Diskussion:Michael-Hubertus von Sprenger

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Rechtswissenschaftler??[Quelltext bearbeiten]

Ich stelle hier zur Diskussion, ob die Kategorisierung als "Rechtswissenschaftler" angebracht ist. Nur weil jemand Rechtswissenschaften studiert hat, ist er kein Rechtswissenschaftler. Gibt es irgendwelche Hinweise auf ernsthafte rechtswissenschaftliche Arbeiten, die Herr von Sprenger veröffentlicht hat? Ich kenne ihn nur als Nazi- und Erdogan-Anwalt, als Rechtswissenschaftler war er mir zumindest bislang kein Begriff. (nicht signierter Beitrag von 141.39.171.75 (Diskussion) 14:04, 14. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

sehe ich genauso. daher habe ich die beiden kats gestrichen und durch die kat rechtsanwalt (deutschland) ersetzt. @Kriddl:: was sagt da der rechtswikipediaschaftler dazu? :) mfg --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 14:21, 14. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Passt schon @Informationswiedergutmachung: das rauszunehmen: Kategorie:Jurist lesen (Einleitung reicht). Prof ist er schließlich nicht.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 13:53, 17. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Warum schreiben Sie hier, dass Anwalt von Präsident von diese Anwalt Goldberg Abmahnung geschickt wird? (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.212 (Diskussion) 13:09, 16. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

Der Sinn des Hinweises auf eine Abmahnung erschließt sich in der Tat nicht. Das ist unwichtig/hat mit der Person nichts zu tun. In ein Lexikon gehört das nicht. Stimmungsmache? --Moppemolle (Diskussion) 14:54, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Na, wenn jemand im heute journal auftritt wie King Käs (meine persönliche Wahrnehmung) und sich darstellt als Fachanwalt im Medienrecht, dann ist es schon interessant zu erfahren, dass er es nicht einmal hinbekommt, den eigenen Webauftritt so zu gestalten, dass er dem Telemediengesetz entspricht. Für mich eine sinnvolle Information, um den Herrn einordnen zu können. Viele Grüße, --Unendlicheweiten (Diskussion) 18:01, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Dass er es nicht hinbekommt, den eigenen Webauftritt so zu gestalten, dass er dem Telemediengesetz entspricht, ist bis jetzt nur eine Behauptung des abmahnenden Anwalts.
Dass sich jemand bei WP anmeldet, nur um die sauber begründete Entfernung des Abschnitts durch Benutzer:Seelefant unbegründet wieder zu revertieren, finde ich schon strange. --AchimP (Diskussion) 18:51, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Medienanwalt, der vorher in Sachen Holocaustleugnung und Antisemitismusvorwurf vertreten hat, wegen einem Mediengesetzverstoß von einem Anwalt namens Goldberg abgemahnt wird, ist das eine für die Biografie relevante Information.--89.204.153.11 19:27, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
So ist es; das mit der Abmahnung gehört rein. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 23:28, 16. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Sprenger hat die auf eine EU-Richtlinie zurückgehende Pflichtangabe der Umsatzsteuer-ID im Impressum unterlassen. Das war kein Bagatellverstoß, denn während die anderen Pflichtenangaben im Impressum unmittelbar dem Schutz des Verbrauchers und Nutzers dienen, stehen hinter der Angabe der Umsatzsteuer-ID Interessen des Fikus. Von einer Unwesentlichkeit kann hier also definitiv nicht ausgegangen werden. Deshalb gehört die Abmahnung in den Artikel.--Lectorium (Diskussion) 22:46, 17. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Mal angenommen, er hat überhaupt eine. Die ist nicht verpflichtend. Man muss sie dementsprechend lt. Gesetz auch nur dann angeben, wenn man eine hat. Stattdessen hatte er offenbar seine Steuernummer angegeben. Dem Fiskus dürfte dies genügen. Ich würde die Abmahnung daher unter "ans Bein pinkeln wollen" einordnen. Der Abmahnende will ja dementsprechend bei Fristverstreichung der Unterlassungserklärung auch nicht "unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung" gerichtliche Schritte einleiten, sondern solche lediglich (Zitat) "in Erwägung ziehen" --AchimP (Diskussion) 23:34, 17. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Goldberg muss nicht darauf hinweisen, dass er im Falle des fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird, da sich bereits aus den konkreten Umständen sein Entschluss ergibt, nach Fristablauf die Gerichte zu bemühen, sofern es nicht zu einem Vergleich kommt. Außerdem dürfte Sprenger als Schuldner aufgrund seiner geschäftlichen Erfahrungen klar sein, was die Folgen des Fristversäumnisses sein werden. Im Moment gibt er überhaupt keine Steuernr an und wird wohl oder übel die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, zumal er für Mandanten mit Auslandsbezug häufig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer braucht.--Lectorium (Diskussion) 12:21, 18. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ist irgendein Blog neuerdings eine reputable Quelle oder gibt es zuverlässige Belege? Ist die angebliche Abmahnung bedeutend für die Biographie der Person? Nein? Was soll das dann in einem Wikipedia-Artikel? --Rudolph Buch (Diskussion) 22:59, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Abmahnung ist relevant, einer Rechtsanwaltskanzlei dürfte so etwas nicht passieren, da es ein offensichtlicher Mangel ist. Macht schon einen unseriösen Eindruck. Und die halten es wohl nicht für nötig, die Steuernummer anzugeben. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Oder kostet das Ändern der Webseite mehr als die Abmahnung - dann wäre es nachvollziehbar. --House1630 (Diskussion) 11:11, 6. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Der Absatz zur Abmahnung war nur mit IA-Versionen der inzwischen gelöschten Seiten des abmahnenden Anwalts belegt. Heute wurde mir ein Schreiben des abmahnenden Anwalts in Kopie vorgelegt, in dem er von der Abmahnung zurücktritt und auf eine weitere Verbreitung verzichtet. Daher gelöscht. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 16:34, 18. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Mandantentabelle[Quelltext bearbeiten]

...habe ich entfernt. Das Ding ist völlig überflüssig, da genau dieselben Infos alle schon im Fließtext stehen. Kein Mehrwert erkennbar. Außerdem haben solche Tabellen nix in einem Personenartikel zu suchen. Daß Jmd den Fließtext liest, kann vom Nutzer einer Enzyklopädie erwartet worden. MfG, --Brodkey65|Am Ende muss Glück sein. 09:45, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Richtig. Bei diesem Artikelumfang ist keine Liste erforderlich. Siehe WP:Liste#Fließtext kontra Liste.--Cyve (Diskussion) 11:24, 19. Apr. 2016 (CEST) Cyve (Diskussion) 11:24, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Gut so. Dass man sich dann wegen der Tilgung dieser überflüssigen Redundanzen auch noch im Betreff anhören muss, man tue das um den "Artikel wg des LAs zu diskreditieren" ist schon grenzwertig.--Lectorium (Diskussion) 15:49, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Auf der Webseite der Kanzlei steht: "Referendariat und zweites juristisches Staatsexamen in München. Nach beruflicher Tätigkeit in einer Grossbank Wechsel in den Anwaltsberuf und Gründung der Kanzlei." Da hat jemand brav Copy und Paste gemacht. In den Formulierungen steckt aber ein Fehler, denn durch seine Ausbildung mit 2. Staatsexamen ist er ja als Anwalt schon qualifiziert und muss nicht den "Beruf wechseln". Ich vermute mal, dass er auch in der Großbank seine juristischen Kenntnisse eingebracht hat. --House1630 (Diskussion) 11:26, 6. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Die meisten beziehen sich offenbar auf das ZDF-Interview, da lassen sich einige streichen. --House1630 (Diskussion) 11:51, 6. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]