Diskussion:Max Friedlaender (Musikwissenschaftler)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, wurde das Grab von Friedlaender aufgelöst. Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/neonazi-in-grab-von-juedischem-musikwissenschaftler-bestattet (nicht signierter Beitrag von 2.205.21.182 (Diskussion) 16:06, 11. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]

Die heutigen Meldungen sind etwas widersprüchlich, daher ist es noch nicht so ganz klar, was genau passiert ist. Nach [1] wurde der Neonazi „in unmittelbarer Nähe zum Grabmal“ Friedlaenders beigesetzt. Friedlaenders Grabstein steht jedenfalls noch [2]. Das Familiengrab Friedlaenders ist wohl ausgelaufen [3]. Offenbar wurde aber eine Grabpatenschaft für die historische Grabstätte übernommen, aus der das Recht auf die Bestattung abgeleitet wird. --FordPrefect42 (Diskussion) 23:09, 11. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Laut EKBO gibt es keine Patenschaft, sondern es handelt sich um die Wiederbelegung der Grabstätte, nachdem das Nutzungsrecht bereits im Jahre 1980 ausgelaufen war. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 15:03, 13. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Anmerkung 1: der Nachweis führt zur B.Z. nicht zu verwechseln mit der Berliner Zeitung, wie unter Anmerkung 2. Die Abkürzung B.Z. stand seit 1877 bis zur Einstellung im 2. Weltkrieg für Berliner Zeitung. Bei Neuerscheinung 1953 existierte die 1945 gegründete Berliner Zeitung bereits. Seitdem ist begrifflich zwischen B.Z. und Berliner Zeitung zu trennen (und inhaltlich und vom Besitz her natürlich auch). (nicht signierter Beitrag von 88.77.100.225 (Diskussion) 19:56, 12. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]

Ist korrigiert, danke für den Hinweis. —FordPrefect42 (Diskussion) 22:31, 12. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Verschleiernde Äußerungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist die Äußerung des Bischofs zutreffend dargestellt. Dies ergibt aber ein unvollständiges Bild und genügt damit nicht dem Grundsatz des objektiven Standpunkts. Denn die EKBO äußert sich auf ihrer Internetseite auch in anderer Weise:

"Warum konnte Henry Thomas Hafenmayer sich eine Grabstätte auf diesem Friedhof aussuchen? In Deutschland besteht der Bestattungsanspruch grundsätzlich nur auf kommunalen oder kirchlichen (Monopol-)Friedhöfen des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen oder soweit bereits Grabnutzungsrechte auf einem Friedhof erworben wurden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Friedhof frei zu wählen. Herr Hafenmayer wählte den Südwestkirchhof Stahnsdorf."

Der mit den Worten "Darüber hinaus" beginnende Satz ist mindestens verschleiernd. Denn eine freie Friedhofswahl, die über den Bestattungsanspruch hinausgeht, setzt voraus, dass ein Friedhofsträger die Bestattung bewilligt, obwohl der Verstorbene keinen Bestattungsanspruch auf diesem Friedhof hat. Das wird auch eingeräumt, offenbar bewusst an anderer Stelle auf der Internetseite:

"Wusste die evangelische Kirche, wer Henry Thomas Hafenmayer war? Die Friedhofsverwaltung hat nach der Bestattungsanmeldung am 31.08.2021 Kenntnis erlangt und das Konsistorium der EKBO, also die kirchliche Verwaltung, informiert. Dieses entschied nach Beratung am 21. September 2021 trotz des Hintergrundes von Herrn Hafenmayer aus dem Grundsatz heraus, dass jeder Mensch ein Anrecht auf eine letzte Ruhestätte hat. Die Grabstellenvergabe selbst erfolgte hingegen unmittelbar durch die Friedhofsverwaltung."

Wenn die kirchliche Bewilligung der Bestattung damit begründet wird, "dass jeder Mensch ein Anrecht auf eine letzte Ruhestätte hat", wird damit zugleich unterschlagen, dass diese Bewilligung hier nicht erforderlich war, weil immer ein Bestattungsanspruch auf einem kommunalen Friedhof besteht und dieser kirchliche Friedhof kein Monopolfriedhof ist.

Diese Äußerungen und der gegebene Bestattungsanspruch auf einem anderen Friedhof bzw. der fehlende auf diesem, sollten schon im Artikel erscheinen. Dass es sich um Widersprüche handelt, kann dann jeder Leser erkennen, ohne dass man unerlaubte Theoriebildung betreiben müsste. Ich verkenne nicht, dass der Vorgang - auch unabhängig von der konkreten Grabstätte - von Bedeutung ist, also womöglich auch noch auf der Wikipediaseite der Kirche thematisiert werden könnte, aber ggf. nur zusätzlich, nicht ersatzweise.--Lexberlin (Diskussion) 15:02, 13. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]