Diskussion:Martin Dörmann

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evt. Hilfreiche Quelle[Quelltext bearbeiten]

sicherlich nicht als Weblink geeignet, aber falls jemand auf den Umgang von Martin Dörmann mit neuen Medien eingehen möchte, könnte dieser Link vieleicht als Quelle für Meinungen dienen:

http://www.rp-online.de/digitale/internet/SPD-Medienpolitiker-vergraetzt-Web-20-Community_aid_831427.html

--Schönen Gruß "Wohingenau" 19:37, 22. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Genau den Link wollte ich eben auch posten. Die Medien- und Technikkompetenz einzelner Politiker erscheint keinen direkten Einfluss auf ihr Aufgabenspektrum zu haben. Nemissimo RSX 11:09, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fachliche Qualifikation ?[Quelltext bearbeiten]

Abgesehen davon, dass sich Juristen gerne als Universalisten anpreisen, welche fachliche Erfahrung und Qualifikation hat Herr Dörmann im Bereich neue Medien? Ich kann dazu leider keinerlei Informationen finden. Nemissimo RSX 11:16, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]


Artikelüberarbeitung Mai 2016[Quelltext bearbeiten]

Die folgenden Anpassungen sollen hier kurz zur Diskussion gestellt und bei fehlenden Einwänden nach Ablauf von zwei Wochen übernommen werden:

1) Im Abschnitt "Digitale Infrastruktur" sollen im ersten Absatz nach dem Satz "Bis September 2013 hatte er diese Themen im Wirtschaftsausschuss betreut." die beiden folgenden Absätze eingefügt werden:

Seit 2013 hat Dörmann maßgeblich an der Positionierung der SPD-Fraktion zum Breitbandausbau mitgewirkt. Der Koalitionsantrag „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ (Drucksache 18/1973) [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf] wurde im Oktober 2014 im Plenum verabschiedet und bereitete mit seiner Fünf-Säulen-Strategie den konzeptionellen Rahmen eines umfassenden Breitbandausbaukonzepts. Dieses findet sich in sehr ähnlicher Form in der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung wieder. [https://www.digitale-agenda.de/Webs/DA/DE/Home/home_node.html]
2015 setzte Dörmann sich auch öffentlich für ein angemessen finanziertes Bundesprogramm zur Breitbandförderung ein [http://www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/breitbandausbau-plaene-100-punkte-fuers-verbuddeln/12471092.html?ticket=ST-254178-FnTRoyA44mhakJ1Uwbgg-ap3], das im November 2015 vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur gestartet wurde. [http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html]

2) Im Abschnitt "Kultur- und Medienpolitik" sollen die ersten beiden Absätze wie folgt gehalten werden:

Als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien setzt sich Dörmann – insbesondere mit Blick auf den digitalen Wandel der Medienwelt und damit einhergehende wirtschaftliche Probleme von Zeitungsverlagen – für Qualitätsjournalismus und Medienvielfalt ein.[10] Eine von ihm geleitete Fraktionsprojektgruppe zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung untersuchte mittels einer groß angelegten Branchenbefragung und diversen Dialogveranstaltungen Einzelaspekte der Medienkonvergenz. [http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/reform-medienkommunikationsordung_anlagen-antworten.pdf]
Im September 2012 legte Dörmann einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Sicherung von Vielfalt und Qualität in den Medien vor, der als Bundestagsantrag 17/10787 von der SPD-Fraktion eingebracht wurde.[11] Dörmann plädiert für eine Wiederbelebung der Pressestatistik, um Anpassungen im Zeitungsmarkt zukunftsgerecht auszugestalten.[12] Außerdem kämpfte er 2012 zusammen mit den anderen Bundestagsfraktionen für den Erhalt und die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems.[13]

3) Der Abschnitt "Netzpolitik" soll der erste Absatz wie folgt gefaßt werden:

Im Streit um das Festnetztarifmodell der Deutschen Telekom im Frühjahr 2013 („Drosselkom“) kritisierte Dörmann die verbraucherrechtlich problematischen Regelungen der neuen Volumentarife. In der öffentlichen Debatte verstärkte Dörmann seine Forderung nach einer gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität. In einem im Sommer 2013 von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Bundestagsantrag (Drucksache 17/13892) wurden Änderungsvorschläge im Telekommunikationsgesetz (TKG) konkretisiert. So wurde die Bundesregierung zu einer TKG-Novelle aufgefordert „um willkürlichen Einschränkungen des klassischen Internets vorzubeugen, die Gewährleistung von Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im TKG verbindlich zu regeln. Insbesondere sollen die Netzneutralität und die damit verbundenen niedrigen Marktzugangsschranken die Vielfalt von Inhalten, Diensten und Diensteanbietern fördern, die wiederum der Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit und dem technischen Fortschritt dient; in der Sache geht es darum, das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Inhalten, Diensten oder Diensteanbietern ohne hinreichenden sachlichen Grund zu verhindern. Vorsätzliche Verstöße gegen die Netzneutralität sind mit Sanktionsinstrumenten zu ahnden“. Der Bundesnetzagentur sind nach Dörmanns Vorstellungen in diesem Zusammenhang stärkere Durchsetzungsrechte und Berichtspflichten zuzuweisen. Diese habe außerdem Mindeststandards für die Durchleitung von Inhalten zu definieren.[16][17][18][19]

--Olaf Schumann (Diskussion) 21:56, 31. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]