Diskussion:Medienstaatsvertrag

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Review/32.SW/Sektion3: 3.–31. März 2020[Quelltext bearbeiten]

Medienstaatsvertrag

Geplant ist ein Artikel, welche die Erneuerung bzw. die Reformation des Rundfunkstaatsvertrages hin zu einem Medienstaatsvertrag darstellt --Luih123 (Diskussion) 15:37, 3. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Falsche Rolle, unkorrekte Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den zweiten Satz gestrichen. Er ist für das Verständnis überflüssig und stellt einen Kommentar dar. Inwieweit der Medienstaatsvertrag wegen neuer Medienentwicklung notwendig geworden sein mag, darüber kann man trefflich streiten.

Die Aussage, noch nicht alle Bundesländer hätten zugestimmt, ist falsch. Es hat bisher kein einziges Bundesland zugestimmt. Insofern ist die Formulierung zutreffender, dass der Medienstaatsvertrag nur in Kraft treten kann, wenn alle Bundesländer ihn ratifizieren.

--bitterlemmer (Diskussion) 12:57, 14. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Relaunch des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Nach Inkrafttreten des MStVs am 7.11.2020 entspricht der Artikel, der sich zuvor eingehend auf den Entwurf des Vertrags und die Kritik- und Veränderungsaspekte bezog, nun im Hauptteil dem aktuellen Status. Revidierungsbedürftig sind noch die Absätze, die sich auf das Procedere vor der Verabschiedung beziehen, und evtl. auch die Geschichte des Zustandekommens des Vertrags, die ja doch recht spannend und etwas kompliziert ist. Da der Medienstaatsvertrag einiges enthält, was für die gesamte IT- und Medienlandschaft zukunftsweisend ist, wäre zu überlegen, ob nicht auf einige Aspekte in dem Vertrag ausführlicher eingegangen werden sollte, und es vielleicht nicht sinnvoll wäre, über den einen oder anderen neuen Begriff in dem Vertrag wie zum Beispiel „Medienintermediäre“ einen eigenen Artikel anzulegen. --Pimpinellus(D) • 10:13, 9. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Im Fokus des MStVs stehen die neuen Adressaten in der sich permanent weiter entwickelnden Medienwelt, sowie die Regelungen, Vorschriften, Gebote, denen die neuen Mitspieler, die kommerziellen und die nichtkommerziellen, zu denen übrigens auch Wikipedia gehört, unterliegen. Die werde ich nun mal peu a peu bearbeiten. Dementsprechend wird der Artikel vorerst etwas unvollständig sein, bitte um Nachsicht. --Pimpinellus(D) • 11:15, 16. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]