Diskussion:Memminger Vertrag

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Erwähnung der Kiste mit vier Schlössern[Quelltext bearbeiten]

War in der Kiste nichts anderes? Oder warum wird die so erwähnt? Die Stadtrechte waren unwichtiger oder waren wo anders aufgehoben? Mag ich kaum glauben... Von daher verzichtbare Angabe. Es würde hier ausreichen, daß die Reichsstadt und nicht die Stiftsstadt den Vertrag verwahrte... -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 23:35, 10. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Der Memminger Vertrag war eine Angelegenheit des Fürststifts, die Reichsstadt sorgte sich nur um die unterdrückten Untertanen des Fürststifts und nahm daher den Vertrag in reichsstädtischen Schutz. Daher gibt es kein Zusammenhang zu reichsstädtischen Rechten.
Ob die Kiste mit den Stadtrechten (Großer Kauf, Reichsstadtbrief, Wappenbrief) im Brieftürmle (dort wurden die reichsstädtischen Urkunden aufbewahrt, schon lange abgebrochen) zusammen archiviert waren, steht in keiner meiner Quellen. Es ist aber wahrscheinlich. Aber auf alle Fälle ist dieser Sonderaufwand für eine Kiste mit vier Schlösslern recht bemerkenswert, denn damit zeigten die Untertanen auf die rigorose Bedeutung dieses Schriftstücks.
In der Kiste war mit hoher Wahrscheinlichkeit nur der Memminger Vertrag. Denn die vier Schlösser mussten auch eine eigene Bedeutung haben: Für vier Schlösser wurden vier Schlüssel benötigt um die Kiste zu öffnen, diese könnten bei verschiedenen vertrauenswürdigen Leuten aufbewahrt worden sein damit das Dokument nicht gestohlen wurde. Andere Dokumente auf die die Schlüsselbesitzer kein Zugriffsbefugniss hatten, durften sich somit nicht in der Kiste befunden haben. Auch Feuerschutz wäre ein zu überlegender Aspekt.
Der Memminger Vertrag stellte die wenigen Rechte der fürstäbtlichen Untertanen dar, andere gab es kaum.
Und wie es in unserer Gesellschaft üblich ist (wie bei Mietverträgen) hatte das Stift sicher auch ein Exemplar.
Wie man aber erkennen kann: Alles mein eigener Gedankengang, ohne Quellen (WP:OR), quasi mein Klärungsversuch. Hilarmont20:03, 11. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]