Diskussion:Mutterschaftsgeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Frage ist bei mir offen geblieben: Bis wann muss die Krankenkasse das Geld ausgezahlt haben? Wie der Arbeitgeber (also wenn im Arbeitsvertag der 30. steht?)? Oder in jedem Fall nonatlich? Finde dazu keinen Gesetzestext 217.140.77.50 13:20, 28. Jan 2006 (CET)

Siehe:http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/info-service,did=40736.html

Historisches?[Quelltext bearbeiten]

Der Betrag von derzeit 13 EUR pro Tag erscheint ja etwas aus der Luft gegriffen - weiß irgendjemand, seit wann es das Mutterschaftsgeld gibt, wie hoch es ursprünglich war und wie seinerzeit die Höhe festgelegt wurde? Ich fänd's interessant zu wissen - bin ich der Einzige? Grüße, Herr.Mö

Derzeit gewähren die gesetzlichen Krankenkassen maximal 13 Euro pro Tag oder 385 € pro Kalendermonat. Das mit den 13€/Tag steht ja so im Gesetz. Aber wo kommen die 385€ her ? Meines Wissens und nach meinen Quellen, die leider nicht auf die spezielle gesetzliche Norm verweisen, wird das Mutterschaftsgeld für maximal 30 Tage/Monat gezahlt. Das wären 390€. So machen das auch die Krankenkassen üblicherweise. Kann jemand die rechtliche Quelle dazu nenne ? (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.86 (Diskussion) 13:16, 21. Mai 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ich habe den Satz mal auskommentiert, da ich zur monatlichen Höhe ebenfalls keine Quelle finden kann. Hat jemand eine rechtssichere Quelle? --Jreinhardt83 (Diskussion) 17:19, 25. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Änderung ab 2013[Quelltext bearbeiten]

Elterngeld wird ab 2013 vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen berechnet http://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/trends-2013/elterngeld.html (nicht signierter Beitrag von 80.153.83.84 (Diskussion) 16:18, 10. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Elterngeld ist nicht dasselbe wie Mutterschaftsgeld. --Forevermore (Diskussion) 19:57, 11. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Anspruch richtet sich jetzt nach §§ 24i, 24c SGB V[Quelltext bearbeiten]

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ab 30. 10. 2012 gem. G v. 23. 10. 2012 (BGBl. I S. 2246) geregelt in §§ 24c und 24i SGB V. vgl. § 24c SGB V und § 24i SGB V (nicht signierter Beitrag von 217.110.23.195 (Diskussion) 15:28, 28. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Wahrscheinlich geht der Beitrag meines Vorredners in die gleiche Richtung. Es scheint §200, RVO nicht mehr zu geben. Auf http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/ steht "§§ 195 bis 200b (weggefallen)". --KommX (Diskussion) 22:25, 7. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Selbstständige sind nicht berücksichtigt[Quelltext bearbeiten]

Aktuell werden die Regelungen für Selbstständige Mütter nicht berücksichtigt. --Bemsib (Diskussion) 20:03, 19. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]