nicht signierter Beitrag von 213.138.54.66 (Diskussion | Beiträge) 14:59, 29. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]