Diskussion:Mischbrot

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Möchte mal anregen, die einzelnen Mischbrotsorten genauer zu definieren und aufzulisten. Das Mischbrot ist ja für die deutsche Esskultur nicht unbedeutsam und durchaus enzyklopädisch von Rang. Das meint auch Bernd, das Brot (grins)

Ja, doll ist das noch nicht. Und dann diese zwei willkürlichen Sorten. Wobei man da sicher nicht zu sehr ins Detail gehen sollte. Bei Brötchen kann man bewundern, wohin das führt. Rainer ... 21:55, 26. Jul 2005 (CEST)

Hallo Rainer,

hast recht mit den beiden Sorten, war von mir. Ich hatte mich allerdings gerade über den Link Paderborner jetzt Paderborner (Bier) geärgert und deshalb das Brot als Ergänzung dazu gesetzt. Schau dir bitte mal den Artikel Paderborner (Bier) an: man erfährt nichts Enzyklopädisches, nichts über die Brauerei, die Herkunft des Namens, die Geschichte. Ein reiner PR-Text, vermutlich von der Brauerei reingesetzt. Für mich ein Löschkandidat - was meinst du? Du bist ja schon länge dabei und Admin - wie gehe ich vor, wenn ich so einen Antrag stellen will. Liebe Grüße --Coolgretchen 22:31, 26. Jul 2005 (CEST)coolgretchen

Also wenn ich gut gelaunt bin, googgle ich ein bisschen und ergänze bzw. kürze den Artikel so, dass er ein vertretbarer Stub ist. Ist ja nicht viel Arbeit. Einen Löschantrag würde ich da nicht stellen. Das sollte man bei offenkundigem Blödsinn tun oder beim Verdacht, es handele sich um solchen. Manchmal auch, weil man will, dass ein Artikel schnell verbessert wird, das selbst aber nicht leisten kann (darf man aber nicht laut sagen ;-) Keinen Löschantrag sollte man bei einigermaßen leicht behebbaren Mängeln stellen, da ist es doch besser, die Zeit auf den Artikel zu verwenden. Rainer ... 23:04, 26. Jul 2005 (CEST)

Hm, sehe ich teilweise ein, ich sehe aber auch, dass doch relativ häufig wegen Schleichwerbung Löschanträge gestellt werden. Mein Problem ist Folgendes: Ich kann nicht alle Artikel, die ich problematisch finde, neu schreiben, dazu fehlt mir die Zeit, da ich auch noch an eigenen Artikeln schreiben möchte.Coolgretchen 00:24, 28. Jul 2005 (CEST)coolgretchen

"Graubrot" in Österreich ist Unfug, hier sagt man Schwarzbrot. Hat vielleicht jemand Österreich und Schweiz durcheinander gebracht? --KnightMove 11:10, 5. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

War offenbar nur etwas die Zeichensetzung verrutscht. „Graubrot“ sagt man meines Wissens in Teilen Deutschlands, z. B. in NRW. Rainer Z ... 14:47, 5. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hier in Norddeutschland nennen wir alles helle aber nicht weiße Brot Graubrot, das keine Körner enthält. Ist halt schon vermehlt, aber hat Roggenspuren 2A02:8108:48C0:6578:B96E:2C11:B79F:FD4D 00:02, 26. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Auch Norddeutschland (Ost) und wir nennen es MISCHBROT. War schon vor der Wende so. Schwarz, Weiß und Mischbrot. Foto könnte auch ein besseres sein mMn. Hier nahm man wohl ein Industrieprodukt (was der Discounter aufwärmt oder HARRY abgepackt anbietet...). Das eigentliche Mischbrot original vom Bäcker kennzeichnet aber eine knusprige Kruste. 134.101.60.131 19:43, 20. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Und was ist mit dem Korbbrot?! http://brot.selber-backen.de/html/korbbrot.html etc. --Mueck 13:55, 19. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Was soll damit sein? Erklär mal ein bisschen, worum es dir geht. Rainer Z ... 15:20, 19. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
... müsste auch als Bezeichnungsvariante aufgenommen werden, meinte ich in dezentem Anschluss an die Graubrotfrage ;-) --Mueck 19:28, 19. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nö. Nicht jedes Mischbrot ist ein Korbbrot. Rainer Z ... 15:29, 20. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gesetzlich definiert?[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Artikel gehört entweder überabeitet oder gelöscht, da er ziemlich grottig ist. So sind die Kategorien für "Mischbrote" z. B. nicht gesetzlich definiert, sondern nur in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäcke genannt. Diese haben jedoch keinen Gesetzescharakter, sondern stellen lediglich vorweggenommene Sachverständigengutachten zur Verbrauchererwartung dar. Da es sich um die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Regelungen handelt, sollten sie entsprechend eingepflegt werden. Zudem handelt es sich bei den genannten "regionalen Bezeichnungen" nicht um regionale Bezeichnungen, sondern um Namen für Brote, die jeder Bäcker frei wählen kann. Diese Namen sind weder geschützt noch zählbar. Sollte ich mich irgendwann mal mit Wikipedia auskennen, übernehme ich die Überarbeitung. (nicht signierter Beitrag von 217.91.176.217 (Diskussion) 10:05, 21. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Das Lebensmittelbuch hat in Deutschland quasi gesetzlichen Rang.
Bei den regionalen Bezeichnungen sollte man tasächlich noch mal genauer draufschauen. Ob sie geschützt sind, spielt aber keine Rolle. Da geht es um den Sprachgebrauch im Deutschen. Rainer Z ... 12:14, 21. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Quasi gesetzlich" bedeutet eben, dass es sich bei den Leitsätzen nicht um eine gesetzliche Regelung handelt, sondern, wie ich bereits dargestellt habe, um ein antizipiertes Sachverständigengutachten zur Verbrauchererwartung. Das Lebensmittelbuch hat keinen Gesetzescharakter. Nichtsdestotrotz sollte man die Leitsätze als Beleg heranziehen.
Ich glaube nicht, dass man die Bezeichnungen wirklich regional verorten kann. Zumindest nicht soweit es sich um "Mischbrote" hhandelt. Dies mag bei "Brötchen, Semmel oder Schrippe" anders sein, wobei auch hier darauf geachtet werden muss, dass sie nicht unbedigt das Gleiche bedeuten. (nicht signierter Beitrag von 217.91.176.217 (Diskussion) 13:32, 21. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]
Viel interessanter fände ich zu wissen, was in diesem Lebensmittelbuch genau drinsteht. Die im Artikel verbreitete Definition mit 49% < Mischbrot < 51% klingt für mich ziemlich unsinnig, weil das kein Bäcker so genau abwiegen könnte. Da würden die ja an zwei von drei Tagen die Waren falsch etikettieren. --129.13.72.198 16:37, 8. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Da [1] stehts runterladbar zu lesen. Mischbrot ist nicht definiert, Roggen- und Weizenmischbrot müssen jeweils >50% haben. --129.13.72.198 17:42, 8. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
"... wird aus mehr als 50 ...", also ungleich genau 50%: Und was ist es bei genau 50% Roggen und genau 50% Weizen? --Mueck (Diskussion) 12:38, 9. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Dann ist es einfach ein Mischbrot ;-)--BMK (Diskussion) 13:36, 9. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Ach ... ;-) Dann ist aber die aktuelle Version falsch, die jüngst die Zahl der Mischungen von drei auf zwei reduzierte aufgrund dieser Quelle ... --Mueck (Diskussion) 14:28, 9. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
In dieser Quelle ist "Mischbrot" ohne weitere Qualifikation nicht definiert. --129.13.72.198 17:27, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Schwarzbrot?[Quelltext bearbeiten]

Es mag ja eine österreichische Absonderlichkeit sein, Roggenmischbrot "Schwarzbrot" zu nennen, für Süddeutschland stimmt das allerdings nicht. Sowohl in Bayern wie in BaWü kennt man das Roggenmischbrot als solches. Schwarzbrot steht da für das allseits bekannte Schwarzbrot. Es wäre schön, wenn ein Beleg für die Verwendung von "Schwarzbrot" im Sinne von Roggenmischbrot erbracht würde (übrigens auch für Österreich), andernfalls bitte diese Bezeichnung streichen. (nicht signierter Beitrag von 84.163.18.94 (Diskussion) 20:57, 29. Aug. 2013 (CEST))[Beantworten]

Mischbrot/Scharzbrot (Weiterleitung) ist kein Vollkornprodukt (?)[Quelltext bearbeiten]

Das müsste mal dargestellt werden, da am Backstand immer wieder behauptet wird "ich nehme heute mal ein dunkles, ist ja gesünder".--Wikiseidank (Diskussion) 09:32, 17. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nicht jedes dunkle Brot besteht aus vollen Körnern.77.11.174.166 11:23, 4. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]