Diskussion:Militärischer Bereich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

IANAL, aber der Abschnitt "Militärische Bereiche sind nichtöffentlich und unterliegen häufig Betretungsverboten beziehungsweise Betretungseinschränkungen. Durch die Wache oder die Feldjäger kann eine Hinausweisung erfolgen, die mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden kann. Ist ein Betretungsverbot erklärt worden, so stellt die Betretung eines militärischen Bereiches eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 114 OWiG dar." bezieht sich doch auf Militärische Sicherheitsbereiche, oder? Ansonsten würde §2 UZwGBw keinen Sinn ergeben. --84.133.157.5 20:43, 29. Jun 2006 (CEST)

Militärischer Bereich vs. Militärischer Sicherheitsbereich[Quelltext bearbeiten]

Bitte laienverständlich deutlich voneinander Abgrenzen und Beispiele nennen, etwa Kasernen umfassen häufig sowohl Militärische Bereiche (Unterkünfte, Verwaltungsgebäude etc.) als auch Militärische Sicherheitsbereiche (Abstellflächen von mil. (Groß-)Gerät etc.) 217.91.16.74 10:50, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Kaserne selber ist im ganzen (!) meist ein militärischer Sicherheitsbereich, der angeschlossene Standortübungsplatz, durch Tor, Zaun usw. abgegrenzt, auf dem man gelegentlich Leute beim Joggen etc. trifft, ist dagegen nur ein militärischer Bereich.--131.159.0.7 14:00, 3. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Militärische Bereiche dürfen durchaus betreten werden es sei denn es handelt sich um militärische Bereiche mit betretungsverbot, ein betreten ist hier ordnungswidrig. Auch gibt es mitunter betretungsbeschränkungen. Aber grundsätzlich darf man militärische Bereiche betreten man kann allerdings aus diesen hinausgewiesen werden. Die Universität der Bundeswehr Hamburg und ganz früher auch die in München waren früher militärische Bereiche die man ohne weiteres betreten konnte ebenso viele weitere Anlagen teils wurde gar auf eine Beschilderung verzichtet die freilich nach 1999 und 2001 oftmals angebracht wurde. Ebenso kann man natürlich die bundeswehrkrankenhäuser betreten. Der Aspekt des duldens von Zuwiderhandlungen mag manchmal bei militärischen Bereichen mit betretungsverbot zu treffen und manchmal auch beim militärischen sicherheitsbereichen bei denen man über Gassi geher hinweg sieht weil man sich mit der örtlichen Bevölkerung nicht unbedingt anlegen möchte. Rabauz (Diskussion) 06:51, 4. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Aber so steht es doch auch im Artikel?--Asperatus (Diskussion) 12:06, 4. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Da steht das unbefugte Betreten militärischer Bereiche sei verboten, so der Text. Das stimmt nicht, denndafür braucht es keine Befugnis, militärische Bereiche darf man grundsätzlich immer betreten, es sei denn eben es wird einem verwehrt oder durch ein entsprechendes Schild verboten. Unbefugtes Betreten ist nur bei militärischen Sicherheitsbereichen grundsätzlich verboten, es sei denn man hat eine Erlaubnis oder bekommt eine Erlaubnis am Tor, etwa weil man zu einer Veranstaltung möchte, eine Sammlung besuchen möchte, jemand besuchen möchte, das geht auch als NichtBWAngehöriger. --Rabauz (Diskussion) 16:26, 23. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe das Problem nicht. Solange es kein Verbot gibt, ist man befugt, den Militärischen Bereich zu betreten. Wird es verboten, ist das Betreten unbefugt und somit verboten. So steht es im Artikel. Ich sehe keinen Anpassungsbedarf. Für ein befugtes Betreten braucht es keine explizite Erlaubnis. So ist der Postbote beispielsweise auch nicht gehindert, einen Brief zuzustellen, auch wenn an der Grundstücksgrenze ein Schild steht "Unbefugtes Betreten verboten" und er vorher keine Erlaubnis vom Eigentümer erhalten hat. Vielleicht liegt hier ein Verständnisproblem vor.--Asperatus (Diskussion) 16:40, 23. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Auch ich halte den ersten Absatz im Abschnitt "Betreten und Aufenthalt" für schlecht "zusammengebastelte" TF und verwirrend statt erklärend. Der zweite Absatz enthält dagegen die korrekte Rechtslage und reicht aus. Ich werde das gleich einmal berichtigen zusammen mit anderen kleineren Fehlern, die mir im Artikel bei dieser Gelegenheit aufgefallen sind. --Matysik 15:47, 26. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]