Diskussion:Marktbeherrschende Stellung

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Energiemarkt - Marktstellung E.On, RWE, Vattenfall, EnBW

Es wird in der kartellrechtlichen Praxis nicht von einem Energiemarkt ausgegangen, sondern z.B. Elektrizität als eigenständig angesehen und dort wieder nach einzelnen Wertschöpfungsstufe (z.B. Markt für Stromübertragung, Markt für Stromverteilung, Markt für Stromversorgung) sowie regional eigene Märkte abgegrenzt. Habe darum den fraglichen Satz entfernt. Zehnfinger 16:16, 1. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Vor allem die in der EU gefällten Urteile dazu(Betriebssystem/Windows Media Player Kopplung) sollten mMn in diesem Artikel erwähnt werden, leider kenne ich mich damit nicht gut genug aus.

Gesetzesänderung Deutschland 1/3 --> 40 %[Quelltext bearbeiten]

Das GWB hat sich geändert. Leider weiß ich nicht wann und warum. Beides wäre Sicherlich interessant für den Leser! Vielleicht weiß es ja jemand bzw. hat eine Quelle?! ...Sicherlich Post 21:31, 3. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

habs selbst gefunden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit :D ...Sicherlich Post 21:41, 3. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. ...Sicherlich Post 21:41, 3. Nov. 2013 (CET)

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:55, 20. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlen Art. 102 AEUV als europarechtliche Regelung der marktbeherrschenden Stellung sowie wichtige wirtschaftliche Auswirkungen auf Märkte und Marktteilnehmer. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 12:31, 17. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]